Pouletfleisch CH-Gesetz
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Nur Einsicht in Vorgaben
Wirksames Kontrollintervall
Grundkontrollen Tierschutz alle 4 Jahre. Falls zwei aufeinanderfolgende Grundkontrollen keine Mängel oder nur geringfügige ergaben, kann die Grundkontrolle für maximal 8 Jahre als Verwaltungskontrolle durchgeführt werden
Glaubwürdige Kontrollen
Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden ist gering (alle 20-60 Jahre)
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Einsicht in gesetzliche Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Nur Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Tiere gemäss den gesetzlichen Minimalanforderungen gehalten
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Tierhaltung unabhängig kontrolliert als Grundvoraussetzung für Direktzahlungen. Ganze Warenflusskette unübersichtlich
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden
Kürzen der Schnabelspitzen (Touchieren) wird bei Mastpoulets in der Praxis nicht durchgeführt. Kürzen der Schnäbel (Coupieren), Flügel und Kämme, sowie Verhindern des Schnabelschlusses sind verboten
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung zulässig. Kürzen der Schnabelspitzen (Touchieren) ohne Schmerzausschaltung erlaubt
Keine Entzündung der Fussballen
Viele Tiere mit Fussballenläsionen (Entzündungen der Fusssohle) gelten als schwerwiegender Mangel. Keine Erhebungen durch STS
Verschmutzung der Brust, Brustblasen
Der STS hat keine Daten hierzu
Gefiederzustand
Der STS hat keine Daten hierzu
Tierpflege
Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden
Nottötung
Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung, Tötung durch Entblutung im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben
Bei Mortalitätsraten über 3 % müssen Massnahmen ergriffen werden
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika oder Kokzidiostatika
Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika und Kokzidiostatika möglich
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Genügend Futterstellen
Ständig Futter, etwa 4 Tiere teilen sich einen Futterplatz
Genügend Tränkestellen
1 Nippeltränke pro 15 Tiere oder eine Bechertränke pro 30 Tiere
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Keine Vorgabe
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine Vorgabe
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 5 Lux Tageslicht über Fenster erreicht
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, Orientierungslicht in der Nacht schwach (unter 1 Lux)
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase (Orientierungslicht unter 1 Lux erlaubt)
Lüftung / Schadgase / Staub
Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Kein Zugang zu Bereichen mit frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Temperatur
Stalltemperatur darf im Sommer bei Hitze die Aussentemperatur nicht wesentlich überschreiten
Platz im Stall
Genügend grosse Fläche pro Tier
30 kg / m² (entspricht 13-15 Masthühnern pro m²). Wenig Bewegungsfreiheit
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall
Herdengrösse
Stallgrösse nicht definiert
Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)
Betriebsgrösse limitiert (z.B. maximal 27’000 Mastpoulets), falls Mist oder Gülle auf andere Betriebe gebracht werden muss
Aussenklimabereich (AKB)
Aussenklimabereich (AKB) vorhanden
Kein Aussenklimabereich vorgerschrieben
AKB genügend gross
Kein Aussenklimabereich vorgerschrieben
AKB ab 22. Lebenstag tagsüber offen
Kein Aussenklimabereich vorgerschrieben
Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch
Kein Aussenklimabereich vorgerschrieben
AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien
Kein Aussenklimabereich vorgerschrieben
AKB vollständig überdacht
Kein Aussenklimabereich vorgerschrieben
Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz
Kein Aussenklimabereich vorgerschrieben
Dokumentation Auslauf im AKB
Kein Aussenklimabereich vorgerschrieben
Weide
Weide vorhanden
Keine Weide vorgeschrieben
Weide genügend gross
Keine Weide vorgeschrieben
Weide ab 22. Lebenstag offen
Keine Weide vorgeschrieben
Weide bewachsen
Keine Weide vorgeschrieben
Genügend Öffnungen, genügend nahe, breit und hoch
Keine Weide vorgeschrieben
Zufluchtsmöglichkeiten
Keine Weide vorgeschrieben
Weidefläche in mehrere Teilflächen aufgeteilt
Keine Weide vorgeschrieben
Dokumentation Weideauslauf
Keine Weide vorgeschrieben
Arttypisches Verhalten
Substrat zum Scharren
Mindestens 20 % der Stallfläche mit geeigneter Einstreu bedeckt
Erhöhte Sitzgelegenheiten ab dem 10. Lebenstag
Keine Vorgabe
Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu
Mindestens 20 % der Bodenfläche mit Einstreu bedeckt, nur bedingt zur Beschäftigung geeignet
Separates Staubbad
Kein separates Staubbad, Einstreu nicht zum Staubbaden geeignet
Zucht
Keine Vorgabe
Mastdauer, Einsatz langsam wachsender Rassen
Keine Vorgabe
Tiere können sich am Mastende noch bewegen
Keine Vorgabe, keine Erhebungen des STS hierzu
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer
Einpacken, Verladen und Transport höchstens 12 Stunden
Zeit ohne Futter und Wasser
Einpacken und Transport maximal 12 Stunden, zusätzlich bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof
Schonendes Aufladen
Keine Vorgabe
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten
Besatzdichte
Je nach Gewicht bis zu 18 Masthühner in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist. Erfahrung aus Transportkontrollen: Bei hohen Temperaturen werden zusätzliche Kisten verwendet, um die Tierzahl pro Kiste zu senken
Mindesthöhe eingehalten
Mindestens 24 cm hohe Kisten
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten
Betäubung ohne Leiden
Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)
Wartezeit am Schlachthof
Bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof, falls Wartebereich belüftet ist
Entbluten des Tieres genügend schnell
Entbluteschnitt je nach Betäubungsmethode innert maximal 10 bis 20 Sekunden
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Nächster Schlachtschritt erst wenn das Tier tot ist, keine zeitliche Vorgabe
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Preis ist der landesübliche Preis
Der STS hat keine Daten hierzu
Erfolgreich vermarktete Tiere
Die allermeisten Pouletmäster haben Verträge, welche die Vermarktung der Tiere sicherstellen
Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse. Es gibt weder Auslauf noch Weide. Viele arttypische Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden.