Rindfleisch Piya Premium Beef
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Kontrollen durch unabhängige Kontrollstelle, Kontrolldienst STS macht Stichproben
Wirksames Kontrollintervall
Kontrollen mindestens alle 4 Jahre für Betriebe, die dreimal hintereinander nicht beanstandet wurden. Betriebe mit Beanstandungen werden häufiger kontrolliert
Glaubwürdige Kontrollen
Unangemeldete Kontrollen
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Betriebe sind Mitglied bei Mutterkuh Schweiz, der Kontrolldienst kontrolliert diese stichprobenweise
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Der Kontrolldienst STS kontrolliert stichprobenweise einzelne Mutterkuh Betriebe, der Grossteil der Betriebe wird durch Dritte kontrolliert
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Alle Tiere einer Tierkategorie gemäss denselben Anforderungen (mindestens nach Naturabeef) gehalten, für unter dem Label verkaufte Tiere spezielle Zertifizierung
Tierkennzeichnung
Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Unabhängige Zertifizierung
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt
Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, der Nasenscheidewand, dem Zungenbändchen oder am Flotzmaul
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt
Tiere werden nicht enthornt
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen
Keine Einsatz von Saugschutzringen, da in der Mutterkuhhaltung Kälber an der Mutter saugen
Regelmässiger Auslauf im Freien gewährleistet Klauenabrieb und artgerechte Körperhaltung
Fellzustand der Tiere gut
Der STS hat keine Daten hierzu
Keine Liegeschwielen, keine verhornten Hautstellen
Der STS hat keine Daten hierzu
Perforierte Böden ungefährlich
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet
Tägliche Tierkontrollen
Tierkontrollen täglich
Nottötung
Nottötung wird nur durch ausgebildete Personen durchgeführt, bei vorgängiger medikamentöser Behandlung Einschläfern durch Tierarzt
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt und jährlich vom Tierarzt visiert werden
Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika
Dank der Haltung mit ihren eigenen Müttern ist der Antibiotikeinsatz bei den auf dem Betrieb geborenen Kälbern vergleichsweise gering. Bei den zugekauften Kälbern kann ein höherer Antibiotikaeinsatz nötig sein
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Hormone
Kein Einsatz von Hormonen, ausser in medizinisch begründeten Notfällen
Futter und Wasser
Genügend und genügend breite Futterplätze
Fressen auf der Weide während der Vegetationsperiode, im Winter ein Fressplatz pro 2.5 Tiere bei ad libitum Fütterung, ein Fressplatz pro Tier bei rationierter Fütterung
Fütterung basierend auf Raufutter
Viel Weidegang, mindestens 75 % der Futterration aus Raufutter
Artgemässe Fresshaltung
Futterplätze im Stall um mindestens 10 cm erhöht. Im Sommer viel Weide, wo der Weideschritt möglich ist
Genügend geeignete Wassertränken
Im Stall und auf der Weide permanenter Zugang zu Wasser aus offener Wasserfläche mit genügend Durchfluss
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Soja aus verantwortungsvollem Anbau
Keine Verfütterung von Soja
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-Bestandteile im Futtermittel
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall , ständiger Zugang zu Auslauf im Freien und während des Sommerhalbjahres regelmässiger Weidegang, dort uneingeschränktes Tageslicht
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub
Permanent Zugang zu frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster, permanenter Zugang zum Auslauf
Abkühlungsmöglichkeit
Stallungen müssen zwingend über Abkühlungsmöglichkeiten verfügen
Kein Lärm
Tiere dürfen keinem Lärm >85 db ausgesezt werden
Platz im Stall und Ausgestaltung
Weder Mastrinder noch Muttertiere werden angebunden gehalten
Genügend grosse Fläche pro Tier
Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, täglich Auslauf, ausreichende Bewegungsfreiheit
Genügend grosse Liegefläche
Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, für behornte Tiere geeignet
Keine Perforation der Liegeflächen
Gummimatten in den Liegeboxen oder Tiefstreu; keine Perforation der Liegeflächen
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Permanenter Zugang zum Auslauf
