Alpschwein Pro Montagna
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Kontrollen der Mastbetriebe alle 2 Jahre durch den Kontrolldienst STS, Kontrollen der Zuchtbetriebe jährlich durch Dritte
Wirksames Kontrollintervall
Kontrollen der Mastbetriebe alle 2 Jahre, Kontrollen der Zuchtbetriebe jährlich
Glaubwürdige Kontrollen
Kontrollen der Mastbetriebe unangemeldet. Kontrollen der Zuchtbetriebe zu weniger als der Hälfte, aber mindestens 5 % unangemeldet
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Kontrollen durch den Kontrolldienst des Schweizer Tierschutz STS auf Mastbetrieben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Kontrollen aller Mastbetriebe durch den Kontrolldienst STS
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Tiere der gleichen Tierkategorie gemäss denselben Anforderungen gehalten
Tierkennzeichnung
Mastschweine sind gruppenweise gekennzeichnet und nachverfolgbar, Zuchttiere individuell
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Unabhängige Zertifizierungsstelle
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt (kein Coupieren der Schwänze, kein Abklemmen der Zähne, keine Nasenringe oder Rüsselklammern oder Drähte im Rüssel)
Coupieren des Schwanzes, Abklemmen der Zähne, Einsetzen von Nasenringen, Rüsselklammern oder Drähten verboten, Abschleifen der Zahnspitzen erlaubt
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Ebermast / Impfung gegen Ebergeruch / Kastration unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe:
Kastration unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe, Jungebermast oder Impfung gegen Ebergeruch, falls Nachfrage vorhanden
Genügend Klauen-Abrieb
Naturbodenauslauf für Mastschweine, täglich mehrstündiger Auslauf im Freien für Eber und Zuchtsauen, bzw. befestigter Fress- und Tränkebereich für säugende Sauen und Ferkel gewährleisten Klauen-Abrieb
Klauenpflege
Klauen soweit nötig regelmässig pflegen und schneiden
Perforierte Böden ungefährlich
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet
Teilnahme an einem Gesundheitsprogramm
Mitgliedschaft Schweinegesundheitsdienst SGD oder gleichwertige Organisation
Nottötung
Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (z.B. Bolzenschuss und Entbluten) je nach Gewicht vorgeschrieben
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika
Antibiotika dürfen nicht über die Fütterung verabreicht werden. Durch eine Mindestsäugezeit wird das Immunsystem der Ferkel gestärkt und der Verbrauch an Antibiotika verringert
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Hormone
Hormone zur Brunst-Synchronisation sind zulässig, PMSG verboten
Futter und Wasser
Genügend und genügend breite Futterstellen
Für jedes Tier eine genügend breite Futterstelle, ausleben von natürlichem Fressverhalten auf der Weide möglich
Genügend Tränkestellen
Bei Trockenfütterung pro 12 Tiere, bei Flüssigfütterung pro 24 Tiere eine Tränkestelle
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Zusätzlich zu Stroh eine Form von Raufutter
Raufutter auf der Alpweide für Masttiere, Zuchtsauen und Eber immer eine bodendeckend eingestreute Liegefläche
Genügend Rohfaser
8 % Rohfaseranteil für Zuchtsauen
Soja aus verantwortungsbewusstem Anbau (kein Abholzen von Primärwäldern, keine Gentechnik)
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-Bestandteile im Futter
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall. Permanenter Auslauf auf der Weide für Mastschweine, täglich mehrstündiger Auslauf im Freien für Zuchtsauen und Eber, dort uneingeschränktes Tageslicht. Kein Zugang zum Freien für säugende Sauen und Ferkel
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub
Mastschweine permanent,. Zuchtsauen und Eber täglich mehrstündiger Auslauf im Freien. Säugende Sauen und Ferkel den Tieren angepasstes Klima
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Permanent frei zugänglicher Auslauf an der frischen Luft für Mastschweine, täglich frei zugänglicher Auslauf an der frischen Luft für Zuchtsauen und Eber. Für säugende Sauen und Ferkel Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Dem Alter angepasst genügend warm oder sehr gut eingestreut (Nestbaumöglichkeit)
In Aussenklimaställen Vorgaben zu altersabhängigen minimalen Temperaturen, bzw. Massnahmen bei Unterschreiten dieser Temperaturen (z.B. Liegekiste)
Abkühlungsmöglichkeit
Bei Hitze Abkühlungsmöglichkeiten für Schweine ab 25 kg
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Platz im Stall und Ausgestaltung
Genügend grosse Fläche pro Tier
Flächen pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben. Durch grösszügigen Naturbodenauslauf haben Mastschweine ausreichend Bewegungsfreiheit. Ebenfalls ausreichend Bewegungsfreiheit für Eber, säugende Sauen und Zuchtsauen, aber wenig Bewegungsfreiheit für Ferkel
Genügend grosse Liegefläche
Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen
Keine Perforation der Liegeflächen
Nicht perforierte Liegefläche
Keine Fixierung der Zuchtsauen
Schweine dürfen nicht fixiert werden, Ausnahme: 10 Tage während der Deckzeit
Keine zwei- oder mehrstöckigen Käfige
Ferkel dürfen nicht in mehrstöckigen Käfigen gehalten werden
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall
Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)
Betriebsgrösse limitiert (z.B. maximal 1500 Mastschweine), falls Mist oder Gülle auf andere Betriebe gebracht werden muss
