Eier EU-Bio
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Nur Einsicht in Vorgaben
Wirksames Kontrollintervall
Jährliche Kontrolle
Glaubwürdige Kontrollen
Stichproben unangekündigt (keine Vorgaben wie viele)
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Einsicht in gesetzliche Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Nur Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Legehennen des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Zertifizierung erwähnt, Unabhängigkeit nicht
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden
Schnabelkürzen kann bis zum Alter von maximal 3 Tagen genehmigt werden
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schnabelkürzen kann bis zum Alter von maximal 3 Tagen genehmigt werden
Der STS hat keine Daten hierzu
Kein Zehenpicken
Der STS hat keine Daten hierzu
Gefiederzustand
Der STS hat keine Daten hierzu
Schonende Mauser
Keine Vorgaben
Tierpflege
Alle Hennen müssen mindestens einmal täglich vom Eigentümer oder Halter kontrolliert werden. Tote Tiere sind täglich zu entfernen
Nottötung
Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung muss vorhanden sein. Tötung durch Entbluten im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben
Keine Vorgaben
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen, kein Visum Tierarzt verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika
Prophylaktischer Einsatz von Medikamenten nicht zulässig
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Genügend Futterstellen
10 cm pro Tier am Längstrog oder 4 cm pro Tier am Rundtrog. Auf der Weide können Futtersuchaktivitäten ausgelebt werden
Genügend Tränkestellen
Keine Vorgabe zur Anzahl Tränkestellen
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Keine Angabe
Nachhaltiges Soja
Keine Vorgabe
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-haltigen Futtermittel
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Regelmässiger Auslauf ins Freie, dort uneingeschränktes Tageslicht
Flimmerfreies Kunstlicht
Keine Vorgabe
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, nachts nur Orientierungslicht (< 1 Lux)
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub
Den Tieren angepasstes Klima vorgeschrieben. Zugang zu frischer Luft auf der Weide
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Notstromaggregat und Alarmanlage vorhanden
Kein Lärm
Die Lärmbelastung ist auf ein Mindestmass zu begrenzen
Temperatur
Stalltemperatur muss in einem für die Tiere unschädlichen Bereich gehalten werden
Platz im Stall und Ausgestaltung
Genügend grosse Fläche pro Tier
Maximal 6 Tiere pro m². Die Weide ermöglicht zusätzliche Bewegungsfreiheit
Haltungssystem
Käfighaltung verboten
Abstand Voliere zu Stallwand definiert, Volierenhöhe beschränkt
Volierenhöhe auf 3 Ebenen begrenzt
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine Vorgabe
Herdengrösse
Herden mit maximal 3’000 Hennen
Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)
Keine Vorgabe
Aussenklimabereich (AKB)
Aussenklimabereich (AKB) vorhanden
Bis zum Alter von 18 Wochen darf die Weide durch einen AKB ersetzt werden
AKB genügend gross
Keine Vorgabe
AKB ab 7. Lebenswoche offen
Keine Vorgabe
Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch
Keine Vorgabe
AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien
Keine Vorgabe
AKB vollständig überdacht
Keine Vorgabe
Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz
Keine Vorgabe
Sitzstangen und Tränke im AKB
Keine Vorgabe
Dokumentation Auslauf im AKB
Keine Vorgabe
Weide
Weide vorhanden
Weide vorhanden für Legehennen ab der 18. Lebenswoche
Weide genügend gross
Mindestens 4 m² Aussenfläche pro Tier
Weide ab 7. Alterswoche offen
Ab 18. Lebenswoche Zugang zu Freigelände
Weide bewachsen
Freigelände muss überwiegend aus einer Vegetationsdecke bestehen
Genügend Zugänge zur Weide, genügend nahe, breit und hoch
Genügend breite Öffnungen, keine Vorgaben über Höhe und Distanz
Zufluchtsmöglichkeiten
Unterschlupf vorgeschrieben, keine Angabe wie viel
Weidefläche wird gewechselt
Keine Vorgabe
Dokumentation Weideauslauf
Keine Vorgabe
Arttypisches Verhalten
Substrat zum Scharren
Mindestens 33 % der Stallgrundfläche müssen eingestreuter Scharraum sein. Auf der Weide kann ausgiebig gescharrt werden
Möglichkeit zum Fliegen
Tiere bewegen sich frei im Stall
Genügend lange und geeignete Sitzstangen
18 cm geeignete Sitzstangen pro Tier
Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu
Geeignete Beschäftigung auf der Weide
Genügend grosse und geeignete Nester
1 Einzelnest pro 7 Tiere oder 1.2 m² Gruppennest pro 100 Tiere
Hähne in der Herde
Keine Vorgabe
Separates Staubbad
Kein separates Staubbald, Einstreu bedingt zum Staubbaden geeignet. Auf der Weide Möglichkeit zum Staubbaden
Zucht
Weibliche Küken werden als Legehenne aufgezogen, männliche Küken werden nach dem Schlupf getötet
Zucht auf stabile Knochen
Keine Vorgabe
Keine Brustbeinbrüche und -deformationen
Der STS hat keine Daten hierzu
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Mehr als 12 Stunden (Verlade- und Entladezeit nicht mitgerechnet) möglich, sofern Versorgung mit Frischwasser und Futter
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer
Einpacken und Verladen werden bei der Transportzeit nicht mitgerechnet
Zeit ohne Futter und Wasser
Bei Transportzeit über 12 Stunden sind Versorgung mit Frischwasser und Futter vorgeschrieben. Die Zeit ohne Futter und Wasser ist aber in der Regel deutlich länger, da die Tiere meistens nachts verladen werden und ab dem Zeitpunkt des Lichtlöschens im Stall kein Wasser und kein Futter mehr aufnehmen
Schonendes Einpacken / Aufladen
Keine Vorgabe
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine Vorgabe
Besatzdichte
Mindestens 160 cm² pro kg Lebendgewicht der Henne
Mindesthöhe eingehalten
Keine Vorgabe
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten
Betäubung ohne Leiden
Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)
Wartezeit am Schlachthof
Tiere sollen ohne ungerechtfertigte Verzögerung geschlachtet werden, keine Zeitvorgabe. Falls nicht binnen 12 Stunden geschlachtet: Einstreu und Futter vorgeschrieben
Entbluten des Tieres genügend schnell
Nach Betäubung so rasch wie möglich ein Tod herbeiführendes Verfahren, z.B. Entbluten, Rückenmarkzerstörung, Tötung durch elektrischen Strom oder längeren Sauerstoffentzung. Ohne Zeitvorgabe
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Bei rituellem Schlachten (Entblutung ohne Betäubung) muss sichergestellt werden, dass das Tier keine Lebenszeichen mehr zeigt. Sonst keine Vorgabe
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Der Preis für Importeier liegt rund einen Drittel tiefer als der Preis für inländische Eier
Die Preise sind in den letzten 10 Jahren um 16% gesunken
Der STS hat keine Daten hierzu
Die Verordnungen 834/2007 und 889/2008 regeln Platzbedarf und Auslauf auf der Weide. Richtlinie 2005/1/EG über den Schutz von Tieren beim Transport, Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, Verordnung 1099/2009 über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung. Einige arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht.