Essen mit Herz
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Eier EU-Bio

UNCOOL 28 steps to go
UNCOOL 28 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Aussenklimabereich (AKB)
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Nur Einsicht in Vorgaben

Wirksames Kontrollintervall

Jährliche Kontrolle

Glaubwürdige Kontrollen

Stichproben unangekündigt (keine Vorgaben wie viele)

 Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Einsicht in gesetzliche Vorgaben

 Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Nur Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Alle Legehennen des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Zertifizierung erwähnt, Unabhängigkeit nicht

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden

Schnabelkürzen kann bis zum Alter von maximal 3 Tagen genehmigt werden

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schnabelkürzen kann bis zum Alter von maximal 3 Tagen genehmigt werden

Keine Entzündung der Fussballen

Der STS hat keine Daten hierzu

Kein Zehenpicken

Der STS hat keine Daten hierzu

Gefiederzustand

Der STS hat keine Daten hierzu

Schonende Mauser

Keine Vorgaben

Tierpflege

Alle Hennen müssen mindestens einmal täglich vom Eigentümer oder Halter kontrolliert werden. Tote Tiere sind täglich zu entfernen

 Nottötung

Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung muss vorhanden sein. Tötung durch Entbluten im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben

Massnahmen bei hohen Mortalitätsraten

Keine Vorgaben

Medikamente

 Führen Behandlungsjournal

Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen, kein Visum Tierarzt verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Medikamenten nicht zulässig

 Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Futter und Wasser

Genügend Futterstellen

10 cm pro Tier am Längstrog oder 4 cm pro Tier am Rundtrog. Auf der Weide können Futtersuchaktivitäten ausgelebt werden

Genügend Tränkestellen

Keine Vorgabe zur Anzahl Tränkestellen

 Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Keine Angabe

 Nachhaltiges Soja

Keine Vorgabe

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-haltigen Futtermittel

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Regelmässiger Auslauf ins Freie, dort uneingeschränktes Tageslicht

Flimmerfreies Kunstlicht

Keine Vorgabe

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, nachts nur Orientierungslicht (< 1 Lux)

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase

Lüftung / Schadgase / Staub

Den Tieren angepasstes Klima vorgeschrieben. Zugang zu frischer Luft auf der Weide

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Notstromaggregat und Alarmanlage vorhanden

Kein Lärm

Die Lärmbelastung ist auf ein Mindestmass zu begrenzen

Temperatur

Stalltemperatur muss in einem für die Tiere unschädlichen Bereich gehalten werden

Platz im Stall und Ausgestaltung

Genügend grosse Fläche pro Tier

Maximal 6 Tiere pro m². Die Weide ermöglicht zusätzliche Bewegungsfreiheit

Haltungssystem

Käfighaltung verboten

Abstand Voliere zu Stallwand definiert, Volierenhöhe beschränkt

Volierenhöhe auf 3 Ebenen begrenzt

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine Vorgabe

Herdengrösse

Herden mit maximal 3’000 Hennen

Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)

Keine Vorgabe

Aussenklimabereich (AKB)

