Essen mit Herz
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Kalbfleisch EU-Bio

UNCOOL 31 steps to go
UNCOOL 31 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Auslauf im Freien
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Keine Angabe

Wirksames Kontrollintervall

Jährliche Kontrollen

Glaubwürdige Kontrollen

Einzelne Stichprobenkontrollen unangemeldet, keine Vorgabe wie viele

 Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Einsicht in Vorgaben

 Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Alle Tiere derselben Tierart nach denselben Anforderungen

Tierkennzeichnung

Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Zertifizierung erwähnt, Unabhängigkeit nicht

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Tiere unversehrt

Coupieren der Schwänze kann fallweise genehmigt werden, wenn es den Hygienebedingungen dient. Andere Eingriffe nicht explizit verboten

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Eingriffe nur mit angemessener Betäubung und Schmerzausschaltung

Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt

Enthornung unter Schmerzausschaltung möglich

Kolostralmilch in den ersten Lebenstagen

Kälber müssen innert der ersten sechs Lebensstunden Kolostralmilch erhalten, danach Milch vorzugsweise von der eigenen Mutter

Mastsystem

Keine Vorgabe

Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen

Keine Vorgabe

Haltungsform gewährleistet Klauenabrieb

Buchten mit befestigten und eingestreuten Bereichen ermöglichen eine artgerechte Fortbewegung der Tiere

Perforierte Böden ungefährlich

Keine Vorgabe

Tierpflege, Krankenbucht vorhanden

Keine Vorgabe

Tägliche Tierkontrollen

Tierkontrollen täglich

Nottötung

Keine Vorgabe

Medikamente

 Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Medikamenten verboten, aber keine Massnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes

 Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Futter und Wasser

Milchverabreichung

Keine Vorgabe zu Anzahl Tränkestellen

Milchbeschaffenheit

Natürliche Milch, vorzugsweise von der eigenen Mutter

Heu oder Gras für Kälber

Faseriges Raufutter, je nach Alter 50-250 g pro Tier und Tag

Wassertränken

Flüssigkeitsbedarf kann auch über andere Flüssigkeiten als Wasser gedeckt werden

Kalb kann aufwärts trinken (Schlundrinnenreflex)

Keine Vorgabe

 Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile im Futter

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Zugang zu Freigelände wenn es das Wetter zulässt, dort uneingeschränktes Tageslicht

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase

Keine präzisen Vorgaben (Tiere weder in ständiger Dunkelheit, noch unter Dauerbeleuchtung gehalten)

Lüftung / Schadgase / Staub

Zugang zu Freigelände, wenn es das Wetter zulässt. Im Stall Luft und Gaskonzentration in für Tiere unschädlichem Bereich

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Ersatzsystem und Alarmanlage

Kein Lärm

Keine Vorgabe

Platz im Stall und Ausgestaltung

Bewegungsfreiheit der Tiere

Kälber dürfen nicht angebunden gehalten werden, ausser während maximal einer Stunde täglich für die Fütterung

Genügend grosse Fläche pro Tier

Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, genügend Bewegungsfreiheit

Genügend grosse Liegefläche

Keine Vorgabe

 Keine Perforation der Liegeflächen

Liegefläche nicht perforiert

Böden gleitsicher und ausreichend sauber

Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine Vorgabe

Auslauf im Freien

Zugang zu Auslauf im Freien

Kälber haben Zugang zum Auslauf im Freien

Zugang zum Auslauf permanent

Zugang zu Freifläche permanent. Bei Tieren mit Weide, Zugang wenn es das Wetter zulässt

Auslauf genügend gross

Flächen gewichtsabhängig vorgeschrieben

Ungedeckte Fläche genügend gross

Keine Vorgabe

Auslauf grösstenteils ohne Perforation

Keine Vorgabe

Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen

Keine Vorgabe

Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross

Keine Vorgabe

Dokumentation

Keine Vorgabe

Weide

 Weide vorhanden

Weide für Planzenfresser vorgeschrieben. Unklar, ob das für Kälber gilt

Zugang zur Weide tagsüber oder permanent

Keine Vorgabe

Weide genügend gross

Keine Vorgabe

Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt

Keine Vorgabe

Schatten

Keine Vorgabe

Kein Stacheldraht, elektrische Bänder oder Einzellitzen gut gespannt und regelmässig kontrolliert

Keine Vorgabe

Dokumentation

Keine Vorgabe

Arttypisches Verhalten

Haltung in Gruppen

Kälber ab 8 Wochen dürfen nicht alleine gehalten werden, in Einzelbuchten für jüngere oder kranke Tiere muss Sichtkontakt zu Artgenossen möglich sein. Anbindehaltung für Muttertiere möglich

Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche

Ausreichend saubere und trockene Einstreu

Muttergebundene Aufzucht

Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden

Scheuermöglichkeit

Keine Vorgabe

Zucht

Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung

Label trägt zur Nutzung des «Nebenprodukts Kalb» aus der Milchproduktion bei

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Kälber können bis zu 18 Stunden lang transportiert werden, sofern nach 9 Stunden ein Fütterungshalt erfolgt

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)

Kälber können bis zu 18 Stunden lang transportiert werden, sofern nach 9 Stunden ein Fütterungshalt erfolgt

Schonendes Aufladen

Keine unnötige Gewalt beim Verladen

Transporte während Lebensdauer

Mehrere Transporte bis zum Schlachtbetrieb möglich

Abschlussgitter vorhanden

Hebebühnen und obere Ladeflächen mit Geländer geschützt, so dass Tiere nicht entweichen können. Keine Vorgabe zu unteren Ladeflächen

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Keine Vorgabe

Geeignete Rampen vorhanden

Vorgaben zu Rampen, aber nicht zu Seitenschutzwänden

Besatzdichte korrekt

Tiere können dicht an dicht stehen

Mindesthöhe eingehalten

Keine Vorgabe

Klimatisiertes Fahrzeug

Tiere vor Wetterunbillen geschützt, ausreichend Frischluftzufuhr

Schlachtung

Betäubung ohne Leiden

Bolzen- oder Kugelschuss mit genügender Ladung, Elektrische Betäubung mit korrekter Ansatzstelle und genügender Stromstärke

Pflicht zur Betäubung

Pflicht zur Betäubung, Ausnahmen für rituelle Schlachtungen möglich

Zutrieb zur Betäubung

Keine Vorgabe

Wasser am Schlachthof für jedes Tier

Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden

Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof

Lange Wartezeiten möglich, ab 12 Stunden Wartezeit muss Einstreue und Futter angeboten werden

Entblutungsmethode

Keine Vorgabe

Entblutung genügend schnell

Entbluten so rasch als möglich

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Keine Vorgabe

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Preis höher als normaler EU-Preis, genaue Höhe nicht ausgewertet

Preisentwicklung

Keine Daten

 Erfolgreich vermarktete Tiere

Keine Daten

Die Verordnungen (EG) 834/2007 und (EG) 889/2008 und die Richtlinie 2008/119/EG regeln Platzbedarf und Auslauf. Die Kälber dürfen 9 Stunden am Stück transportiert werden, nach einer einstündigen Tränkepause weitere 9 Stunden (Richtlinie 2005/01/EG). Betäubung vor der Tötung ist vorgeschrieben, ausser für rituelles Schlachten (Verordnung (EG) 1099/2009). Einige arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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