Essen mit Herz
  • Startseite
  • Produkte Suchen
    • Rindfleisch
    • Kalbfleisch
    • Poulet
    • Schweinefleisch
    • Eier
    • Milch
  • Vermarktung
    • Retail / Detailhandel
    • Gastronomie
  • Label und Marken
  • Informationen
    • Allgemeines
    • Kriterien und Bewertung
    • Weiterentwicklung
    • Kontrollen STS
  • Blog
  • FR
  • Menü Menü

Kalbfleisch Bündner Puurachalb

OK 23 steps to go
OK 23 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Auslauf im Freien
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Nur Einsicht in Vorgaben

Wirksames Kontrollintervall

Jährliche Kontrollen

Glaubwürdige Kontrollen

Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden, besteht (alle 20 Jahre)

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Nur Einsicht in Vorgaben

 Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Nur Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Es ist möglich Aufzuchtkälber ohne Auslauf im Freien zu halten

Tierkennzeichnung

Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Unabhängige Zertifizierungsstelle

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Tiere unversehrt

Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen, der Nasenscheidewand oder am Flotzmaul

 Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt

Enthornen der Kälber unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe ist gängige Praxis, Enthornen von Kühen ist möglich mit Anästhesie und Schmerzmittelgabe

Kolostralmilch in den ersten Lebenstagen

Keine Vorgabe

Mastsystem

Einstallen hoffremder Tiere innert 5 Tagen oder über Quarantänebucht

Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen

Detaillierte Vorgaben zu Saugschutzringen

Boden ermöglicht artgerechte Körperhaltung

Buchten mit befestigten und eingestreuten Bereichen ermöglichen eine artgerechte Fortbewegung der Tiere

Perforierte Böden ungefährlich

Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen

 Tierpflege, Krankenbucht vorhanden

Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet

Tägliche Tierkontrollen

Tierkontrollen täglich

Nottötung

Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern oder Einschläfern) vorgeschrieben

Medikamente

Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal führen, Visum Tierarzt nicht verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich, aber eingeschränkt durch Massnahmen wie Verzicht auf Reserveantibiotika und Förderung der Kälbermast auf dem Geburtsbetrieb

 Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Futter und Wasser

Milchverabreichung

Keine Vorgabe zu Anzahl Tränkestellen

Milchbeschaffenheit

Die Kälber werden mit Vollmilch getränkt

Heu oder Gras für Kälber

Heu zur freien Verfügung

Wassertränken

Ständig Zugang zu offener Wasserfläche mit frischem Wasser

Kalb kann aufwärts trinken (Schlundrinnenreflex)

Keine Vorgabe

Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Keine Angabe

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile im Futter

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall (ausnahmsweise andere Beleuchtung in alten Ställen). Regelmässiger, aber nicht täglicher Auslauf im Freien, dort uneingeschränktes Tageslicht

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase

Lüftung / Schadgase / Staub

Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Regelmässiger, aber nicht täglicher Auslauf im Freien an frischer Luft

 Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster

Kein Lärm

Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt

Platz im Stall und Ausgestaltung

Keine Fixierung (ausser zur Fütterung)

Kälber dürfen nicht angebunden gehalten werden

Genügend grosse Fläche pro Tier

Fläche (Liegefläche und Auslauf) pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, ausreichend Bewegungsfreiheit

Genügend grosse Liegefläche

Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen

Keine Perforation der Liegeflächen

Durch Einstreue der Liegefläche sollten die Kälber nicht mit der Perforation in Kontakt kommen

Böden gleitsicher und ausreichend sauber

Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall

Auslauf im Freien

Zugang zu Auslauf im Freien

Die Kälber haben Zugang zu einem Laufhof

Zugang zum Auslauf permanent

Mindestens 26 Tage pro Monat im Sommerhalbjahr, mindestens 13 Tage pro Monat im Winterhalbjahr

