Essen mit Herz
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Kalbfleisch Qualivo

OK 23 steps to go
OK 23 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Auslauf im Freien
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Keine Angabe

Wirksames Kontrollintervall

Jährliche Kontrollen

Glaubwürdige Kontrollen

Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden, besteht (alle 20 Jahre)

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Einsicht in Vorgaben

 Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Betrieb produziert sowohl Labeltiere, als auch nicht Labeltiere

Tierkennzeichnung

Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Tierhaltung unabhängig kontrolliert als Grundvoraussetzung für Direktzahlungen. Ganze Warenflusskette unübersichtlich

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Tiere unversehrt

Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen, an der Nasenscheidewand oder am Flotzmaul

 Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt

Enthornen der Kälber verboten

Kolostralmilch in den ersten Lebenstagen

Keine Vorgabe

Mastsystem

Alle fremden Tieren werden gleichzeitig eingestallt

Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen

Kein Einsatz von Saugschutzringen

Haltung gewährleistet Klauenabrieb

Die Tiere haben Zugang zu einem Auslauf

Perforierte Böden ungefährlich

Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen

 Tierpflege, Krankenbucht vorhanden

Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet

Tägliche Tierkontrollen

Tierkontrollen täglich

Nottötung

Die Nottötung ist nur durch einen Tierarzt erlaubt

Medikamente

Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal geführt, Tierarzt visiert Behandlungsjournal regelmässig

Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika verboten

 Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Futter und Wasser

Milchverabreichung

Die Kälber haben jederzeit Zugang zu Milch (< 18 Tiere pro Sauger) [sts_dot level='3'] Milchbeschaffenheit

Zusammengesetzte Milch aus Milchpulver, anderen Milchkomponenten und Wasser

Heu oder Gras für Kälber

Die Kälber haben permanent Zugang zu Heu

Wassertränken

Die Kälber haben permanent Zugang zu Wasser

Kalb kann aufwärts trinken (Schlundrinnenreflex)

Die Saugstellen müssen in für das Kalb geeigneter Höhe angebracht werden, so dass der Schlundrinnenreflex ausgelöst werden kann

 Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile im Futter

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Die Kälber haben Zugang zu einem Auslauf

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase

Lüftung / Schadgase / Staub

Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Permanenter Zugang zu Auslauf im Freien an frischer Luft

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Permanenter Zugang zum Auslauf

Kein Lärm

Keine Vorgabe

Platz im Stall und Ausgestaltung

Bewegungsfreiheit der Tiere

Kälber dürfen nicht angebunden gehalten werden

Genügend grosse Fläche pro Tier

Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen

Genügend grosse Liegefläche

Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen

Keine Perforation der Liegeflächen

Keine Perforation der Liegefläche

Böden gleitsicher und ausreichend sauber

Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall

Auslauf im Freien

Zugang zu Auslauf im Freien

Kälber haben Zugang zum Auslauf im Freien

Zugang zum Auslauf permanent

Permanenter Zugang zum Auslauf

Auslauf genügend gross

Mindestens 1 m² unüberdachter Auslauf

Ungedeckte Fläche genügend gross

Mindestens 1 m² unüberdachter Auslauf

Auslauf grösstenteils ohne Perforation

Weniger als 50% der Auslaufläche perforiert

Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen

Befestigte oder mit geeignetem Material bedeckte Fläche

Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross

Auslauf sicher eingezäunt, stromführende Zäune nur bei ausreichend grosser Fläche und wenn die Tiere einander ausweichen können

Dokumentation

Bei permanentem Zugang zum Auslauf keine Aufzeichnung nötig

Weide

 Weide vorhanden

Keine Weide vorgeschrieben

Zugang zur Weide tagsüber oder permanent

Keine Weide vorgeschrieben

Weide genügend gross

Keine Weide vorgeschrieben

Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt

Keine Weide vorgeschrieben

Schatten

Keine Weide vorgeschrieben

Kein Stacheldraht, elektrische Bänder oder Einzellitzen gut gespannt und regelmässig kontrolliert

Keine Weide vorgeschrieben

Dokumentation

Keine Weide vorgeschrieben

Arttypisches Verhalten

Haltung in Gruppen

Kälber ab 8 Wochen dürfen nicht alleine gehaltn werden. In Einzelbuchten für jüngere oder kranke Tiere muss Sichtkontakt zu Artgenossen möglich sein. Anbindehaltung für Muttertiere möglich

Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche

Einstreuschicht im Liegebereich dick und verformbar, trocken, geeignete Materialien

Muttergebundene Aufzucht

Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden

Scheuermöglichkeit

Keine Vorgabe

Zucht

Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung

Label trägt zur Nutzung des «Nebenprodukts Kalb» aus der Milchproduktion bei

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 6 Stunden rollende Räder

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)

Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit

Schonendes Aufladen

Schonende Behandlung vorgeschrieben, ohne weitere Vorgaben

Transporte während Lebensdauer

Anzahl der Transporte zwischen Geburt und Schlachtung nicht eingeschränkt

Abschlussgitter vorhanden

Es wird ein Abschlussgitter an allen Verladeöffnungen verlangt

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven, nicht zu steil

Geeignete Rampen vorhanden

Geeignete Verladeeinrichtungen mit genügend hohen Seitenschutzvorrichtungen

Besatzdichte korrekt

Die Tiere können nahe beieinander stehen

Mindesthöhe eingehalten

Die Tiere können aufrecht stehen und haben ausreichend Kopffreiheit

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine aktive Belüftung in den Fahrzeugen vorgeschrieben, die Öffnungen müssen eine ausreichende Frischluftzufuhr gewährleisten.

Schlachtung

Betäubung ohne Leiden

Bolzenschuss oder elektrische Betäubung

 Pflicht zur Betäubung

Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden

Zutrieb zur Betäubung

Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise

Wasser am Schlachthof für jedes Tier

Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden

Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof

Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden

Entblutungsmethode

Beide Halsschlagadern oder Bruststich

Entblutung genügend schnell

Entbluten je nach Methode 20 bis 60 Sekunden nach Betäubung

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Durch Direktzahlungen 10 % Mehrerlös plus Labelzuschlag

Preisentwicklung

Der Preis ist in den letzten 10 Jahren tendenziell gestiegen

Erfolgreich vermarktete Tiere

Tiere werden nach Bedarf eingestallt, alle können vermarktet werden

Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse und Einstreu. Die Kälber erhalten regelmässigen, aber nicht zwingend täglichen Auslauf gemäss Direktzahlungsverordnung (1.1.20). Es gibt keine Weide. Viele arttypische Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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