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Zugang zum Freien für Galtsauen, Eber und Mastschweine, kein Zugang zum Freien für säugende Sauen, Sauen in der Deckzeit und Ferkel
Zugang zum Auslauf permanent
Auslauf permanent für Mastschweine, täglich mehrstündiger Auslauf im Freien für Zuchtsauen und Eber
Auslauf genügend gross
Bewegungsfreiheit gewährende Auslaufflächen sind gewichtsabhängig vorgeschrieben für Zuchtsauen und Eber. Grosszügig bemessener Auslauf auf Naturboden für Mastschweine
Ungedeckte Fläche genügend gross
Mehrheitlich ungedeckter Naturbodenauslauf für Mastschweine. Mindestens die Hälfte der Auslauffläche ist nicht überdacht für Eber und Zuchtsauen
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Naturbodenauslauf für Mastschweine, Anteil Perforation im Auslauf nicht beschränkt für Zuchtsauen und Eber
Dokumentation
Durch permanenten Auslauf keine Dokumentation nötig für Mastschweine, Auslauf nach spätestens 3 Tagen dokumentiert für Zuchtsauen und Eber
Weide
Weide vorhanden
Weide für Mastschweine, keine Weide für Zuchtsauen, Eber und Ferkel
Zugang zur Weide tagsüber oder permanent
Zugang permanent
Weide genügend gross
Grosszügiger Naturbodenauslauf, 40 m2 pro Tier
Weide zu Beginn mit Grasnarbe
Weide mindestens zu Beginn der Alpsaison mit Grasnarbe
Suhle bei ständiger Freilandhaltung
Keine Suhle, aber Freilandhaltung auch nicht ständig
Schatten
Schatten, idealerweise für alle Tiere gleichzeitig
Wechselnde Weide bei ständiger Freilandhaltung
Keine Vorgabe
Dokumentation
Weide permanent, Dokumentation nicht nötig
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Schweine müssen in Gruppen gehalten werden. Ausnahmen: Sauen während Deckzeit (max. 10 Tage) und Säugezeit, Eber ab Geschlechtsreife
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Liegebereich bodendeckend mit geeignetem Material (z.B. Stroh) eingestreut
Beschäftigung zum Kauen (Langstroh, Gras, Heu, Zweige, o.ä.)
Gras und teilweise auch Büsche auf der Weide für Mastschweine. Für Zuchtsauen und Eber Einstreu bedingt zum Kauen geeignet, keine Vorgabe zu Langstroh etc.
Säugedauer und -art
Säugedauer 4- bis 6 Wochen im Betriebsdurchschnitt, Minimum 24 Tage für einzelnen Wurf
Scheuermöglichkeit
Auf dem Naturbodenauslauf für Mastschweine meistens Scheuermöglichkeiten. Keine spezifische Vorgabe für Zuchtsauen und Eber
Nestbaumaterial
Einige Tage vor dem Abferkeln ausreichend zum Nestbau geeignetes Material (z.B. Langstroh)
Wühlen
Mastschweine können in der Erde des Naturbodenauslaufs wühlen. Für Zuchtsauen und Eber Wühlen in der Einstreu bedingt möglich, keine weiteren Wühlmöglichkeiten
Zucht
Tageszunahmen ab 25 kg
Tageszunahmen zwischen 600 und 700 Gramm
Langlebigkeit der Zuchtsauen
Je nach Rasse Lebensdauer von durchschnittlich 4 – 6 Würfen
Wurfgrösse
Durchschnittliche Wurfgrössen zwischen 13 und 13.5. Regelmässig über 14 Ferkel pro Wurf
Verbot Embryotransfer
Embryotransfer möglich
Lahmheiten
10 – 20 % der Betriebe mit Lahmheiten
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit
Schonendes Aufladen
Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln
Transporte während Lebensdauer
Arbeitsteilige Ferkelproduktion möglich, Galtsauen werden hochträchtig transportiert
Abschlussgitter vorhanden
Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Geeignete Rampen vorhanden
Geeignete Verladeeinrichtungen mit genügend hohen Seitenschutzvorrichtungen
Besatzdichte korrekt
Tiere können dicht an dicht liegen
Mindesthöhe eingehalten
Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum
Klimatisiertes Fahrzeug
Ventilation für dreistöckige Lastwagen vorgeschrieben, bei anderen Fahrzeugen genügend Öffnungen für gute Durchlüftung
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden
Betäubung ohne Leiden
Schweine müssen höchste Gaskonzentration innert 20 Sekunden erreichen, aber Betäubung durch Gas verursacht Stress. Korrekte Ansatzstelle und genügende Stromstärke für Elektrobetäubung sind vorgeschrieben
Zutrieb zur Betäubung
Keine Vorgabe. Vereinzelung – was für die Tiere Stress bedeutet – bei Elektrobetäubung der Normalfall, bei CO2-Betäubung nicht ausgeschlossen
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof
Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht liegen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden
Entblutung genügend schnell
Entbluten je nach Methode 20 Sekunden bis 100 Sekunden nach Betäubung
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Durch Direktzahlungen und Preiszuschläge ausreichend höherer Preis
Über 10 Jahre schwankende Preise, kein Trend ausmachbar. Das entspricht in etwa der Entwicklung des Landesindex der Konsumentenpreise
Erfolgreich vermarktete Tiere
Garantierte Abnahme aller Alpschweine, keine Preisabzüge wegen abweichender Schlachtkörper
Vorausgesetzt wird die Einhaltung der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung, sowie BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltung) und RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) für Zuchtsauen, BTS für säugende Sauen und Ferkel, RAUS für Mastschweine und Eber. Die Mastschweine können auf der Alpweide die meisten arttypischen Verhaltensweise ausleben. Es gilt die Transportrichtlinie des Schweizer Tierschutz STS, diese wird, wie auch die Haltung der Mastschweine, vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert. Quelle: Richtlinie Silvestri Alpschwein IP-Suisse 2020.