Essen mit Herz
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Eier Coop Naturafarm

TOP 13 steps to go
TOP 13 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Aussenklimabereich (AKB)
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Pro Jahr bei Legehennenbetrieben zwei, bei Junghennenbetrieben eine Kontrolle durch den Kontrolldienst STS

Wirksames Kontrollintervall

Zwei Kontrollen pro Jahr bei Legehennenbetrieben, Junghennenbetriebe werden jährlich kontrolliert

Glaubwürdige Kontrollen

Alle Kontrollen unangemeldet

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Kontrolle durch Kontrolldienst STS

Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Kontrolle durch Kontrolldienst STS auf allen Betrieben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Alle Legehennen des Betriebes nach denselben Anforderungen gehalten

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Unabhängige Zertifizierungsstelle macht Warenflusskontrollen

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden

Kürzen der Schnäbel (Touchieren) nur in Ausnahmefällen und in Rücksprache mit der Kontrollorganisation. Kürzen der Schnäbel (Coupieren), Flügel und Kämme sowie das Verhindern des Schnabelschlusses sind verboten

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung zulässig. Kürzen der Schnabelspitzen (Touchieren) ohne Schmerzausschaltung nur mit Ausnahmebewilligung der Kontrollorganisation in Einzelfällen erlaubt

Keine Entzündung der Fussballen

Der STS hat keine Daten hierzu

Kein Zehenpicken

Beim Auftreten von Zehenpicken müssen Massnahmen ergriffen werden

Gefiederzustand

Bei schlechtem Gefiederzustand müssen Massnahmen ergriffen werden

Schonende Mauser

Wasserentzug zum Herbeiführen der Mauser ist verboten. Der Zugang zu AKB und Weide darf zur Einleitung der Mauser maximal 21 Tage eingeschränkt werden

Tierpflege

Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden

 Nottötung

Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung muss vorhanden sein. Tötung durch Entbluten im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben

Massnahmen bei hohen Mortalitätsraten

Bei Mortalitätsraten über 1 % in 4 Wochen müssen Massnahmen ergriffen werden

Medikamente

Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt und vom Tierarzt visiert werden

Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika

Antibiotika dürfen nicht prophylaktisch verabreicht werden

 Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Futter und Wasser

Genügend Futterstellen

Ständig Futter zur freien Verfügung. 8 cm Trog pro Tier am Längstrog, 3 cm pro Tier am Rundtrog. Körner streuen im AKB, auf der Weide können Futtersuchaktivitäten ausgelebt werden

Genügend Tränkestellen

1 Nippeltränke pro 15 Tiere oder eine Bechertränke pro 25 Tiere

Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen müssen in einem sauberen Zustand gehalten werden

Nachhaltiges Soja

Zertifiziertes Soja aus Europa

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile im Futter

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Mindestens 15 Lux Tageslicht im Stall, regelmässiger Auslauf ins Freie, dort uneingeschränktes Tageslicht

Flimmerfreies Kunstlicht

Hochfrequente Lichtquellen vorgeschrieben um Flimmern zu verhindern

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, nachts nur Orientierungslicht (< 1 Lux)

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase (Orientierungslicht unter 1 Lux erlaubt)

Lüftung / Schadgase / Staub

Den Tieren angepasstes Klima und keine stickige Luft im Stall vorgeschrieben. Zugang zu frischer Luft im AKB und auf der Weide

 Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster

Kein Lärm

Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt

Temperatur

Stalltemperatur darf im Sommer bei Hitze die Aussentemperatur nicht wesentlich überschreiten

Platz im Stall und Ausgestaltung

Genügend grosse Fläche pro Tier

Auf Gitterflächen maximal 12.5 Tiere/m² und auf Einstreuflächen maximal 3.5 Tiere/m². Der Aussenklimabereich und die Weide ermöglichen zusätzliche Bewegungsfreiheit

Haltungssystem

Käfighaltung verboten

Abstand Voliere zu Stallwand definiert, Volierenhöhe beschränkt

Die maximale Höhe der Voliere sowie ein Mindestabstand zur Stallwand sind vorgeschrieben. Wird der Mindestabstand unterschritten, müssen Aufstiegshilfen montiert werden

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall

Herdengrösse

Pro Herde sind maximal 6’000 Legehennen bzw. 12’000 Junghennen erlaubt

Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)

Pro Betrieb sind maximal 12’000 Legehennen erlaubt. Bei Junghennen gemäss Höchstbestandesverordnung

Aussenklimabereich (AKB)

Aussenklimabereich (AKB) vorhanden

Ein Aussenklimabereich (AKB) muss vorhanden sein

AKB genügend gross

Mindestens 50 m² pro 1’000 Legehennen

AKB ab 7. Lebenswoche offen

Der AKB ist täglich zugänglich. Ausnahmen sind möglich z.B. in der ersten Zeit nach dem Einstallen oder bei tiefen Temperaturen

Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch

Die Zugänge zum AKB sind genügend breit und möglichst verteilt angeordnet. Die Höhe der Öffnungen ist nicht vorgeschrieben

AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien

Der AKB muss ausreichend eingestreut sein

AKB vollständig überdacht

Der AKB ist vollständig überdacht

Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz

Eine Längsseite des AKB ist mindestens 70 % offen oder mit Windschutzgeflecht. Sockelhöhe maximal 50 cm

