Essen mit Herz
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Eier EU-Gesetz

NO GO 48 steps to go
NO GO 48 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Aussenklimabereich (AKB)
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Nur Einsicht in Vorgaben

Wirksames Kontrollintervall

Kontrollen alle 2 Jahre ab bestimmter Tierzahl, sonst keine Angaben

Glaubwürdige Kontrollen

Der STS hat keine Daten hierzu

 Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Einsicht in gesetzliche Vorgaben

 Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Nur Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Alle Tiere gemäss den gesetzlichen Minimalanforderungen gehalten

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Keine Warenflusskontrollen

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden

Schnabelkürzen kann bis zum Alter von maximal 10 Tagen genehmigt werden, um Federpicken und Kannibalismus zu verhindern

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Keine Vorgaben

Keine Entzündung der Fussballen

Der STS hat keine Daten hierzu

Kein Zehenpicken

Der STS hat keine Daten hierzu

Gefiederzustand

Der STS hat keine Daten hierzu

Schonende Mauser

Keine Vorgaben

Tierpflege

Alle Hennen müssen mindestens einmal täglich vom Eigentümer oder Halter kontrolliert werden. Tote Tiere sind täglich zu entfernen.

 Nottötung

Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung muss vorhanden sein. Tötung durch Entbluten im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben

Massnahmen bei hohen Mortalitätsraten

Keine Vorgaben

Medikamente

 Führen Behandlungsjournal

Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen, kein Visum Tierarzt verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich

 Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Futter und Wasser

Genügend Futterstellen

12 cm Trog pro Tier am Längstrog in ausgestalteten Käfigen; ansonsten 10 cm / Tier am Längstrog oder 4 cm / Tier am Rundtrog

Genügend Tränkestellen

In Käfigen müssen sich mind. 2 Tränkestellen in Reichweite jeder Henne befinden

 Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Keine Vorgabe

 Nachhaltiges Soja

Keine Vorgabe

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine Vorgabe

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Kein Tageslicht vorgeschrieben

Flimmerfreies Kunstlicht

Keine Vorgabe

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, nachts nur Orientierungslicht (< 1 Lux)

Bei der Beleuchtung muss 24-Stunden-Rhythmus mit einer ununterbrochenen Dunkelphase eingehalten werden. Die genaue Dauer der Dunkelphase ist nicht vorgeschrieben

Lüftung / Schadgase / Staub

Die Luftqualität muss in einem Bereich gehalten werden, der für die Tiere unschädlich ist. Kein Zugang zu Bereichen mit frischer Luft.

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Notstromaggregat und Alarmanlage vorhanden

Kein Lärm

Die Lärmbelastung ist auf ein Mindestmass zu begrenzen

Temperatur

Stalltemperatur muss in einem für die Tiere unschädlichen Bereich gehalten werden

Platz im Stall und Ausgestaltung

Genügend grosse Fläche pro Tier

In ausgestalteten Käfigen mindestens 600 cm² nutzbare Fläche pro Tier

Haltungssystem

Kleingruppenhaltung in «ausgestalteten Käfigen» erlaubt

Abstand Voliere zu Stallwand definiert, Volierenhöhe beschränkt

In Käfighaltung nicht relevant

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine Vorgaben

 Herdengrösse

Keine Vorgaben

Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)

Keine Vorgaben

Aussenklimabereich (AKB)

