Essen mit Herz
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Pouletfleisch Don Pollo

NO GO 41 steps to go
NO GO 41 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall
Aussenklimabereich
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Nur Einsicht in Vorgaben

Wirksames Kontrollintervall

Je mehr Betriebe mitmachen, desto weniger häufig werden sie kontrolliert. Kontrollen weniger als alle 4 Jahre sind möglich

Glaubwürdige Kontrollen

Keine Vorgaben

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Einsicht in Vorgaben

Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Tiere nach Migros-Standard müssen physisch von Tieren nach anderen Standards getrennt sein

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Unabhängige Zertifizierungsstelle macht Warenflusskontrollen

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

 Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden

Kürzen der Schnabelspitzen (Touchieren) wird bei Mastpoulets in der Praxis nicht durchgeführt. Kürzen der Schnäbel (Coupieren), Flügel und Kämme, sowie Verhindern des Schnabelschlusses sind verboten

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung zulässig. Kürzen der Schnabelspitzen (Touchieren) ohne Schmerzausschaltung erlaubt

 Keine Entzündung der Fussballen

Viele Tiere mit Fussballenläsionen (Entzündungen der Fusssohle) gelten als schwerwiegender Mangel. Keine Erhebungen durch STS.

Verschmutzung der Brust, Brustblasen

Der STS hat keine Daten hierzu

Gefiederzustand

Der STS hat keine Daten hierzu

Tierpflege

Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden

Nottötung

Keine Vorgabe

Massnahmen bei hohen Mortalitätsraten

Keine Vorgabe

Medikamente

Führen Behandlungsjournal

Keine Vorgabe

Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika oder Kokzidiostatika

Der STS hat keine Daten hierzu

Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Futter und Wasser

Genügend Futterstellen

Ständig Futter, etwa 4 Tiere teilen sich einen Futterplatz

Genügend Tränkestellen

1 Nippeltränke pro 15 Tiere oder eine Bechertränke pro 30 Tiere

Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Nachhaltiges Soja

Keine Vorgabe

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine Vorgabe

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Mindestens 5 Lux Tageslicht über Fenster erreicht

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, Orientierungslicht in der Nacht schwach (unter 1 Lux)

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase (Orientierungslicht unter 1 Lux erlaubt)

Lüftung / Schadgase / Staub

Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Kein Zugang zu Bereichen mit frischer Luft

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster

Kein Lärm

Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt

Temperatur

Stalltemperatur darf im Sommer bei Hitze die Aussentemperatur nicht wesentlich überschreiten

Platz im Stall

Genügend grosse Fläche pro Tier

30 kg / m² (entspricht 13-15 Masthühnern pro m²). Wenig Bewegungsfreiheit

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall

Herdengrösse

Keine Vorgabe

Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)

Keine Vorgabe

Aussenklimabereich (AKB)

Aussenklimabereich (AKB) vorhanden

Keine Vorgabe

AKB genügend gross

Keine Vorgabe

AKB ab 22. Lebenstag tagsüber offen

Keine Vorgabe

Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch

Keine Vorgabe

AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien

Keine Vorgabe

AKB vollständig überdacht

Keine Vorgabe

Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz

Keine Vorgabe

Dokumentation Auslauf im AKB

Keine Vorgabe

Weide

Weide vorhanden

Keine Vorgabe

Weide genügend gross

Keine Vorgabe

Weide ab 22. Lebenstag offen

Keine Vorgabe

Weide bewachsen

Keine Vorgabe

Genügend Öffnungen, genügend nahe, breit und hoch

Keine Vorgabe

Zufluchtsmöglichkeiten

Keine Vorgabe

Weidefläche in mehrere Teilflächen aufgeteilt

Keine Vorgabe

Dokumentation Weideauslauf

Keine Vorgabe

Arttypisches Verhalten

Substrat zum Scharren

Gesamte Stallfläche mit zweckmässigen Materialien in ausreichender Menge eingestreut; die Einstreu ist sauber, trocken und locker

Erhöhte Sitzgelegenheiten ab dem 10. Lebenstag

Keine Vorgabe

Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu

Ganze Stallfläche mit zweckmässiger und ausreichend Einstreu bedeckt, keine zusätzliche Beschäftigung

Separates Staubbad

Kein separates Staubbad, Einstreu bedingt zum Staubbaden geeignet

Zucht

Männliche Tiere werden gemästet, weibliche Tiere legen Eier

Keine Vorgabe

Mastdauer, Einsatz langsam wachsender Rassen

Keine Vorgabe

Tiere können sich am Mastende noch bewegen

Der STS hat keine Daten hierzu

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 6 Stunden rollende Räder

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer

Einpacken, Verladen und Transport höchstens 12 Stunden

Zeit ohne Futter und Wasser

Einpacken und Transport maximal 12 Stunden, zusätzlich bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof

Schonendes Aufladen

Keine Vorgabe

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten

Besatzdichte

Je nach Gewicht bis zu 18 Masthühner in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist

Mindesthöhe eingehalten

Mindestens 24 cm hohe Kisten

Schlachtung

Pflicht zur Betäubung

Pflicht zur Betäubung

Betäubung ohne Leiden

Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)

Wartezeit am Schlachthof

Bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof, falls Wartebereich belüftet ist

Entbluten des Tieres genügend schnell

Entbluteschnitt je nach Betäubungsmethode innert maximal 10 bis 20 Sekunden

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Nächster Schlachtschritt erst wenn das Tier tot ist, keine zeitliche Vorgabe

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Höherer Preis je kg wegen höherem Aufwand (genauer Preis unbekannt)

Preisentwicklung

Der STS hat keine Daten hierzu

Erfolgreich vermarktete Tiere

Langjährige Verträge mit Integratoren (genaue Vertragsdauern unbekannt)

Migros verspricht, bis 2020 die Anforderungen der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung auch für Importe umzusetzen. Für Frischfleisch (aus Frankreich, Deutschland und Ungarn) sei die Umstellung erfolgt, bei tiefgekühltem Fleisch und Charcuterie (Brasilien und Thailand) stehe sie kurz bevor (https://generation-m.migros.ch/de/versprechen/tierwohl-versprechen/status-versprechen-tierwohl.html#heading-poulet Stand 29.5.20). Die Platzverhältnisse gemäss schweizerischer Tierschutzverordnung sind beengt, es gibt weder Auslauf noch Weide. Viele arttypische Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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