Sitzstangen und Tränke im AKB

Es befinden sich genügend Sitzstangen sowie eine Tränkeeinrichtung im AKB

Dokumentation Auslauf im AKB

Sämtliche Abweichungen werden unverzüglich aufgezeichnet

Weide

Weide vorhanden

Weide vorhanden

Weide genügend gross

2.5 m² Weide pro Tier muss vorhanden sein, mindestens die Hälfte davon muss zur Verfügung stehen

Weide ab 7. Alterswoche offen

Ab dem 7. Tag nach der Einstallung Weide für Legehennen. Für Junghennen ist keine Weide vorgeschrieben

Weide bewachsen

Bewuchs der Weide einwandfrei

Genügend Zugänge zur Weide, genügend nahe, breit und hoch

Genügend breite Öffnungen, keine Vorgaben über Höhe und Distanz

Zufluchtsmöglichkeiten

Pro 1’000 Tiere müssen 20 m² Zufluchtsmöglichkeiten wie Bäume, Sträucher oder künstliche Strukturen vorhanden sein

Weidefläche wird gewechselt

Keine Vorgabe

Dokumentation Weideauslauf

Sämtliche Abweichungen sind unverzüglich mit Begründung einzutragen

Arttypisches Verhalten

Substrat zum Scharren

Mindestens 20 % der Stallfläche mit geeigneter Einstreu bedeckt. Auf der Weide kann ausgiebig gescharrt werden

Möglichkeit zum Fliegen

Tiere bewegen sich frei im Stall

Genügend lange und geeignete Sitzstangen

Oberfläche, Beschaffenheit und Durchmesser der Sitzstangen sind definiert. Für jede Legehenne muss mind. 14 cm Sitzstangenlänge vorhanden sein

Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu

Geeignete Beschäftigung auf der Weide. Zusätzlich werden Körner gestreut

Genügend grosse und geeignete Nester

1 Einzelnest pro 5 Tiere oder 1 m² Gruppennest pro 100 Tiere

Hähne in der Herde

Keine Vorgabe

Separates Staubbad

Kein separates Staubbad, Einstreu und Weide zum Staubbaden geeignet

Zucht

Männliche Tiere werden gemästet, weibliche Tiere legen Eier

Weibliche Küken werden als Legehenne aufgezogen, männliche Küken werden nach dem Schlupf getötet. Alternativen werden unterstützt

Zucht auf stabile Knochen

Keine Vorgabe

 Keine Brustbeinbrüche und -deformationen

Studien zeigen bei den gängigen Legehybriden Brustbeinbrüche oder -deformationen bei 66 – 100 % der Legehennen einer Herde

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 6 Stunden rollende Räder

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer

Einpacken, Verladen und Transport insgesamt höchstens 12 Stunden

Zeit ohne Futter und Wasser

Vom Einpacken der Tiere bis zur Schlachtung maximal 16 Stunden. Die Zeit ohne Futter und Wasser ist aber in der Regel deutlich länger, da die Tiere meistens nachts verladen werden und ab dem Zeitpunkt des Lichtlöschens im Stall kein Wasser und kein Futter mehr aufnehmen

Schonendes Einpacken / Aufladen

Die Richtlinie empfiehlt das Tragen der Tiere an beiden Beinen. CNf-Produzenten beteiligten sich aktiv am Ausstallungsprojekt des Schweizer Tierschutz STS, wo schonendere Ausstallmethoden untersucht und beschrieben wurden

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben. Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten, auch bei heisser Witterung. Auf Nässe- und Kälteschutz muss bei schlechter Witterung geachtet werden

Besatzdichte

Je nach Gewicht bis zu 18 Legehennen in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist

Mindesthöhe eingehalten

Mindestens 24 cm hohe Kisten

Schlachtung

Pflicht zur Betäubung

Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten

Betäubung ohne Leiden

Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)

Wartezeit am Schlachthof

Bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof, falls Wartebereich belüftet ist

Entbluten des Tieres genügend schnell

Entbluteschnitt je nach Betäubungsmethode innert maximal 10 bis 20 Sekunden

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Nächster Schlachtschritt erst wenn das Tier tot ist, keine zeitliche Vorgabe

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Es wird ein angemessener Stundenlohn berechnet. Futter- und Junghennenpreise werden berücksichtigt; zusätzlich Mehrerlös von 6 % durch Teilnahme an den Bundesprogrammen BTS und RAUS

Preisentwicklung

Die Preise sind in den letzten 10 Jahren um 2 % gesunken

Vertragliche Absicherung der Landwirte

Verträge unbefristet ausgelegt, Kündigungsfrist mindestens ein Jahr. Produzenten können leichter aus dem Vertrag aussteigen als Händler

Vorausgesetzt wird die Einhaltung der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung. Zugang zu Weide und Aussenklimabereich sind vorgeschrieben. Viele arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden. Es gilt die Transportrichtlinie des Schweizer Tierschutz STS, diese wird, wie auch die Tierhaltung, vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert. Quelle: Coop Naturafarm Eier Richtlinie vom 01.04.2018

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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