Kalbfleisch Silvestri Milchkalb
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Nur Einsicht in Vorgaben
Wirksames Kontrollintervall
Jährliche Kontrollen
Glaubwürdige Kontrollen
Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden, besteht (alle 20 Jahre)
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Nur Einsicht in Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Nur Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Alle Kälber nach den gleichen Anforderungen gehalten
Tierkennzeichnung
Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Unabhängige Zertifizierungsstelle
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt
Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen, an der Nasenscheidewand oder am Flotzmaul
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt
Das Enthornen von Ausmasttieren ist verboten
Kolostralmilch in den ersten Lebenstagen
In den ersten Tagen ist eine Versorgung des Kalbes mit Kolostrum sicherzustellen
Mastsystem
Nur Ausmast eigener Tiere, ausser bei ammengebundener Aufzucht
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen
Detaillierte Vorgaben zu Saugschutzringen
Buchten mit befestigten und eingestreuten Bereichen ermöglichen eine artgerechte Fortbewegung der Tiere
Perforierte Böden ungefährlich
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet
Tägliche Tierkontrollen
Tierkontrollen täglich
Nottötung
Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern oder Einschläfern) vorgeschrieben
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika
Prophylaktischer Einsatz möglich, aber Ausmast auf dem Geburtsbetrieb reduziert Antibiotikaverbrauch
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Milchverabreichung
Maximal 18 Kälber pro Sauger
Milchbeschaffenheit
Mindestens 1000 l Vollmilch je Kalb
Heu oder Gras für Kälber
Heu zur freien Verfügung
Wassertränken
Ständig Zugang zu offener Wasserfläche mit frischem Wasser
Kalb kann aufwärts trinken (Schlundrinnenreflex)
Das Kalb soll beim Milch Trinken den Kopf gegen oben richten können
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-Bestandteile im Futter
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall (ausnahmsweise andere Beleuchtung in alten Ställen). Permanenter Zugang zu Auslauf im Freien, dort uneingeschränktes Tageslicht
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub
Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Permanenter Zugang zu Auslauf im Freien an frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster. Auslauf permanent offen
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Platz im Stall und Ausgestaltung
Kälber dürfen nicht angebunden gehalten werden
Genügend grosse Fläche pro Tier
Fläche (Liegefläche und Auslauf) pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, ausreichend Bewegungsfreiheit
Genügend grosse Liegefläche
Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen
Keine Perforation der Liegeflächen
Durch eingestreute Liegefläche sollten die Kälber nicht mit der Perforation in Kontakt kommen
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Die Kälber haben Zugang zu einem Laufhof
Zugang zum Auslauf permanent
Die Kälber haben während des ganzen Jahres dauernd Zugang zu einem Auslauf
Auslauf genügend gross
Auslaufflächen genügend gross
Ungedeckte Fläche genügend gross
Mindestens die Hälfte der Auslauffläche ist ungedeckt
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Mindestens 70% der Fläche ohne Perforation
Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen
Befestigte oder mit geeignetem Material bedeckte Fläche
Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross
Auslauf sicher eingezäunt, stromführende Zäune nur bei ausreichend grosser Fläche und wenn die Tiere einander ausweichen können
Dokumentation
Nach spätestens 3 Tagen zu dokumentieren
Weide
Weide vorhanden
Keine Weide vorgeschrieben
Zugang zur Weide tagsüber oder permanent
Keine Weide vorgeschrieben
Weide genügend gross
Keine Weide vorgeschrieben
Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt
Keine Weide vorgeschrieben
Schatten
Keine Weide vorgeschrieben
Kein Stacheldraht, elektrische Bänder oder Einzellitzen gut gespannt und regelmässig kontrolliert
Keine Weide vorgeschrieben
Dokumentation
Keine Weide vorgeschrieben
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Die ersten 2 Wochen ist die Haltung im Einzeliglu erlaubt, danach Gruppenhaltung vorgeschrieben. Anbindehaltung der Muttertiere möglich
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Ausreichend Einstreu im Liegebereich (keine Vorgaben zu Verformbarkeit der Liegefläche)
Muttergebundene Aufzucht
Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden, Kolostrum in den ersten Tagen und 1000 l Vollmilch vorgeschrieben
Scheuermöglichkeit
Keine Vorgabe, Scheuermöglichkeit in Form einer Kratzbürste empfohlen
Zucht
Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung
Label trägt zur Nutzung des «Nebenprodukts Kalb» aus der Milchproduktion bei
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Höchstens 6 Stunden Gesamttransportzeit (vom Aufladen des ersten bis zum Abladen des letzten Tieres)
Schonendes Aufladen
Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln
Transporte während Lebensdauer
Gesamte Lebensdauer auf dem Geburtsbetrieb, Tiere werden nur zum Schlachthof transportiert. Ausnahme: Zugekaufte Kälber bei Ammenhaltung
Abschlussgitter vorhanden
Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Geeignete Rampen vorhanden
Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden
Besatzdichte korrekt
Tiere können dicht an dicht stehen
Mindesthöhe eingehalten
Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten
Schlachtung
Betäubung ohne Leiden
Ausschliesslich Bolzenschuss zur Betäubung erlaubt
Pflicht zur Betäubung
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden
Zutrieb zur Betäubung
Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof
Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden
Entblutungsmethode
Auschliesslich Bruststich erlaubt
Entblutung genügend schnell
Entbluten bis 60 Sekunden nach Betäubung
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Durch Direktzahlungen und Labelprämie fairer Preis
Der Preis ist in den letzten 10 Jahren tendenziell gestiegen
Erfolgreich vermarktete Tiere
Verbindliche Mengenplanung und Vertragsproduktion
Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse und Einstreu. Die Kälber erhalten permanenten Auslauf ins Freie und können ständig Heu fressen und Milch trinken. Sie verbleiben während ihrer Lebensdauer auf dem Geburtsbetrieb und werden nur zum Schlachthof transportiert. Es gibt keine Weide. Es gilt die Transportrichtlinie des Schweizer Tierschutz STS, diese wird vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert. Quelle: Silvestri Milchkalb – Richtlinie für Kalbfleischproduktion 2021.