Essen mit Herz
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Schweinefleisch CH-Gesetz

UNCOOL 37 steps to go
UNCOOL 37 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Auslauf im Freien
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Keine Angabe

Wirksames Kontrollintervall

Grundkontrollen Tierschutz alle 4 Jahre. Falls zwei aufeinanderfolgende Grundkontrollen keine schwerwiegenden Mängel ergaben, kann die Grundkontrolle für maximal 8 Jahre als Verwaltungskontrolle durchgeführt werden

Glaubwürdige Kontrollen

Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden ist gering (alle 20-60 Jahre)

 Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Einsicht in Vorgaben

 Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Alle Tiere gemäss den gesetzlichen Minimalanforderungen gehalten

Tierkennzeichnung

Mastschweine sind gruppenweise gekennzeichnet und nachverfolgbar, Zuchttiere individuell

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Tierhaltung unabhängig kontrolliert als Grundvoraussetzung für Direktzahlungen. Ganze Warenflusskette unübersichtlich

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Tiere unversehrt (kein Coupieren der Schwänze, kein Abklemmen der Zähne, keine Nasenringe oder Rüsselklammern oder Drähte im Rüssel)

Coupieren des Schwanzes, Abklemmen der Zähne, Einsetzen von Nasenringen, Rüsselklammern oder Drähten verboten, Abschleifen der Zahnspitzen erlaubt

 Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Ebermast / Impfung gegen Ebergeruch / Kastration unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe

Kastration unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe

Genügend Klauen-Abrieb

Keine Vorgabe

Klauenpflege

Klauen soweit nötig regelmässig pflegen und schneiden

Perforierte Böden ungefährlich

Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen

 Tierpflege, Krankenbucht vorhanden

Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet

Teilnahme an einem Gesundheitsprogramm

Keine Vorgabe

Nottötung

Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (z.B. Bolzenschuss und Entbluten) je nach Gewicht vorgeschrieben

Medikamente

 Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich

 Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Hormone

Hormone zur Brunst-Synchronisation sind zulässig

Futter und Wasser

 Genügend und genügend breite Futterstellen

Für jedes Tier eine genügend breite Futterstelle oder geeignete Formen der Vorratsfütterung

 Genügend Tränkestellen

Bei Trockenfütterung pro 12 Tiere, bei Flüssigfütterung pro 24 Tiere eine Tränkestelle

 Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Zusätzlich zu Stroh eine Form von Raufutter

Keine Vorgabe

Genügend Rohfaser

8 % Rohfaseranteil für Zuchtsauen

 Soja aus verantwortungsvollem Anbau

Keine Vorgabe

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine Vorgabe

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall (ausnahmsweise andere Beleuchtung in alten Ställen)

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase

Lüftung / Schadgase / Staub

Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Kein Zugang zu Bereichen mit frischer Luft

 Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster

Dem Alter angepasst genügend warm oder sehr gut eingestreut (Nestbaumöglichkeit)

In Aussenklimaställen Vorgaben zu altersabhängigen minimalen Temperaturen, bzw. Massnahmen bei Unterschreiten dieser Temperaturen (z.B. Liegekiste)

Abkühlungsmöglichkeit

In seit 2008 neu eingerichteten Ställen: bei Hitze Abkühlungsmöglichkeiten für Schweine ab 25 kg

Kein Lärm

Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt

Platz im Stall und Ausgestaltung

Genügend grosse Fläche pro Tier

Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, wenig Bewegungsfreiheit

Genügend grosse Liegefläche

Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen

Keine Perforation der Liegeflächen

5 % Perforation in 2008 bestehenden Buchten, 2 % in den übrigen Ställen

Keine Fixierung der Zuchtsauen

Schweine dürfen nicht fixiert werden, Ausnahme: 10 Tage während der Deckzeit

Keine zwei- oder mehrstöckigen Käfige

Ferkel dürfen nicht in mehrstöckigen Käfigen gehalten werden

Böden gleitsicher und ausreichend sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

 Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)

Betriebsgrösse limitiert (z.B. maximal 1’500 Mastschweine), falls Mist oder Gülle auf andere Betriebe gebracht werden muss

Auslauf im Freien

Zugang zu Auslauf im Freien

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Zugang zum Auslauf permanent

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Auslauf genügend gross

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Ungedeckte Fläche genügend gross

