Essen mit Herz
  • Startseite
  • Produkte Suchen
    • Rindfleisch
    • Kalbfleisch
    • Poulet
    • Schweinefleisch
    • Eier
    • Milch
  • Vermarktung
    • Gastronomie
  • Label und Marken
  • Informationen
    • Allgemeines
    • Kriterien und Bewertung
    • Weiterentwicklung
    • Kontrollen STS
  • Blog
  • FR
  • Menü Menü

Schweinefleisch Kräuterschwein

OK 21 steps to go
OK 21 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Auslauf im Freien
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Jährliche Kontrollen durch Kontrolldienst STS

Wirksames Kontrollintervall

Jährliche Kontrollen

Glaubwürdige Kontrollen

Unangemeldete Kontrollen

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Kontrolle durch Kontrolldienst STS

Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Kontrolle durch Kontrolldienst STS auf allen Betrieben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Tiere der gleichen Tierart gemäss denselben Anforderungen gehalten

Tierkennzeichnung

Mastschweine sind gruppenweise gekennzeichnet und nachverfolgbar, Zuchttiere individuell

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Unabhängige Zertifizierungsstelle

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Tiere unversehrt (kein Coupieren der Schwänze, kein Abklemmen der Zähne, keine Nasenringe oder Rüsselklammern oder Drähte im Rüssel)

Coupieren des Schwanzes, Abklemmen der Zähne, Einsetzen von Nasenringen, Rüsselklammern oder Drähten verboten, Abschleifen der Zahnspitzen erlaubt

 Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Ebermast / Impfung gegen Ebergeruch / Kastration unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe

Kastration unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe. Jungebermast oder Impfung gegen Ebergeruch, falls Nachfrage vorhanden

Genügend Klauen-Abrieb

Täglich mehrstündiger Auslauf im Freien für Eber, Mastschweine und Zuchtsauen, bzw. befestigter Fress- und Tränkebereich für säugende Sauen und Ferkel gewährleisten Klauen-Abrieb

Klauenpflege

Klauen soweit nötig regelmässig pflegen und schneiden

Perforierte Böden ungefährlich

Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen

 Tierpflege, Krankenbucht vorhanden

Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet

Teilnahme an einem Gesundheitsprogramm

Mitgliedschaft Schweinegesundheitsdienst SGD oder gleichwertige Organisation

Nottötung

Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (z.B. Bolzenschuss und Entbluten) je nach Gewicht vorgeschrieben

Medikamente

 Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich. Durch eine Mindestsäugezeit wird das Immunsystem der Ferkel gestärkt und der Verbrauch an Antibiotika verringert

 Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Hormone

Hormone zur Brunst-Synchronisation sind zulässig, PMSG verboten

Futter und Wasser

 Genügend und genügend breite Futterstellen

Für jedes Tier eine genügend breite Futterstelle oder geeignete Formen der Vorratsfütterung

 Genügend Tränkestellen

Bei Trockenfütterung pro 12 Tiere, bei Flüssigfütterung pro 24 Tiere eine Tränkestelle

 Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Zusätzlich zu Stroh eine Form von Raufutter

Immer eine bodendeckend eingestreute Liegefläche

Genügend Rohfaser

8 % Rohfaseranteil für Zuchtsauen, Mastschweine eine mit Kräutern angereicherte Fütterung

Soja aus verantwortungsvollem Anbau

Soja aus verantwortungsbewusstem Anbau (kein Abholzen von Primärwäldern, keine Gentechnik)

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile im Futter

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall, täglich mehrstündiger Auslauf im Freien für Zuchtsauen, Eber und Mastschweine dort uneingeschränktes Tageslicht. Kein Zugang zum Freien für säugende Sauen und Ferkel

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase

 Lüftung / Schadgase / Staub

Zuchtsauen, Eber und Mastschweine täglich mehrstündiger Auslauf im Freien. Säugende Sauen und Ferkel den Tieren angepasstes Klima

 Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster

Dem Alter angepasst genügend warm oder sehr gut eingestreut (Nestbaumöglichkeit)

In Aussenklimaställen Vorgaben zu altersabhängigen minimalen Temperaturen, bzw. Massnahmen bei Unterschreiten dieser Temperaturen (z.B. Liegekiste)

Abkühlungsmöglichkeit

In seit 2008 neu eingerichteten Ställen: bei Hitze Abkühlungsmöglichkeiten für Schweine ab 25 kg

Kein Lärm

Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt

Platz im Stall und Ausgestaltung

Genügend grosse Fläche pro Tier

Flächen pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben. Ausreichend Bewegungsfreiheit für Eber, Mastschweine, säugende Sauen und Zuchtsauen, wenig Bewegungsfreiheit für Ferkel

Genügend grosse Liegefläche

Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen

Keine Perforation der Liegeflächen

Nicht perforierte Liegefläche

Keine Fixierung der Zuchtsauen

Schweine dürfen nicht fixiert werden, Ausnahme: 10 Tage während der Deckzeit

Keine zwei- oder mehrstöckigen Käfige

Ferkel dürfen nicht in mehrstöckigen Käfigen gehalten werden

Böden gleitsicher und ausreichend sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

 Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)

Betriebsgrösse limitiert (z.B. maximal 1’500 Mastschweine), falls Mist oder Gülle auf andere Betriebe gebracht werden muss

