Essen mit Herz
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Eier Alnatura Bio Suisse

TOP 10 steps to go
TOP 10 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Aussenklimabereich (AKB)
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Nur Einsicht in Vorgaben

Wirksames Kontrollintervall

Jährliche Kontrolle

Glaubwürdige Kontrollen

Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden, besteht (alle 10 Jahre), zusätzliches «Hühner-Audit», bei dem das Huhn im Vordergrund steht

 Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Nur Einsicht in Vorgaben

 Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Nur Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Gesamtbetrieblichkeit: Alle Tiere nach denselben Anforderungen gehalten

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Unabhängige Zertifizierungsstelle macht Warenflusskontrollen

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden

Das Kürzen oder Beschneiden von Schnäbeln, Zehen und Flügeln sowie das Kapaunisieren sind verboten

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung zulässig

Keine Entzündung der Fussballen

Der STS hat keine Daten hierzu

Kein Zehenpicken

Der STS hat keine Daten hierzu

Gefiederzustand

Der STS hat keine Daten hierzu

Schonende Mauser

Mauser frühestens ab der 60. Alterswoche. Wasserentzug zum Herbeiführen der Mauser ist verboten, Weide während mindestens 14 Tagen geschlossen um zusätzliche Nährstoffaufnahme zu vermeiden

Tierpflege

Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden

 Nottötung

Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung muss vorhanden sein. Tötung durch Entbluten im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben

Massnahmen bei hohen Mortalitätsraten

Bei Mortalitätsraten über 1 % in 4 Wochen müssen Massnahmen ergriffen werden

Medikamente

 Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt werden, kein Visum Tierarzt verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika

Antibiotika dürfen nicht prophylaktisch verabreicht werden

 Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Futter und Wasser

Genügend Futterstellen

Ständig Futter zur freien Verfügung, 10 cm Trog pro Tier bei mechanischer Fütterung, 12 cm ab Sitzstangen und 4 cm am Rundtrog. Auf der Weide können Futtersuchaktivitäten ausgelebt werden

Genügend Tränkestellen

1 Cuptränke pro 20 Tiere oder an der Rundtränke 2 cm pro Tier. Nippeltränken sind nicht erlaubt

 Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Keine Angabe

Nachhaltiges Soja

Sämtliches Futter, inklusive Soja, aus Europa

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile im Futter

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Mindestens 15 Lux Tageslicht im Stall, regelmässiger Auslauf ins Freie, dort uneingeschränktes Tageslicht

Flimmerfreies Kunstlicht

Hochfrequente Lichtquellen vorgeschrieben um Flimmern zu verhindern

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, nachts nur Orientierungslicht (< 1 Lux)

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase (Orientierungslicht unter 1 Lux erlaubt)

Lüftung / Schadgase / Staub

Den Tieren angepasstes Klima und keine stickige Luft im Stall. Zugang zu frischer Luft im AKB und auf der Weide

 Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster

Kein Lärm

Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt

Temperatur

Stalltemperatur darf im Sommer bei Hitze die Aussentemperatur nicht wesentlich überschreiten

Platz im Stall und Ausgestaltung

Genügend grosse Fläche pro Tier

Maximal 5 Hennen/m², in Ställen mit integriertem AKB maximal 8 Hennen/m². Zusätzliche Bewegungsfreiheit auf der Weide

Haltungssystem

Käfighaltung verboten

Abstand Voliere zu Stallwand definiert, Volierenhöhe beschränkt

Keine Vorgaben. Aufgrund der vergleichsweise geringen Herdengrössen sehr hohe Volieren unwahrscheinlich

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall

Herdengrösse

In der Aufzucht sind maximal 4’000 Tiere pro Herde erlaubt, bei Legehennen maximal 2’000 Tiere pro Herde

Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)

Betriebsgrösse limitiert (max. 2 Stalleinheiten pro Betrieb). Aufzucht von Junghennen für den eigenen Betrieb zusätzlich möglich

Aussenklimabereich (AKB)

Aussenklimabereich (AKB) vorhanden

Ein Aussenklimabereich (AKB) muss vorhanden sein

AKB genügend gross

Mindestens 100 m² pro 1’000 Legehennen

AKB ab 7. Lebenswoche offen

Der AKB ist täglich zugänglich. Ausnahmen sind möglich z.B. in der ersten Zeit nach dem Einstallen oder bei tiefen Temperaturen

Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch

Es gibt genügend Zugänge zum AKB. Sie sind genügend hoch und breit, die Distanz ist nicht vorgeschrieben, eine gute Zirkulation zwischen Stall und AKB muss immer gewährleistet sein

AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien

Der AKB muss ausreichend eingestreut sein

AKB vollständig überdacht

Der AKB bietet ausreichend Schutz vor Witterung und Feinden

Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz

Eine Längsseite des AKB ist mindestens 70 % offen oder mit Windschutzgeflecht

Sitzstangen und Tränke im AKB vorgeschrieben

Strukturierung des AKB vorgeschrieben, nicht genauer definiert

Dokumentation Auslauf im AKB

In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen

Weide

Weide vorhanden

Weide vorhanden

Weide genügend gross

5 m² Weide pro Tier muss vorhanden sein, mindestens 70 % davon muss zur Verfügung stehen

Weide ab 7. Alterswoche offen

Weide offen ab Mittag und mindestens während 50 % des natürlichen Tages. Die Auslaufzeit soll möglichst in die Abendstunden ausgedehnt werden. Weide auch für Junghennen vorgeschrieben

Weide bewachsen

Bewuchs der Weide einwandfrei

Genügend Zugänge zur Weide, genügend nahe, breit und hoch

Es gibt genügend Zugänge zur Weide. Sie sind genügend hoch und breit, die Distanz ist nicht vorgeschrieben

Zufluchtsmöglichkeiten

Pro 1’000 Tiere müssen 20 m² Zufluchtsmöglichkeiten wie Bäume, Sträucher oder künstliche Strukturen vorhanden sein

Weidefläche wird gewechselt

Keine Vorgabe

Dokumentation Weideauslauf

In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen

Arttypisches Verhalten

Substrat zum Scharren

Mindestens 33 % der Stallgrundfläche müssen eingestreuter Scharraum sein. Auf der Weide kann ausgiebig gescharrt werden

Möglichkeit zum Fliegen

Tiere bewegen sich frei im Stall

Genügend lange und geeignete Sitzstangen

Geeignete Sitzstangen auf verschiedenen Höhen, der Zehenschluss muss möglich sein. Für jede Legehenne muss mind. 16 cm Sitzstangenlänge vorhanden sein

Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu

Zufüttern von geeigneten Körnern in die Einstreu oder auf den Boden, mindestens 5 % der Futterration. Zusätzliche Beschäftigung auf der Weide

Genügend grosse und geeignete Nester

1 Einzelnest pro 5 Tiere oder 1 m² Gruppennest pro 80 Tiere

Hähne in der Herde

Es wird 1 Hahn pro 100 Hennen empfohlen

Separates Staubbad

Im AKB integriertes Staubbad vorgeschrieben. 1 m² pro 100 Tiere, mindestens 15 cm tief

Zucht

Männliche Tiere werden gemästet, weibliche Tiere legen Eier

Zu jeder eingestallten Legehenne wird ein Bruderhahn gemästet

Zucht auf stabile Knochen

Keine Vorgabe

Keine Brustbeinbrüche und -deformationen

Studien zeigen bei den gängigen Legehybriden Brustbeinbrüche oder -deformationen bei 66 – 100 % der Legehennen einer Herde

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 6 Stunden rollende Räder

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer

Einpacken, Verladen und Transport insgesamt höchstens 12 Stunden

Zeit ohne Futter und Wasser

Vom Einpacken der Tiere bis zur Schlachtung maximal 16 Stunden. Die Zeit ohne Futter und Wasser ist aber in der Regel deutlich länger, da die Tiere meistens nachts verladen werden und ab dem Zeitpunkt des Lichtlöschens im Stall kein Wasser und kein Futter mehr aufnehmen

Schonendes Einpacken / Aufladen

Keine Vorgabe. Vorwiegend werden mehrere Tiere pro Hand an einem Bein kopfüber aus dem Stall getragen

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügende Frischluftzufuhr bieten

Besatzdichte

Je nach Gewicht bis zu 18 Legehennen in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist

Mindesthöhe eingehalten

Mindestens 24 cm hohe Kisten

Schlachtung

 Pflicht zur Betäubung

Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten

Betäubung ohne Leiden

Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)

Wartezeit am Schlachthof

Bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof, falls Wartebereich belüftet ist

Entbluten des Tieres genügend schnell

Entbluteschnitt je nach Betäubungsmethode innert maximal 10 bis 20 Sekunden

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Nächster Schlachtschritt erst wenn das Tier tot ist, keine zeitliche Vorgabe

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Auf Basis der Produktionskosten wird jährlich ein Richtpreis kalkuliert. Dieser Biozuschlag beträgt 70-90 %, zusätzlich Mehrerlös von 6 % durch Teilnahme an den Bundesprogrammen BTS und RAUS

Preisentwicklung

Der STS hat hierzu keine Daten

Vertragliche Absicherung der Landwirte

Der STS hat hierzu keine Daten

Grundlage sind die Bio-Suisse Richtlinien (1.1.20), sowie das Tierschutzgesetz (1.5.17) und die Tierschutzverordnung (1.1.20). Zugang zu Weide und Aussenklimabereich inklusive Staubbad sind vorgeschrieben. Viele arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden. Für jede Legehenne muss ein Hahn gemästet werden.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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