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Auslauf grösstenteils ohne Perforation

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Dokumentation

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Weide

 Weide vorhanden

Keine Weide vorgeschrieben

Zugang zur Weide tagsüber oder permanent

Keine Weide vorgeschrieben

Weide genügend gross

Keine Weide vorgeschrieben

Weide zu Beginn mit Grasnarbe

Keine Weide vorgeschrieben

Suhle bei ständiger Freilandhaltung

Keine Weide vorgeschrieben

Schatten

Keine Weide vorgeschrieben

Wechselnde Weide bei ständiger Freilandhaltung

Keine Weide vorgeschrieben

Dokumentation

Keine Weide vorgeschrieben

Arttypisches Verhalten

Haltung in Gruppen

Schweine müssen in Gruppen gehalten werden. Ausnahmen: Sauen während Deckzeit (max. 10 Tage) und Säugezeit, Eber ab Geschlechtsreife

Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche

Einstreu einzig für Abferkelbuchten vorgeschrieben

Beschäftigung zum Kauen (Langstroh, Gras, Heu, Zweige, o.ä.)

Minimalanforderung: ein Presswürfel aus Stroh für mehrere Schweine

Säugedauer und -art

Keine Vorgabe zur Säugedauer

Scheuermöglichkeit

Keine Vorgabe

Nestbaumaterial

Einige Tage vor dem Abferkeln ausreichend zum Nestbau geeignetes Material (z.B. Langstroh)

Wühlen

Keine Vorgabe

Zucht

Tageszunahmen ab 25 kg Lebendgewicht

Tageszunahmen zwischen 600 und 700 Gramm

Langlebigkeit der Zuchtsauen

Je nach Rasse Lebensdauer von durchschnittlich 4 – 6 Würfen

Wurfgrösse

Durchschnittliche Wurfgrössen zwischen 13 und 13.5. Regelmässig über 14 Ferkel pro Wurf

Verbot Embryotransfer

Embryotransfer ist möglich

Lahmheiten

10 – 20 % der Betriebe mit Lahmheiten

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 6 Stunden rollende Räder

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)

Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit

Schonendes Aufladen

Schonende Behandlung vorgeschrieben, ohne weitere Vorgaben

Transporte während Lebensdauer

Arbeitsteilige Ferkelproduktion möglich, Galtsauen werden hochträchtig transportiert

Abschlussgitter vorhanden

Abschlussgitter am Heck sichert Tiere

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Keine Vorgaben zum Treibweg

Geeignete Rampen vorhanden

Rampen mit an die Grösse der Tiere angepasste Seitenschutzeinrichtungen vorhanden

Besatzdichte korrekt

Tiere können dicht an dicht liegen

Mindesthöhe eingehalten

Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum

Klimatisiertes Fahrzeug

Ventilation für dreistöckige Lastwagen vorgeschrieben, bei anderen Fahrzeugen genügend Öffnungen für gute Durchlüftung

Schlachtung

 Pflicht zur Betäubung

Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden

Betäubung ohne Leiden

Schweine müssen höchste Gaskonzentration innert 20 Sekunden erreichen, aber Betäubung durch Gas verursacht Stress. Korrekte Ansatzstelle und genügende Stromstärke für Elektrobetäubung sind vorgeschrieben

Zutrieb zur Betäubung

Keine Vorgabe. Vereinzelung – was für die Tiere Stress bedeutet – bei Elektrobetäubung der Normalfall, bei CO2-Betäubung nicht ausgeschlossen

Wasser am Schlachthof für jedes Tier

Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden

Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof

Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht liegen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden

Entblutung genügend schnell

Entblutungsschnitt je nach Betäubungsmethode 20 bis 100 Sekunden nach der Betäubung

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Der Preis ist der landesübliche Preis

Preisentwicklung

Über 10 Jahre schwankende Preise, kein Trend ausmachbar. Der Landesindex der Konsumentenpreise verhält sich ähnlich

Erfolgreich vermarktete Tiere

Der Schweinemarkt ist instabil, oft können Tiere nicht zum optimalen Zeitpunkt geschlachtet werden, was zu Preis-Abzügen für die Landwirte führt

Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse. Es gibt weder Einstreu noch Auslauf oder Weide. Viele arttypische Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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