Essen mit Herz
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Rindfleisch Bio Organic (CH)

OK 17 steps to go
OK 17 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Auslauf im Freien
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Keine Angabe

Wirksames Kontrollintervall

Jährliche Kontrollen

Glaubwürdige Kontrollen

Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden, besteht (alle 10 Jahre)

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Einsicht in Vorgaben

Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Gesamtbetrieblichkeit: alle Tiere gleich gehalten

Tierkennzeichnung

Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Unabhängige Zertifizierungstelle

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Tiere unversehrt

Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen, der Nasenscheidewand oder am Flotzmaul

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt

Enthornen der Kälber unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe ist gängige Praxis, Enthornen von Kühen ist möglich mit Anästhesie und Schmerzmittelgabe

Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen

Detaillierte Vorgaben zu Saugschutzringen

Boden ermöglicht artgerechte Körperhaltung

Regelmässiger Auslauf im Freien gewährleistet Klauenabrieb und artgerechte Körperhaltung

Fellzustand der Tiere gut

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine Liegeschwielen, keine verhornten Hautstellen

Der STS hat keine Daten hierzu

Perforierte Böden ungefährlich

Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen

Tierpflege, Krankenbucht vorhanden

Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet

Tägliche Tierkontrollen

Tierkontrollen täglich

Nottötung

Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern) vorgeschrieben

Medikamente

 Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Medikamenten verboten, aber keine Massnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes

Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Hormone

Hormone zur Brunst-Synchronisation verboten

Futter und Wasser

Genügend und genügend breite Futterplätze

Weidegang während der Vegetationsperiode, im Stall ein Fressplatz pro 2,5 Tiere bei ad libitum Fütterung

Fütterung basierend auf Raufutter

Fütterung zu mehr als 75% aus Raufutter

Artgemässe Fresshaltung

Futterplätze von seit 2008 erbauten Ställen müssen um mindestens 10 cm erhöht sein, in älteren Ställen nicht

Genügend geeignete Wassertränken

Mindestens zweimal täglich Zugang zu Wasser, Tränkezapfen oder -nippel nicht zulässig

Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Keine Angabe

Soja-Herkunft

Soja aus Europa

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile in der Fütterung

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall (Ausnahmsweise andere Beleuchtung in alten Ställen), regelmässiger, aber nicht täglicher Auslauf im Freien, dort uneingeschränktes Tageslicht

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase

Lüftung / Schadgase / Staub

Regelmässiger, aber nicht täglicher Auslauf an die frische Luft

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster

Abkühlungsmöglichkeit

Nur Vorgaben für Wasserbüffel und Yaks

Kein Lärm

Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt

Platz im Stall und Ausgestaltung

Keine Fixierung (ausser zur Fütterung)

Keine Anbindehaltung bei Mastrindern, Anbindehaltung für Muttertiere möglich

Genügend grosse Fläche pro Tier

Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, genügend Bewegungsfreiheit

Genügend grosse Liegefläche

Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt knapp allen Tieren gleichzeitiges Liegen

Keine Perforation der Liegeflächen

Vollspaltenböden und vollperforierte Böden sind verboten

Böden gleitsicher und ausreichend sauber

Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine Kuhtrainer

Auslauf im Freien

Zugang zu Auslauf im Freien

Regelmässiger Auslauf im Freien

Zugang zum Auslauf permanent

Permanent Zugang zu einer Auslauffläche, oder regelmässig Weide (26 Tage pro Monat im Sommerhalbjahr auf die Weide, 13 Tage pro Monat im Winterhalbjahr in einer Auslauffläche)

Auslauf genügend gross

Auslaufflächen je Tierkategorie vorgegeben

Ungedeckte Fläche genügend gross

Die Hälfte der Auslauffläche ist ungedeckt

Öffnungen genügend gross

Öffnungen zum Laufhof ausreichend gross

Auslauf grösstenteils ohne Perforation

Keine Vorgabe

Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen

Bei unbefestigtem Auslauf morastige Stellen ausgezäunt

Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross

Keine Vorgabe

Dokumentation

Nach spätestens 3 Tagen in einem Auslaufjournal

Weide

Weide vorhanden

Weide während Vegetationsperiode

Zugang zur Weide tagsüber oder permanent

26 Tage pro Monat im Sommerhalbjahr

Weide genügend gross

Ein Teil des Raufutters muss über die Weide aufgenommen werden können.

Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt

Morastige Stellen müssen ausgezäunt werden

Schatten

Keine Vorgabe

Kein Stacheldraht, elektrische Bänder oder Einzellitzen gut gespannt und regelmässig kontrolliert

Keine Vorgabe

Dokumentation

Nach spätestens 3 Tagen in einem Auslaufjournal

Arttypisches Verhalten

Haltung in Gruppen

Anbindehaltung für Rinder möglich, ermöglicht Sozialkontakt nur bedingt

Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche

Einstreu oder Liegematte müssen verformbar sein

Muttergebundene Aufzucht

Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden, die Kälber erhalten Vollmilch während 3 Monaten

Scheuermöglichkeit

Keine Vorgabe

Zucht

Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung

Tiere eher auf Fleischleistung gezüchtet (keine Milchgewinnung), aber keine Extremzucht

Keine extreme Zucht auf Fleisch

Es gibt ausgeprägte Fleischrassen, aber Zucht mit reinrassigen weissblauen Belgiern ist verboten

Verbot Embryotransfer

Embryotransfer verboten

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 6 Stunden rollende Räder

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)

Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit

Schonendes Aufladen

Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln

Transporte während Lebensdauer

Keine Vorgabe, aber jeweils nur Zukauf von Bio-Tieren, das reduziert die möglichen Transporte

Abschlussgitter vorhanden

Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Geeignete Rampen vorhanden

Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden

Besatzdichte korrekt

Tiere können dicht an dicht stehen

Mindesthöhe eingehalten

Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten

Schlachtung

Pflicht zur Betäubung

Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden

Betäubung ohne Leiden

Bolzen- oder Kugelschuss mit genügender Ladung, elektrische Betäubung mit korrekter Ansatzstelle und genügender Stromstärke

Zutrieb zur Betäubung

Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise

Wasser am Schlachthof für jedes Tier

Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden

Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof

Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden

Entblutungsmethode

Beide Halsschlagadern oder Bruststich

Entblutung genügend schnell

Entbluten je nach Methode 20 bis 60 Sekunden nach Betäubung

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Durch Direktzahlungen (+ 3 %) und Preiszuschläge (+ 6 %) knapp genügender Preis (über Grosshandel).

Preisentwicklung

Über 10 Jahre schwankende Preise, kein Trend ausmachbar. Der Landesindex für Konsumentenpreise verhält sich ähnlich

Erfolgreich vermarktete Tiere

Biobauern nutzen verschiedene Vermarktungskanäle (Direktvermarktung, regionale Schlachthöfe, etc.), daher liegen keine genauen Daten vor. Geschätzte 90 % der Tiere können mit dem Bio-Label vermarktet werden

Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse. Die Rinder erhalten regelmässigen Auslauf im Freien, während des Sommerhalbjahres auch auf der Weide. Die Einhaltung der Bio Suisse Richtlinie (1.1.20) wird vorausgesetzt. Einige arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht. Es gilt die Transportrichtlinie des Schweizer Tierschutz STS, diese wird vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert. Quelle: https://verantwortung.lidl.ch/de/grundsaetze/labels-und-marken/bio-organic/ und schriftliche Auskünfte

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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