Auslauf im Freien

Zugang zu Auslauf im Freien

Täglich mehrstündiger Auslauf im Freien für Mastschweine, Eber und Zuchtsauen. Kein Auslauf für Sauen in der Deckzeit und säugende Sauen und Ferkel

Zugang zum Auslauf permanent

Täglich mehrstündiger Auslauf im Freien

Auslauf genügend gross

Bewegungsfreiheit gewährende Auslaufflächen sind gewichtsabhängig vorgeschrieben

Ungedeckte Fläche genügend gross

Mindestens die Hälfte der Auslauffläche ist nicht überdacht

Auslauf grösstenteils ohne Perforation

Anteil Perforation im Auslauf nicht beschränkt

 Dokumentation

Auslauf nach spätestens 3 Tagen dokumentiert

Weide

 Weide vorhanden

Keine Weide vorgeschrieben

Zugang zur Weide tagsüber oder permanent

Keine Weide vorgeschrieben

Weide genügend gross

Keine Weide vorgeschrieben

Weide zu Beginn mit Grasnarbe

Keine Weide vorgeschrieben

Suhle bei ständiger Freilandhaltung

Keine Weide vorgeschrieben

Schatten

Keine Weide vorgeschrieben

Wechselnde Weide bei ständiger Freilandhaltung

Keine Weide vorgeschrieben

Dokumentation

Keine Weide vorgeschrieben

Arttypisches Verhalten

Haltung in Gruppen

Schweine müssen in Gruppen gehalten werden. Ausnahmen: Sauen während Deckzeit (max. 10 Tage) und Säugezeit, Eber ab Geschlechtsreife

Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche

Liegebereich bodendeckend mit geeignetem Material (z.B. Stroh) eingestreut

Beschäftigung zum Kauen (Langstroh, Gras, Heu, Zweige, o.ä.)

Einstreu bedingt zum Kauen geeignet, keine Vorgabe zu Langstroh etc.

Säugedauer und -art

Die Säugezeit beträgt mindestens 24 Tage

Scheuermöglichkeit

Keine Vorgabe

Nestbaumaterial

Einige Tage vor dem Abferkeln ausreichend zum Nestbau geeignetes Material (z.B. Langstroh)

Wühlen

Wühlen in Einstreu bedingt möglich, keine weiteren Wühlmöglichkeiten

Zucht

Tageszunahmen ab 25 kg Lebendgewicht

Tageszunahmen zwischen 600 und 700 Gramm

Langlebigkeit der Zuchtsauen

Je nach Rasse Lebensdauer von durchschnittlich 4 – 6 Würfen

Wurfgrösse

Durchschnittliche Wurfgrössen zwischen 13 und 13.5. Regelmässig über 14 Ferkel pro Wurf

Verbot Embryotransfer

Embryotransfer möglich

Lahmheiten

10 – 20 % der Betriebe mit Lahmheiten

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 6 Stunden rollende Räder

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)

Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit

Schonendes Aufladen

Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln

Transporte während Lebensdauer

Arbeitsteilige Ferkelproduktion möglich, Galtsauen werden hochträchtig transportiert

Abschlussgitter vorhanden

Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Geeignete Rampen vorhanden

Geeignete Verladeeinrichtungen mit genügend hohen Seitenschutzvorrichtungen

Besatzdichte korrekt

Tiere können dicht an dicht liegen

Mindesthöhe eingehalten

Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum

Klimatisiertes Fahrzeug

Ventilation für dreistöckige Lastwagen vorgeschrieben, bei anderen Fahrzeugen genügend Öffnungen für gute Durchlüftung

Schlachtung

 Pflicht zur Betäubung

Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden

Betäubung ohne Leiden

Schweine müssen höchste Gaskonzentration innert 20 Sekunden erreichen, aber Betäubung durch Gas verursacht Stress. Korrekte Ansatzstelle und genügende Stromstärke für Elektrobetäubung sind vorgeschrieben

Zutrieb zur Betäubung

Keine Vorgabe. Vereinzelung – was für die Tiere Stress bedeutet – bei Elektrobetäubung der Normalfall, bei CO2-Betäubung nicht ausgeschlossen

Wasser am Schlachthof für jedes Tier

Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden

Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof

Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht liegen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden

Entblutung genügend schnell

Entblutungsschnitt je nach Betäubungsmethode 20 Sekunden bis 100 Sekunden nach Betäubung

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Durch Direktzahlungen und Preiszuschläge knapp genügender Preis

Preisentwicklung

Über 10 Jahre schwankende Preise, kein Trend ausmachbar. Das entspricht in etwa der Entwicklung des Landesindex der Konsumentenpreise

 Erfolgreich vermarktete Tiere

Mehrheitlich erfolgreiche Mengensteuerung durch Labelinhaber, nur einzelne Lieferschwierigkeiten

Vorausgesetzt wird die Einhaltung der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung, sowie BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltung) und RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) für Mastschweine und Zuchtsauen, BTS für säugende Sauen und Ferkel, RAUS für Eber. Allerdings ist keine Weide vorgeschrieben. Es gilt die Transportrichtlinie des Schweizer Tierschutz STS, diese wird, wie auch die Tierhaltung, vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert. Quelle: IP-Suisse Richtlinie Tierhaltung (7.4.20) und Richtlinie Gesamtbetrieb (10.12.20).

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

© Copyright - Schweizer Tierschutz STS, developed by Simon Ringeisen
Nach oben scrollen