Auslauf genügend gross

Auslaufflächen genügend gross

Ungedeckte Fläche genügend gross

Mindestens die Hälfte der Auslauffläche ist ungedeckt

Auslauf grösstenteils ohne Perforation

Keine Vorgabe

Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen

Befestigte oder mit geeignetem Material bedeckte Fläche

Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross

Keine Vorgabe

Dokumentation

Nach spätestens 3 Tagen zu dokumentieren

Weide

 Weide vorhanden

Weide nicht vorgeschrieben

Zugang zur Weide tagsüber oder permanent

Keine Vorgabe

Weide genügend gross

Keine Vorgabe

Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt

Keine Vorgabe

Schatten

Keine Vorgabe

Kein Stacheldraht, elektrische Bänder oder Einzellitzen gut gespannt und regelmässig kontrolliert

Keine Vorgabe

Dokumentation

Keine Vorgabe

Arttypisches Verhalten

Haltung in Gruppen

Ab 2 Wochen Gruppenhaltung, Ausnahme: Einzeliglu mit Sichtkontakt zu Artgenossen. Anbindehaltung für Muttertiere möglich

Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche

Ausreichend Einstreu im Liegebereich (keine Vorgaben zu Verformbarkeit der Liegefläche)

Muttergebundene Aufzucht

Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden

Scheuermöglichkeit

Keine Vorgabe

Zucht

Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung

Label trägt zur Nutzung des «Nebenprodukts Kalb» aus der Milchproduktion bei

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 6 Stunden rollende Räder (wie gemäss Schweizer Tierschutzverordnung), keine weitere zeitliche Begrenzung, aber Kälber im Kanton Graubünden gemästet und geschlachtet. Fahrzeit von weniger als 3 Stunden wahrscheinlich

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)

Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit (wie gemäss Schweizer Tierschutzverordnung), keine weitere zeitliche Begrenzung, aber Kälber im Kanton Graubünden gemästet und geschlachtet. Fahrzeit von weniger als 3 Stunden wahrscheinlich

Schonendes Aufladen

Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln

Transporte während Lebensdauer

Tiere werden zum Mastbetrieb und zum Schlachthof transportiert. Keine weiteren Transporte

Abschlussgitter vorhanden

Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Geeignete Rampen vorhanden

Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden

Besatzdichte korrekt

Tiere können dicht an dicht stehen

Mindesthöhe eingehalten

Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten

Schlachtung

Betäubung ohne Leiden

Bolzenschuss oder elektrische Betäubung

 Pflicht zur Betäubung

Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden

Zutrieb zur Betäubung

Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise

Wasser am Schlachthof für jedes Tier

Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden

Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof

Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden

Entblutungsmethode

Beide Halsschlagadern oder Bruststich

Entblutung genügend schnell

Entbluten je nach Methode 20 bis 60 Sekunden nach Betäubung

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Durch Direktzahlungen (+ 10 %) und Labelprämie (+ 9 %) genügender Preis

Preisentwicklung

Der Preis ist in den letzten 10 Jahren tendenziell gestiegen

 Erfolgreich vermarktete Tiere

Mehrheitlich erfolgreiche Mengensteuerung durch Labelinhaber, nur einzelne Lieferschwierigkeiten

Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse und Einstreu. Die Kälber erhalten permanenten Auslauf ins Freie und können ständig Heu fressen und Milch trinken. Es gibt keine Weide. Produktion nach den IP-Suisse-Richtlinien ist Voraussetzung. Es gelten die Transportrichtlinien des Schweizer Tierschutz STS, diese werden vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert. Quelle: www.buendner-puurachalb.ch, die Richtlinien IP-Suisse Richtlinie Tierhaltung (7.4.20) und Richtlinie Gesamtbetrieb (1.1.19) werden vorausgesetzt.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

© Copyright - Schweizer Tierschutz STS, developed by Simon Ringeisen
Nach oben scrollen