Zugang zum Auslauf permanent
Permanenter Zugang zum Auslauf oder Weide
Auslauf genügend gross
Auslaufflächen je Tierkategorie vorgegeben
Ungedeckte Fläche genügend gross
Die Hälfte der Auslauffläche ist ungedeckt
Öffnungen genügend gross
Öffnungen zum Laufhof ausreichend gross
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Keine Vorgabe
Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen
Bei unbefestigtem Auslauf morastige Stellen ausgezäunt
Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross
Auslauf sicher eingezäunt, stromführende Zäune nur bei ausreichend grosser Fläche und wenn die Tiere einander ausweichen können
Dokumentation
Permanenter Zugang zum Auslauf
Weide
Weide vorhanden
Weide vorgeschrieben
Zugang zur Weide tagsüber oder permanent
Täglich mindestens 8 h während der Vegetationsperiode
Weide genügend gross
17 Aren Weidefläche pro Kuh inkl. Kalb
Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt
Morastige Stellen ausgezäunt
Schatten
Alle Tiere müssen die Möglichkeit haben gleichzeitig im Schatten zu liegen, Aussenflächen müssen über genügend Schattenflächen verfügen
Kein Stacheldraht, elektrische Bänder oder Einzellitzen gut gespannt und regelmässig kontrolliert
Stacheldraht verboten, Elektrozäune müssen gut gespannt sein und regelmässig kontrolliert werden
Dokumentation
Auslaufjournal tagesaktuell geführt, Ausnahmen begründet
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Rinder werden in Gruppen gehalten
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Einstreu oder Liegematte müssen dick und verformbar, mit trockenen und geeigneten Materialien eingestreut sein
Muttergebundene Aufzucht
Kälber werden mindestens 150 Tage auf dem Geburtsbetrieb abgetränkt
Scheuermöglichkeit
Scheuermöglichkeiten müssen permanent zugänglich sein
Zucht
Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung
Alle in der Schweiz gängigen Milch- und Mastrassen zugelassen. Ausgenommen blaue Belgier und Kreuzungen davon
Keine extreme Zucht auf Fleisch
Alle in der Schweiz gängigen Milch- und Mastrassen zugelassen. Ausgenommen blaue Belgier und Kreuzungen davon
Verbot Embryotransfer
Embryotransfer verboten
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Maximale Fahrzeit auf die Alp 3 Stunden
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Transportzeit maixmal 3 – 6 Stunden
Schonendes Aufladen
Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln
Transporte während Lebensdauer
Kein Transport zum Schlachthof – Hoftötung. Transport Geburts- zum Mastbetrieb und auf die Alp möglich
Abschlussgitter vorhanden
Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Geeignete Rampen vorhanden
Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden
Besatzdichte korrekt
Tiere haben mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben
Mindesthöhe eingehalten
Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum, mehr als gesetzlich vorgeschrieben
Klimatisiertes Fahrzeug
Fahrzeuge müssen gut belüftete sein und bei Transporten ab einer Aussentemperatur von über 20 °C ist eine aktive Belüftung zwingend
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden
Betäubung ohne Leiden
Hoftötung, Betäubung mit Bolzenschuss
Zutrieb zur Betäubung
Kein Treibweg, Betäubung im Fressgitter
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Kein Aufenthalt am Schlachthof. Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof
Kein Aufenthalt am Schlachthof
Entblutungsmethode
Entbluten durch Bruststich
Entblutung genügend schnell
Entbluten bis 60 Sekunden nach Betäubung
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Durch Direktzahlungen und Preiszuschläge fairer Preis
Junges Label, noch keine Aussagen möglich
Erfolgreich vermarktete Tiere
Junges Label, noch keine Aussagen möglich
Die Kälber leben mindestens die ersten 150 Tage auf dem Geburtsbettrieb bei ihren Müttern, die Fütterung erfolgt grossmehrheitlich durch Raufutter. Weidegang im Sommerhalbjahr und Auslauf im Freien im Winterhalbjahr ermöglichen viel Bewegungsfreiheit. Die meisten arttypischen Verhaltensweisen können ausgelebt werden. Die Tiere werden auf dem Hof getötet, Transporte finden höchstens auf die Alp statt. Quelle: Piya Premium Beef – Produktionsrichtlinien ohne Lebendtiertransport. Februar 2023