Essen mit Herz
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Pouletfleisch EU-Gesetz

NO GO 52 steps to go
NO GO 52 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall
Aussenklimabereich
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Nur Einsicht in Vorgaben

Wirksames Kontrollintervall

Kontrollen alle 2 Jahre ab bestimmter Tierzahl, sonst keine Angaben

Glaubwürdige Kontrollen

Keine Angaben

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Einsicht in gesetzliche Vorgaben

Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Nur Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Alle Tiere gemäss den gesetzlichen Minimalanforderungen gehalten

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Keine Warenflusskontrollen

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden

Keine Vorgabe

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schnabelkürzen kann auf tierärztliches Anraten bis zum Alter von maximal 10 Tagen genehmigt werden, wenn andere Massnahmen gegen Federpicken erschöpft sind

Keine Entzündung der Fussballen

Der STS hat keine Daten hierzu

Verschmutzung der Brust, Brustblasen

Der STS hat keine Daten hierzu

Gefiederzustand

Der STS hat keine Daten hierzu

Tierpflege

Der Bestand ist zweimal täglich zu inspizieren. Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden

Nottötung

Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung, Tötung durch Entblutung im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben

Massnahmen bei hohen Mortalitätsraten

Keine Vorgabe

Medikamente

Führen Behandlungsjournal

Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen, kein Visum Tierarzt verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika oder Kokzidiostatika

Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika und Kokzidiostatika möglich

Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Futter und Wasser

Genügend Futterstellen

Ständig Futter, keine Vorgabe zum Futterplatz

Genügend Tränkestellen

Keine Vorgabe zur Anzahl Tränkestellen

Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Nachhaltiges Soja

Keine Vorgabe

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine Vorgabe

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Keine Vorgabe

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, Orientierungslicht in der Nacht schwach (unter 1 Lux)

Keine Vorgabe, Unterbrechung Dunkelphase offenbar gängig

Lüftung / Schadgase / Staub

Lüftung muss Hitzestress vermeiden, überschüssige Feuchtigkeit vermeiden. Ammoniak nicht über 20 ppm, allerdings erst ab bestimmter Tierzahl pro Fläche.  Kein Zugang zu Bereichen mit frischer Luft

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Notstromaggregat und Alarmanlage vorhanden

Kein Lärm

Die Lärmbelastung ist auf ein Mindestmass zu begrenzen

Temperatur

Lüftung muss Hitzestress vermeiden

Platz im Stall

Genügend grosse Fläche pro Tier

Abhängig von bestimmten Auflagen bis maximal 42 kg / m² (entspricht 18-21 Masthühnern pro m²) möglich. Sehr wenig Bewegungsfreiheit

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine Vorgabe (eher unwahrscheinlich)

Herdengrösse

Keine Vorgaben

Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)

Keine Vorgaben

Aussenklimabereich (AKB)

Aussenklimabereich (AKB) vorhanden

Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben

AKB genügend gross

Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben

AKB ab 22. Lebenstag tagsüber offen

Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben

Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch

Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben

AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien

Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben

AKB vollständig überdacht

Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben

Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz

Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben

Dokumentation Auslauf im AKB

Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben

Weide

Weide vorhanden

Keine Weide vorgeschrieben

Weide genügend gross

Keine Weide vorgeschrieben

Weide ab 22. Lebenstag offen

Keine Weide vorgeschrieben

Weide bewachsen

Keine Weide vorgeschrieben

Genügend Öffnungen, genügend nahe, breit und hoch

Keine Weide vorgeschrieben

Zufluchtsmöglichkeiten

Keine Weide vorgeschrieben

Weidefläche in mehrere Teilflächen aufgeteilt

Keine Weide vorgeschrieben

Dokumentation Weideauslauf

Keine Weide vorgeschrieben

Arttypisches Verhalten

Substrat zum Scharren

Alle Mastpoulets müssen ständig Zugang zu trockener lockerer Einstreu haben, keine Mindestfläche vorgeschrieben

Erhöhte Sitzgelegenheiten ab dem 10. Lebenstag

Keine Vorgabe

Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu

Keine Vorgabe

Separates Staubbad

Keine Vorgabe

Zucht

Männliche Tiere werden gemästet, weibliche Tiere legen Eier

Keine Vorgabe

Mastdauer, Einsatz langsam wachsender Rassen

Keine Vorgabe

Tiere können sich am Mastende noch bewegen

Keine Vorgabe, keine Erhebungen des STS hierzu

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Mehr als 12 Stunden (Verlade- und Entladezeit nicht mitgerechnet) möglich, sofern Versorgung mit Frischwasser und Futter

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer

Einpacken und Verladen werden bei der Transportzeit nicht mitgerechnet

Zeit ohne Futter und Wasser

Bei Transportzeit über 12 Stunden sind Versorgung mit Frischwasser und Futter vorgeschrieben

Schonendes Aufladen

Keine Vorgabe

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine Vorgabe

Besatzdichte

Je nach Gewicht bis zu 18 Masthühner in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist

Mindesthöhe eingehalten

Keine Vorgabe

Schlachtung

Pflicht zur Betäubung

Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten

Betäubung ohne Leiden

Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)

Wartezeit am Schlachthof

Tiere sollen ohne ungerechtfertigte Verzögerung geschlachtet werden, keine Zeitvorgabe. Falls nicht binnen 12 Stunden geschlachtet: Einstreu und Futter vorgeschrieben

Entbluten des Tieres genügend schnell

Nach Betäubung so rasch wie möglich ein Tod herbeiführendes Verfahren, z.B. Entbluten, Rückenmarkzerstörung, Tötung durch elektrischen Strom oder längerer Sauerstoffentzung. Ohne Zeitvorgabe

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Bei rituellem Schlachten (Entblutung ohne Betäubung) muss sichergestellt werden, dass das Tier keine Lebenszeichen mehr zeigt. Sonst keine Vorgaben

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Preis ist der landesübliche Preis

Preisentwicklung

Der STS hat keine Daten hierzu

Erfolgreich vermarktete Tiere

Der STS hat keine Daten hierzu

Die Europäische Tierschutzgesetzgebung richtet sich nach folgenden Vorgaben: Richtlinie 2007/43/EG mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern, Verordnung 2005/1/EG über den Schutz von Tieren beim Transport, Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, Verordnung 1099/2009 über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung. Die Besatzdichte und Betriebsgrössen können deutlich höher sein als nach Schweizer Gesetzgebung und es sind weder Weide noch der Zugang zu einem Aussenklimabereich vorgeschrieben.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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