Aussenklimabereich (AKB) vorhanden

Bis zum Alter von 18 Wochen darf die Weide durch einen AKB ersetzt werden

AKB genügend gross

Keine Vorgabe

AKB ab 7. Lebenswoche offen

Keine Vorgabe

Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch

Keine Vorgabe

AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien

Keine Vorgabe

AKB vollständig überdacht

Keine Vorgabe

Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz

Keine Vorgabe

Sitzstangen und Tränke im AKB

Keine Vorgabe

Dokumentation Auslauf im AKB

Keine Vorgabe

Weide

Weide vorhanden

Weide vorhanden für Legehennen ab der 18. Lebenswoche

Weide genügend gross

Mindestens 4 m² Aussenfläche pro Tier

Weide ab 7. Alterswoche offen

Ab 18. Lebenswoche Zugang zu Freigelände

Weide bewachsen

Freigelände muss überwiegend aus einer Vegetationsdecke bestehen

Genügend Zugänge zur Weide, genügend nahe, breit und hoch

Genügend breite Öffnungen, keine Vorgaben über Höhe und Distanz

Zufluchtsmöglichkeiten

Unterschlupf vorgeschrieben, keine Angabe wie viel

Weidefläche wird gewechselt

Keine Vorgabe

Dokumentation Weideauslauf

Keine Vorgabe

Arttypisches Verhalten

Substrat zum Scharren

Mindestens 33 % der Stallgrundfläche müssen eingestreuter Scharraum sein. Auf der Weide kann ausgiebig gescharrt werden

Möglichkeit zum Fliegen

Tiere bewegen sich frei im Stall

Genügend lange und geeignete Sitzstangen

18 cm geeignete Sitzstangen pro Tier

Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu

Geeignete Beschäftigung auf der Weide

Genügend grosse und geeignete Nester

1 Einzelnest pro 7 Tiere oder 1.2 m² Gruppennest pro 100 Tiere

Hähne in der Herde

Keine Vorgabe

Separates Staubbad

Kein separates Staubbald, Einstreu bedingt zum Staubbaden geeignet. Auf der Weide Möglichkeit zum Staubbaden

Zucht

Männliche Tiere werden gemästet, weibliche Tiere legen Eier

Weibliche Küken werden als Legehenne aufgezogen, männliche Küken werden nach dem Schlupf getötet

Zucht auf stabile Knochen

Keine Vorgabe

Keine Brustbeinbrüche und -deformationen

Der STS hat keine Daten hierzu

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Mehr als 12 Stunden (Verlade- und Entladezeit nicht mitgerechnet) möglich, sofern Versorgung mit Frischwasser und Futter

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer

Einpacken und Verladen werden bei der Transportzeit nicht mitgerechnet

Zeit ohne Futter und Wasser

Bei Transportzeit über 12 Stunden sind Versorgung mit Frischwasser und Futter vorgeschrieben. Die Zeit ohne Futter und Wasser ist aber in der Regel deutlich länger, da die Tiere meistens nachts verladen werden und ab dem Zeitpunkt des Lichtlöschens im Stall kein Wasser und kein Futter mehr aufnehmen

Schonendes Einpacken / Aufladen

Keine Vorgabe

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine Vorgabe

Besatzdichte

Mindestens 160 cm² pro kg Lebendgewicht der Henne

Mindesthöhe eingehalten

Keine Vorgabe

Schlachtung

 Pflicht zur Betäubung

Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten

Betäubung ohne Leiden

Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)

Wartezeit am Schlachthof

Tiere sollen ohne ungerechtfertigte Verzögerung geschlachtet werden, keine Zeitvorgabe. Falls nicht binnen 12 Stunden geschlachtet: Einstreu und Futter vorgeschrieben

Entbluten des Tieres genügend schnell

Nach Betäubung so rasch wie möglich ein Tod herbeiführendes Verfahren, z.B. Entbluten, Rückenmarkzerstörung, Tötung durch elektrischen Strom oder längeren Sauerstoffentzung. Ohne Zeitvorgabe

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Bei rituellem Schlachten (Entblutung ohne Betäubung) muss sichergestellt werden, dass das Tier keine Lebenszeichen mehr zeigt. Sonst keine Vorgabe

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Der Preis für Importeier liegt rund einen Drittel tiefer als der Preis für inländische Eier

Preisentwicklung

Die Preise sind in den letzten 10 Jahren um 16% gesunken

Vertragliche Absicherung der Landwirte

Der STS hat keine Daten hierzu

Die Verordnungen 834/2007 und 889/2008 regeln Platzbedarf und Auslauf auf der Weide. Richtlinie 2005/1/EG über den Schutz von Tieren beim Transport, Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, Verordnung 1099/2009 über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung. Einige arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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