Essen mit Herz
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Rindfleisch EU-Bio

UNCOOL 31 steps to go
UNCOOL 31 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Auslauf im Freien
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Keine Angabe

Wirksames Kontrollintervall

Jährliche Kontrollen

Glaubwürdige Kontrollen

Einzelne Stichprobenkontrollen unangemeldet, keine Vorgabe wie viele

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Einsicht in Vorgaben

Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Alle Tiere derselben Tierart nach denselben Anforderungen

Tierkennzeichnung

Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Zertifizierung erwähnt, Unabhängigkeit nicht

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Tiere unversehrt

Eingriffe wie Schwanz kürzen nicht routinemässig

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerzen verursachende Eingriffe nur mit Betäubung und Schmerzausschaltung

Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt

Enthornung unter Schmerzausschaltung möglich

Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen

Keine Vorgabe

Haltungsform gewährleistet Klauenabrieb

Regelmässiger Auslauf im Freien gewährleistet Klauenabrieb und artgerechte Körperhaltung

Fellzustand der Tiere gut

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine Liegeschwielen, keine verhornten Hautstellen

Der STS hat keine Daten hierzu

Perforierte Böden ungefährlich

Keine Vorgabe

Tierpflege, Krankenbucht vorhanden

Keine Vorgabe

Tägliche Tierkontrollen

Keine Vorgabe

Nottötung

Keine Vorgabe

Medikamente

 Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Medikamenten verboten, aber keine Massnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes

Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Hormone

Hormone zur Brunst-Synchronisation sind nicht zulässig

Futter und Wasser

Genügend und genügend breite Futterplätze

Keine Vorgabe

Fütterung basierend auf Raufutter

Keine Vorgabe

Artgemässe Fresshaltung

Keine Vorgabe

Genügend geeignete Wassertränken

Keine Vorgabe

Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Soja aus verantwortungsvollem Anbau

Keine Vorgabe

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile im Futter

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Zugang zu Freigelände, wenn es das Wetter zulässt, dort uneingeschränktes Tageslicht

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase

Kleine präzisen Vorgaben (Tiere weder in ständiger Dunkelheit, noch ohne angemessene Unterbrechung der Beleuchtung)

Lüftung / Schadgase / Staub

Zugang zu Freigelände, wenn es das Wetter zulässt. Im Stall Schadgaskonzentrationen in für Tiere unschädlichem Bereich

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Notstromaggregat und Alarmanlage

Abkühlungsmöglichkeit

Keine Vorgabe

Kein Lärm

Keine Vorgabe

Platz im Stall und Ausgestaltung

Bewegungsfreiheit der Tiere

Anbindung der Tiere ist untersagt für grössere Betriebe

Genügend grosse Fläche pro Tier

Flächen gewichtsabhängig vorgeschrieben, genügend Fläche je Tier

Genügend grosse Liegefläche

Keine Vorgabe

Keine Perforation der Liegeflächen

Keine perforierte Liegefläche

Böden gleitsicher und ausreichend sauber

Böden müssen gleitsicher sein

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine Vorgabe

Auslauf im Freien

Zugang zu Auslauf im Freien

Auslauf oder Weide

Zugang zum Auslauf permanent

Auslauf im Freien oder, falls Rinder Zugang zur Weide haben, Weidegang wenn es das Wetter zulässt

Auslauf genügend gross

Flächen gewichtsabhängig vorgeschrieben, genügend Bewegungsfreiheit

Ungedeckte Fläche genügend gross

Keine Vorgabe

Öffnungen genügend gross

Keine Vorgabe

Auslauf grösstenteils ohne Perforation

Keine Vorgabe

Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen

Keine Vorgabe

Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross

Keine Vorgabe

Dokumentation

Keine Vorgabe

Weide

 Weide vorhanden

Keine Weide vorgeschrieben

Mehrstündiger Zugang zur Weide

Keine Weide vorgeschrieben

Weide genügend gross

Keine Weide vorgeschrieben

Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt

Keine Weide vorgeschrieben

Schatten

Keine Weide vorgeschrieben

Kein Stacheldraht, elektrische Bänder oder Einzellitzen gut gespannt und regelmässig kontrolliert

Keine Weide vorgeschrieben

Dokumentation

Keine Weide vorgeschrieben

Arttypisches Verhalten

Haltung in Gruppen

Gruppenhaltung der Mastrinder, Anbindehaltung für Muttertiere möglich

Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche

Ausreichend geeignete und trockene Einstreu in der Liegefläche

Muttergebundene Aufzucht

Keine Vorgabe

Scheuermöglichkeit

Keine Vorgabe

Zucht

Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung

Keine Vorgabe

Keine extreme Zucht auf Fleisch

Keine Vorgabe

Verbot Embryotransfer

Embryotransfer verboten

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Bis zu 28 Stunden Fahrzeit möglich, wenn nach 14 Stunden einstündige Pause mit Wasserzugang gemacht wird

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)

Bis zu 29 Stunden Transport möglich, wenn nach 14 Stunden einstündige Pause mit Wasserzugang gemacht wird

Schonendes Aufladen

Elektrotreiber verboten. Schonende Behandlung vorgeschrieben, ohne weitere Vorgaben

Transporte während Lebensdauer

Anzahl der Transporte zwischen Geburt und Schlachtung nicht eingeschränkt

Abschlussgitter vorhanden

Transportfahrzeuge so konstruiert, dass Tiere nicht hinausfallen können, keine explizite Vorgabe zu Abschlussgittern

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Keine Vorgaben zum Treibweg

Geeignete Rampen vorhanden

Keine Vorgabe

Besatzdichte korrekt

Tiere können dicht an dicht stehen, für sehr schwere Tiere sehr wenig Platz

Mindesthöhe eingehalten

Keine Vorgabe

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine Vorgabe

Schlachtung

Pflicht zur Betäubung

Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden, ausser bei rituellen Schlachtungen

Betäubung ohne Leiden

Bolzen- oder Kugelschuss mit genügender Ladung, elektrische Betäubung mit korrekter Ansatzstelle und genügender Stromstärke

Zutrieb zur Betäubung

Keine Vorgaben

Wasser am Schlachthof für jedes Tier

Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden

Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof

Keine Vorgaben für Tiere, die weniger als 12 Stunden Wartezeit am Schlachthof haben. Bei mehr als 12 Stunden Wartezeit muss Einstreu und Futter angeboten werden

Entblutungsmethode

Keine Vorgabe

Entblutung genügend schnell

Entbluten so rasch als möglich, keine maximale Zeitvorgabe für die Zeit zwischen Betäubung und Entblutung

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Nur für unbetäubte Tiere geregelt

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Preis höher als normaler EU-Preis, genaue Höhe nicht ausgewertet

Preisentwicklung

Der STS hat keine Daten hierzu

Erfolgreich vermarktete Tiere

Der STS hat keine Daten hierzu

Die Verordnungen 834/2007 und 889/2008 regeln Platzverhältnisse, Auslauf und Einstreu. Die Rinder dürfen mehr als einen Tag transportiert werden (Richtlinie 2005/01/EG). Betäubung vor der Tötung ist vorgeschrieben, ausser für rituelles Schlachten (Verordnung 1099/2009).

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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