Essen mit Herz
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Schweinefleisch Prix Garantie (EU)

NO GO 45 steps to go
NO GO 45 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Auslauf im Freien
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Keine Angabe

Wirksames Kontrollintervall

Kontrollen vor Ort auf 1% der Betriebe

Glaubwürdige Kontrollen

Keine Vorgabe

 Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Einsicht in Vorgabe

 Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Alle Tiere gemäss den gesetzlichen Minimalanforderungen gehalten

Tierkennzeichnung

Mastschweine sind gruppenweise gekennzeichnet und nachverfolgbar, Zuchttiere individuell

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Weder Tierhaltung noch Warenflusskette unabhängig und glaubwürdig kontrolliert

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Tiere unversehrt (kein Coupieren der Schwänze, kein Abklemmen der Zähne, keine Nasenringe oder Rüsselklammern oder Drähte im Rüssel)

Kürzen von Schwänzen und Zähnen, sowie Nasenberingung sollen nur in Ausnahmefällen möglich sein, wird in der Praxis aber routinemässig gemacht

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Es gibt Schmerz verursachende Eingriffe die ohne Schmerzausschaltung erlaubt sind

Ebermast / Impfung gegen Ebergeruch / Kastration unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe

In den ersten sieben Lebenstagen ist Kastration und Kürzen der Schwänze ohne Anästhesie und ohne Schmerzmittelgabe erlaubt

Genügend Klauen-Abrieb

Keine Vorgabe

Klauenpflege

Keine Vorgabe

Perforierte Böden ungefährlich

Detaillierte Vorgaben zu Spaltenweiten von perforierten Böden, andere Verletzungsgefahren durch perforierte Böden nicht ausgeschlossen

Tierpflege, Krankenbucht vorhanden

Kranke oder verletzte Tiere einzeln aufgestallt, Tier muss sich ungehindert drehen können. Keine Vorgabe zu Behandlung, bzw. Tötung wenn nötig

Teilnahme an einem Gesundheitsprogramm

Keine Vorgabe

Nottötung

Keine Vorgaben für die Nottötung auf dem Betrieb

Medikamente

 Führen Behandlungsjournal

Aufzeichnung über alle medizinischen Behandlungen vorgeschrieben, Visum Tierarzt nicht verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich

 Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Hormone

Hormone zur Brunst-Synchronisation sind zulässig, Relevanz anderer Hormone unklar

Futter und Wasser

Genügend und genügend breite Futterstellen

Mindestens einmal täglich Futter. Tiere müssen gleichzeitig fressen können, ausser genügend Futter steht dauernd zur Verfügung

Genügend Tränkestellen

Keine spezifische Vorgabe, Rivalitäten unter den Tieren müssen auf ein Mindestmass begrenzt sein

 Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Zusätzlich zu Stroh eine Form von Raufutter

Keine Vorgabe

Genügend Rohfaser

Keine spezifische Vorgabe, alle trächtigen Sauen müssen Futter mit genügend Rohfaseranteil erhalten, um ihren Hunger und ihr Kaubedürfnis zu stillen

Soja aus verantwortungsvollem Anbau

Keine Vorgabe

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine Vorgabe

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Keine Vorgabe

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase

Tiere dürfen nicht in ständiger Dunkelheit gehalten werden, Lichtphase muss angemessen lange unterbrochen werden. Keine konkreten Vorgaben

Lüftung / Schadgase / Staub

Die Luftzirkulation, der Staubgehalt der Luft, die relative Luftfeuchtigkeit und die Gaskonzentration müssen in einem Bereich gehalten werden, der für die Tiere unschädlich ist. Keine konkreten Vorgaben

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Notstromaggregat für die Lüftung und Alarmanlage

Dem Alter angepasst genügend warm oder sehr gut eingestreut (Nestbaumöglichkeit)

Temperatur muss in einem für die Tiere unschädlichen Bereich gehalten werden

Abkühlungsmöglichkeit

Keine Vorgabe

Kein Lärm

Geräuschpegel unter 85 Dezibel, dauerhafter und plötzlicher Lärm muss vermieden werden

Platz im Stall und Ausgestaltung

Genügend grosse Fläche pro Tier

Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, sehr wenig Bewegungsfreiheit

Genügend grosse Liegefläche

Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen

Keine Perforation der Liegeflächen

Maximal 15 % Perforation in der Liegefläche

Keine Fixierung der Zuchtsauen

Zuchtsauen dürfen während Abferkelzeit und einem Teil der Galtzeit fixiert werden. Mastsauen und hochträchtige Galtsauen ohne Fixierung

Keine zwei- oder mehrstöckigen Käfige

Keine Vorgabe

Böden gleitsicher und ausreichend sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine Vorgabe

Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)

Keine Vorgabe

Auslauf im Freien

Zugang zu Auslauf im Freien

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Zugang zum Auslauf permanent

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Auslauf genügend gross

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Ungedeckte Fläche genügend gross

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Auslauf grösstenteils ohne Perforation

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Dokumentation

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Weide

 Weide vorhanden

Keine Weide vorgeschrieben

Zugang zur Weide tagsüber oder permanent

Keine Weide vorgeschrieben

Weide genügend gross

Keine Weide vorgeschrieben

Weide zu Beginn mit Grasnarbe

Keine Weide vorgeschrieben

Suhle bei ständiger Freilandhaltung

Keine Weide vorgeschrieben

Schatten

Keine Weide vorgeschrieben

Wechselnde Weide bei ständiger Freilandhaltung

Keine Weide vorgeschrieben

Dokumentation

Keine Weide vorgeschrieben

Arttypisches Verhalten

Haltung in Gruppen

Schweine müssen in Gruppen gehalten werden. Ausnahmen: Sauen während Deckzeit (bis 4 Wochen) und Säugezeit

Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche

Keine Vorgabe

Beschäftigung zum Kauen (Langstroh, Gras, Heu, Zweige, o.ä.)

Keine Vorgabe

Säugedauer und -art

Absetzen mit 21 Tagen möglich

Scheuermöglichkeit

Keine Vorgabe

Nestbaumaterial

In der Woche vor dem Abferkeln Nestbaumaterial, ausser dies ist durch Güllesystem unmöglich

Wühlen

Ständiger Zugang zu Material, welches untersucht und bewegt werden kann, keine spezifische Vorgabe über Menge

Zucht

Tageszunahmen ab 25 kg Lebendgewicht

Keine Erhebungen

Langlebigkeit der Zuchtsauen

Keine Erhebungen

Wurfgrösse

Keine Erhebungen

Verbot Embryotransfer

Embryotransfer möglich

Lahmheiten

Keine Erhebungen

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Schweine dürfen bis zu 24 Stunden transportiert werden

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)

Schweine dürfen bis zu 24 Stunden transportiert werden

Schonendes Aufladen

Einsatz elektrischer Viehtreiber erlaubt

Transporte während Lebensdauer

Arbeitsteilige Ferkelproduktion möglich, Galtsauen werden hochträchtig transportiert

Abschlussgitter vorhanden

Transportmittel so konstruiert, dass Tiere nicht herausfallen können

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Keine Vorgaben zum Treibweg

Geeignete Rampen vorhanden

Keine Vorgaben zu Rampen

Besatzdichte korrekt

Tiere können dicht an dicht liegen

Mindesthöhe eingehalten

Keine Vorgabe

Klimatisiertes Fahrzeug

Vorgaben für Klimatisierung der Fahrzeuge nur für lange Transporte (mehr als 8 Stunden)

Schlachtung

 Pflicht zur Betäubung

Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden

Betäubung ohne Leiden

Keine detaillierten Verfahrensvorschriften für die zugelassenen Betäubungsmethoden (z.B. hohe Gaskonzentration innert maximal 20 Sekunden erreichen, Stromstärken für elektrische Betäubung)

Zutrieb zur Betäubung

Keine Vorgabe. Vereinzelung – was für die Tiere Stress bedeutet – bei Elektrobetäubung der Normalfall, bei CO2-Betäubung nicht ausgeschlossen

Wasser am Schlachthof für jedes Tier

Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden

Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof

Bei mehr als 12 Stunden Wartezeit muss den Tieren Einstreu und Futter gegeben werden

Entblutung genügend schnell

Entbluten so rasch als möglich nach Betäubung

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Keine Vorgabe

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Preis ist der landesübliche Preis

Preisentwicklung

Keine Daten

 Erfolgreich vermarktete Tiere

Der Schweinemarkt ist instabil, oft können Tiere nicht zum optimalen Zeitpunkt geschlachtet werden, was zu Preis-Abzügen für die Landwirte führt

Richtlinie 98/58/EG regelt Platzverhältnisse, Richtlinie 2008/120/EG regelt allgemeine Vorgaben der Tierhaltung. Schwänze werden gekürzt und Kastration ohne Betäubung ist erlaubt. Es gibt weder Einstreu, noch Auslauf noch Weide. Viele arttypische Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden. Die Tiere dürfen bis zu 24 Stunden transportiert werden (Richtlinie 2005/01/EG). Immerhin ist eine Betäubung vor der Tötung vorgeschrieben (Verordnung 1099/2009), die zulässigen Betäubungsmethoden sind für die Tiere teilweise belastend.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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