Aussenklimabereich (AKB) vorhanden

Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben

AKB genügend gross

Keine Vorgabe

AKB ab 7. Lebenswoche offen

Keine Vorgabe

Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch

Keine Vorgabe

AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien

Keine Vorgabe

AKB vollständig überdacht

Keine Vorgabe

Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz

Keine Vorgabe

Sitzstangen und Tränke im AKB

Keine Vorgabe

Dokumentation Auslauf im AKB

Keine Vorgabe

Weide

 Weide vorhanden

Keine Weide vorgeschrieben

Weide genügend gross

Keine Vorgabe

Weide ab 7. Alterswoche offen

Keine Vorgabe

Weide bewachsen

Keine Vorgabe

Genügend Zugänge zur Weide, genügend nahe, breit und hoch

Keine Vorgabe

Zufluchtsmöglichkeiten

Keine Vorgabe

Weidefläche wird gewechselt

Keine Vorgabe

Dokumentation Weideauslauf

Keine Vorgabe

Arttypisches Verhalten

Substrat zum Scharren

Alle Hennen müssen ständig Zugang zu trockener lockerer Einstreu haben. Keine Mindestvorgabe zur Fläche mit Einstreu

Möglichkeit zum Fliegen

Tiere in Käfighaltung haben keine Möglichkeit zu fliegen

Genügend lange und geeignete Sitzstangen

15 cm geeignete Sitzstangen pro Tier

Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu

Keine Vorgabe

Genügend grosse und geeignete Nester

Nester vorgeschrieben, Grösse und Anzahl nicht definiert

Hähne in der Herde

Keine Vorgabe

 Separates Staubbad

Keine Vorgabe

Zucht

Männliche Tiere werden gemästet, weibliche Tiere legen Eier

Weibliche Küken werden als Legehenne aufgezogen, männliche Küken werden nach dem Schlupf getötet

Zucht auf stabile Knochen

Keine Vorgabe

Keine Brustbeinbrüche und -deformationen

Der STS hat keine Daten hierzu

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Mehr als 12 Stunden (Verlade- und Entladezeit nicht mitgerechnet) möglich, sofern Versorgung mit Frischwasser und Futter

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer

Einpacken und Verladen werden bei der Transportzeit nicht mitgerechnet

Zeit ohne Futter und Wasser

Bei Transportzeit über 12 Stunden sind Versorgung mit Frischwasser und Futter vorgeschrieben. Die Zeit ohne Futter und Wasser ist aber in der Regel deutlich länger, da die Tiere meistens nachts verladen werden und ab dem Zeitpunkt des Lichtlöschens im Stall kein Wasser und kein Futter mehr aufnehmen.

Schonendes Einpacken / Aufladen

Keine Vorgabe

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine Vorgabe

Besatzdichte

Mindestens 160 cm² pro kg Lebendgewicht der Henne

Mindesthöhe eingehalten

Keine Vorgabe

Schlachtung

 Pflicht zur Betäubung

Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten

Betäubung ohne Leiden

Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)

Wartezeit am Schlachthof

Tiere sollen ohne ungerechtfertigte Verzögerung geschlachtet werden, keine Zeitvorgabe. Falls nicht binnen 12 Stunden geschlachtet: Einstreu und Futter vorgeschrieben

Entbluten des Tieres genügend schnell

Nach Betäubung so rasch wie möglich ein Tod herbeiführendes Verfahren, z.B. Entbluten, Rückenmarkzerstörung, Tötung durch elektrischen Strom oder längeren Sauerstoffentzung. Ohne Zeitvorgabe

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Bei rituellem Schlachten (Entblutung ohne Betäubung) muss sichergestellt werden, dass das Tier keine Lebenszeichen mehr zeigt. Sonst keine Vorgabe

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Der Preis für Importeier liegt rund einen Drittel tiefer als der Preis für inländische Eier

Preisentwicklung

Der STS hat hierzu keine Daten

Erfolgreich vermarktete Eier

Der STS hat hierzu keine Daten

Die Europäische Tierschutzgesetzgebung richtet sich nach folgenden Vorgaben: RL 1999/74/EG zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen, Verordnung 2005/1/EG über den Schutz von Tieren beim Transport, Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, Verordnung 1099/2009 über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung. Die Betriebsgrössen können deutlich höher sein als nach Schweizer Gesetzgebung und es sind weder Weide noch der Zugang zu einem Aussenklimabereich vorgeschrieben.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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