Eier KAT Freilandhaltung
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Nur Einsicht in Vorgaben
Wirksames Kontrollintervall
Jährliche Zertifizierungsaudits – zusätzlich 2 x jährlich unangemeldete Kontrolle der Auslaufkriterien
Glaubwürdige Kontrollen
Kontrollen erfolgen generell unangemeldet
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Nur Einsicht in Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Nur Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Die Legehennen können in verschiedenen Systemen gehalten werden. Die Haltungsform ist an der auf den Eiern aufgedruckten Nummer erkennbar
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Unabhängige Zertifizierungsstelle macht Warenflusskontrollen
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden
Schnäbel stutzen verboten
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Keine Vorgaben
Der STS hat keine Daten hierzu
Kein Zehenpicken
Der STS hat keine Daten hierzu
Gefiederzustand
Der STS hat keine Daten hierzu
Schonende Mauser
Keine Vorgaben
Tierpflege
Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden
Nottötung
Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung muss vorhanden sein. Tötung durch Entbluten im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben
Bei erhöhten Mortalitätsraten müssen Massnahmen ergriffen werden. Keine genauere Definition
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen, kein Visum Tierarzt verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika
Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Genügend Futterstellen
10 cm Trog pro Tier am Längstrog, 4 cm pro Tier am Rundtrog. Auf der Weide können Futtersuchaktivitäten ausgelebt werden
Genügend Tränkestellen
Nippel-, Cup- oder Bechertränken eine Tränke pro 10 Tiere, an Rundtränken 1 cm pro Tier
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Keine Angabe
Nachhaltiges Soja
Keine Vorgabe
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine Vorgabe
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Natürliches Tageslicht im Stall, regelmässiger Auslauf ins Freie, dort uneingeschränktes Tageslicht
Flimmerfreies Kunstlicht
Keine Vorgabe
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, nachts nur Orientierungslicht (< 1 Lux)
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub
Die Luftqualität muss in einem Bereich gehalten werden, der für die Tiere unschädlich ist. Zugang zu frischer Luft auf der Weide
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Notstromaggregat und Alarmanlage vorhanden
Kein Lärm
Die Lärmbelastung ist auf ein Mindestmass zu begrenzen
Temperatur
Stalltemperatur muss in einem für die Tiere unschädlichen Bereich gehalten werden
Platz im Stall und Ausgestaltung
Genügend grosse Fläche pro Tier
Maximal 9 Hennen pro m² nutzbare Fläche. Einstreufläche maximal 4 Tiere pro m². AKB und Weide ermöglichen zusätzliche Bewegungsfreiheit
Haltungssystem
Käfighaltung verboten
Abstand Voliere zu Stallwand definiert, Volierenhöhe beschränkt
Volierenhöhe auf maximal 3 Ebenen beschränkt
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Elektrisierende Steuervorrichtungen im Stall verboten
Herdengrösse
Herden mit maximal 6’000 Tieren
Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)
Keine Vorgabe
Aussenklimabereich (AKB)
Aussenklimabereich (AKB) vorhanden
Ein Aussenklimabereich (AKB) muss vorhanden sein
AKB genügend gross
Die Fläche des AKBs beträgt mindestens 50 % der von den Tieren nutzbaren Stallgrundfläche
AKB ab 7. Lebenswoche offen
AKB tagsüber zugänglich
Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch
Genügend breite und hohe Öffnungen, Stallbreite limitiert
AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien
Keine Vorgabe
AKB vollständig überdacht
Der AKB bietet ausreichend Schutz vor Witterung und Feinden
Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz
Längsseite des AKB ist mindestens 70 % offen oder mit Windschutzgeflecht
Sitzstangen und Tränke im AKB
Keine Vorgabe
Dokumentation Auslauf im AKB
Keine Vorgabe
Weide
Weide vorhanden
Weide vorhanden für Legehennen
Weide genügend gross
Mindestens 2.5 m² pro Tier steht zur Verfügung
Weide ab 7. Alterswoche offen
Weide für Legehennen, muss tagsüber uneingeschränkt zugänglich sein
Weide bewachsen
Freilandfläche muss bewachsen sein
Genügend Zugänge zur Weide, genügend nahe, breit und hoch
Genügend breite Öffnungen, keine Vorgaben über Höhe und Distanz
Zufluchtsmöglichkeiten
Unterschlupf vorgeschrieben, gleichmässig verteilt aber keine Vorgabe wieviel
Weidefläche wird gewechselt
Keine Vorgabe
Dokumentation Weideauslauf
Täglich im Auslaufjournal
Arttypisches Verhalten
Substrat zum Scharren
Mindestens 33 % der Stallgrundfläche müssen eingestreuter Scharraum sein. Auf der Weide kann ausgiebig gescharrt werden
Möglichkeit zum Fliegen
Tiere bewegen sich frei im Stall
Genügend lange und geeignete Sitzstangen
15 cm geeignete Sitzstangen pro Tier
Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu
Geeignete Beschäftigung auf der Weide
Genügend grosse und geeignete Nester
1 Einzelnest pro 7 Tiere oder 0.83 m² Gruppennest pro 100 Tiere
Hähne in der Herde
Keine Vorgabe
Separates Staubbad
Kein separates Staubbald, Einstreu bedingt zum Staubbaden geeignet. Auf der Weide Möglichkeit zum Staubbaden
Zucht
Weibliche Küken werden als Legehenne aufgezogen, männliche Küken werden nach dem Schlupf getötet
Zucht auf stabile Knochen
Keine Vorgabe
Keine Brustbeinbrüche und -deformationen
Der STS hat keine Daten hierzu
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Mehr als 12 Stunden (Verlade- und Entladezeit nicht mitgerechnet) möglich, sofern Versorgung mit Frischwasser und Futter
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer
Einpacken und Verladen werden bei der Transportzeit nicht mitgerechnet
Zeit ohne Futter und Wasser
Bei Transportzeit über 12 Stunden sind Versorgung mit Frischwasser und Futter vorgeschrieben. Die Zeit ohne Futter und Wasser ist aber in der Regel deutlich länger, da die Tiere meistens nachts verladen werden und ab dem Zeitpunkt des Lichtlöschens im Stall kein Wasser und kein Futter mehr aufnehmen
Schonendes Einpacken / Aufladen
Sachkundenachweis der handelnden Personen. Keine Vorschriften über Art der Ausstallung
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine Vorgabe
Besatzdichte
Mindestens 160 cm² pro kg Lebendgewicht der Henne
Mindesthöhe eingehalten
Keine Vorgabe
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten
Betäubung ohne Leiden
Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)
Wartezeit am Schlachthof
Tiere sollen ohne ungerechtfertigte Verzögerung geschlachtet werden, keine Zeitvorgabe. Falls nicht binnen 12 Stunden geschlachtet: Einstreu und Futter vorgeschrieben
Entbluten des Tieres genügend schnell
Nach Betäubung so rasch wie möglich ein Tod herbeiführendes Verfahren, z.B. Entbluten, Rückenmarkzerstörung, Tötung durch elektrischen Strom oder längeren Sauerstoffentzung. Ohne Zeitvorgabe
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Bei rituellem Schlachten (Entblutung ohne Betäubung) muss sichergestellt werden, dass das Tier keine Lebenszeichen mehr zeigt. Sonst keine Vorgabe
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Der Preis für Importeier liegt rund einen Drittel tiefer als der Preis für inländische Eier
Der STS hat hierzu keine Daten
Der STS hat hierzu keine Daten
Die KAT Freilandhaltung richtet sich nach den Vorgaben des KAT-Leitfadens vom 15.03.19 sowie nach den gesetzlichen Grundlagen der EU. Zugang zu einem Aussenklimabereich und Weide sind vorgeschrieben. Viele arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden.