Essen mit Herz
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Pouletfleisch Bio natur plus

TOP 8 steps to go
TOP 8 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall
Aussenklimabereich
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Nur Einsicht in Vorgaben

Wirksames Kontrollintervall

Kontrolle mindestens einmal jährlich

Glaubwürdige Kontrollen

Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden, besteht (alle 10 Jahre)

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Nur Einsicht in Vorgaben

Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Nur Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Gesamtbetrieblichkeit: Alle Tiere nach denselben Anforderungen gehalten

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Unabhängige Zertifizierungsstelle macht Warenflusskontrollen

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden

Kürzen der Schnabelspitzen (Touchieren) wird bei Mastpoulets in der Praxis nicht durchgeführt. Kürzen der Schnäbel (Coupieren), Flügel und Kämme, sowie Verhindern des Schnabelschlusses sind verboten

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung erlaubt

 Keine Entzündung der Fussballen

Viele Tiere mit Fussballenläsionen (Entzündungen der Fusssohle) gelten als schwerwiegender Mangel. Keine Erhebungen durch STS

Verschmutzung der Brust, Brustblasen

Der STS hat keine Daten hierzu

Gefiederzustand

Der STS hat keine Daten hierzu

Tierpflege

Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden

Nottötung

Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung, Tötung durch Entblutung im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben

Massnahmen bei hohen Mortalitätsraten

Bei Mortalitätsraten über 3 % müssen Massnahmen ergriffen werden

Medikamente

Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt werden, kein Visum Tierarzt verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika oder Kokzidiostatika

Antibiotika dürfen nicht prophylaktisch verabreicht werden. Kokzidiostatika sind verboten

Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Futter und Wasser

Genügend Futterstellen

Ständig Futter, weniger als 4 Tiere teilen sich einen Futterplatz. Auf der Weide können Futtersuchaktivitäten ausgelebt werden

Genügend Tränkestellen

1 Nippeltränke pro 15 Tiere oder eine Bechertränke pro 30 Tiere

Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Nachhaltiges Soja

Sämtliches Futter, inklusive Soja, aus Europa

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile im Futter

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Mindestens 15 Lux Tageslicht im Stall, regelmässiger Auslauf ins Freie, dort uneingeschränktes Tageslicht

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, Orientierungslicht in der Nacht schwach (unter 1 Lux)

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase (Orientierungslicht unter 1 Lux erlaubt)

Lüftung / Schadgase / Staub

Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Zugang zu Weide und damit Bereichen mit frischer Luft

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster

Kein Lärm

Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt

Temperatur

Stalltemperatur darf im Sommer bei Hitze die Aussentemperatur nicht wesentlich überschreiten

Platz im Stall

Genügend grosse Fläche pro Tier

Maximal 25 kg / m² (entspricht weniger als 13 Masthühnern pro m²). Sitzgelegenheiten erhöhen das Platzangebot. Der Aussenklimabereich und die Weide ermöglichen zusätzliche Bewegungsfreiheit

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall

Herdengrösse

In der Vormast sind maximal 2’000 Tiere pro Herde und in der Ausmast maximal 500 Tiere pro Herde erlaubt

Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)

Betriebsgrösse limitiert (z.B. maximal 27’000 Mastpoulets), falls Mist oder Gülle auf andere Betriebe gebracht werden muss. Aktuell kein Bio-Betrieb, der mehr als 1’000 Tiere hat

Aussenklimabereich (AKB)

Aussenklimabereich (AKB) vorhanden

Ein Aussenklimabereich (AKB) muss vorhanden sein

AKB genügend gross

Zusätzlich zum Stall 20 % der Stallgrundfläche als AKB

AKB ab 22. Lebenstag tagsüber offen

Der AKB ist täglich zugänglich. Ausnahmen sind möglich bei schneebedeckter Oberfläche der Umgebung oder tiefen Temperaturen

Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch

Es gibt genügend Zugänge zum AKB, sie sind genügend breit und nahe, die Höhe des Zugangs ist aber nicht vorgeschrieben

AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien

Der AKB muss ausreichend eingestreut sein

AKB vollständig überdacht

Der AKB ist vollständig überdacht

Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz

Eine Längsseite des AKB ist offen oder mit Windschutzgeflecht

Dokumentation Auslauf im AKB

In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen

Weide

Weide vorhanden

Weide vorhanden

Weide genügend gross

1.5 bis 2 m² Weide ist pro Tier immer verfügbar

Weide ab 22. Lebenstag offen

Weidezugang während mindestens 75 % des natürlichen Tages, Morgen- und Abendstunden bevorzugt

Weide bewachsen

Bewuchs der Weidefläche einwandfrei

Genügend Öffnungen, genügend nahe, breit und hoch

Öffnungen so bemessen und verteilen, dass Tiere problemlos zirkulieren können

Zufluchtsmöglichkeiten

Maximale Distanz zwischen Zufluchtsmöglichkeiten wie Bäumen und Sträuchern vorgeschrieben

Weidefläche in mehrere Teilflächen aufgeteilt

Wechsel nach jedem Umtrieb, maximal zweimal jährlich auf der selben Fläche

Dokumentation Weideauslauf

In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen

Arttypisches Verhalten

Substrat zum Scharren

Gesamte Stallfläche mit zweckmässigen Materialien in ausreichender Menge eingestreut; die Einstreu ist sauber, trocken und locker

Erhöhte Sitzgelegenheiten ab dem 10. Lebenstag

Erhöhte Sitzgelegenheiten, in ausreichendem Angebot, sind ab dem 10. Lebenstag vorhanden

Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu

Ganze Stallfläche mit zweckmässiger und ausreichend Einstreu bedeckt. Körner werden dem Alter entsprechend angeboten

Separates Staubbad

Im AKB integriertes Staubbad

Zucht

Männliche Tiere werden gemästet, weibliche Tiere legen Eier

Keine Vorgabe

Mastdauer, Einsatz langsam wachsender Rassen

Die Mastdauer beträgt mindestens 63 Tage. Langsam wachsende Rassen werden eingesetzt

Tiere können sich am Mastende noch bewegen

Nur Einsicht in Vorgaben

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 6 Stunden rollende Räder

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer

Einpacken, Verladen und Transport höchstens 8 Stunden

Zeit ohne Futter und Wasser

Einpacken und Transport maximal 12 Stunden, zusätzlich bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof

Schonendes Aufladen

Keine Vorgaben

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten

Besatzdichte

Je nach Gewicht bis zu 18 Masthühner in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist. Erfahrung aus Transportkontrollen: Bei hohen Temperaturen werden zusätzliche Kisten verwendet, um die Tierzahl pro Kiste zu senken

Mindesthöhe eingehalten

Mindestens 24 cm hohe Kisten

Schlachtung

Pflicht zur Betäubung

Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten

Betäubung ohne Leiden

Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)

Wartezeit am Schlachthof

Bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof, falls Wartebereich belüftet ist

Entbluten des Tieres genügend schnell

Entbluteschnitt je nach Betäubungsmethode innert maximal 10 bis 20 Sekunden

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Nächster Schlachtschritt erst wenn das Tier tot ist, keine zeitliche Vorgabe

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Mittels Vollkostenrechnung wird ein für den Landwirt angemessener Stundenlohn ermittelt und vertraglich abgesichert

Preisentwicklung

Der STS hat keine Daten hierzu

Erfolgreich vermarktete Tiere

Die Pouletmäster haben mehrjährige Verträge, welche die Vermarktung der Tiere sicherstellen

Vorausgesetzt wird das Tierschutzgesetz (1.5.17) und die Tierschutzverordnung (1.1.20). Zugang zu Weide und Aussenklimabereich inklusive Staubbad sind vorgeschrieben. Die Einhaltung der Bio-Suisse-Richtlinie (1.1.22) wird vorausgesetzt (Quelle: https://www.manor.ch/de/u/nachhaltigkeit-manor-food und schriftliche Auskünfte). Viele arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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