Eier EU-Gesetz
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Nur Einsicht in Vorgaben
Wirksames Kontrollintervall
Kontrollen alle 2 Jahre ab bestimmter Tierzahl, sonst keine Angaben
Glaubwürdige Kontrollen
Der STS hat keine Daten hierzu
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Einsicht in gesetzliche Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Nur Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Tiere gemäss den gesetzlichen Minimalanforderungen gehalten
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Keine Warenflusskontrollen
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden
Schnabelkürzen kann bis zum Alter von maximal 10 Tagen genehmigt werden, um Federpicken und Kannibalismus zu verhindern
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Keine Vorgaben
Der STS hat keine Daten hierzu
Kein Zehenpicken
Der STS hat keine Daten hierzu
Gefiederzustand
Der STS hat keine Daten hierzu
Schonende Mauser
Keine Vorgaben
Tierpflege
Alle Hennen müssen mindestens einmal täglich vom Eigentümer oder Halter kontrolliert werden. Tote Tiere sind täglich zu entfernen.
Nottötung
Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung muss vorhanden sein. Tötung durch Entbluten im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben
Keine Vorgaben
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen, kein Visum Tierarzt verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika
Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Genügend Futterstellen
12 cm Trog pro Tier am Längstrog in ausgestalteten Käfigen; ansonsten 10 cm / Tier am Längstrog oder 4 cm / Tier am Rundtrog
Genügend Tränkestellen
In Käfigen müssen sich mind. 2 Tränkestellen in Reichweite jeder Henne befinden
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Keine Vorgabe
Nachhaltiges Soja
Keine Vorgabe
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine Vorgabe
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Kein Tageslicht vorgeschrieben
Flimmerfreies Kunstlicht
Keine Vorgabe
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, nachts nur Orientierungslicht (< 1 Lux)
Bei der Beleuchtung muss 24-Stunden-Rhythmus mit einer ununterbrochenen Dunkelphase eingehalten werden. Die genaue Dauer der Dunkelphase ist nicht vorgeschrieben
Lüftung / Schadgase / Staub
Die Luftqualität muss in einem Bereich gehalten werden, der für die Tiere unschädlich ist. Kein Zugang zu Bereichen mit frischer Luft.
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Notstromaggregat und Alarmanlage vorhanden
Kein Lärm
Die Lärmbelastung ist auf ein Mindestmass zu begrenzen
Temperatur
Stalltemperatur muss in einem für die Tiere unschädlichen Bereich gehalten werden
Platz im Stall und Ausgestaltung
Genügend grosse Fläche pro Tier
In ausgestalteten Käfigen mindestens 600 cm² nutzbare Fläche pro Tier
Haltungssystem
Kleingruppenhaltung in «ausgestalteten Käfigen» erlaubt
Abstand Voliere zu Stallwand definiert, Volierenhöhe beschränkt
In Käfighaltung nicht relevant
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine Vorgaben
Herdengrösse
Keine Vorgaben
Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)
Keine Vorgaben
Aussenklimabereich (AKB)
Aussenklimabereich (AKB) vorhanden
Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben
AKB genügend gross
Keine Vorgabe
AKB ab 7. Lebenswoche offen
Keine Vorgabe
Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch
Keine Vorgabe
AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien
Keine Vorgabe
AKB vollständig überdacht
Keine Vorgabe
Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz
Keine Vorgabe
Sitzstangen und Tränke im AKB
Keine Vorgabe
Dokumentation Auslauf im AKB
Keine Vorgabe
Weide
Weide vorhanden
Keine Weide vorgeschrieben
Weide genügend gross
Keine Vorgabe
Weide ab 7. Alterswoche offen
Keine Vorgabe
Weide bewachsen
Keine Vorgabe
Genügend Zugänge zur Weide, genügend nahe, breit und hoch
Keine Vorgabe
Zufluchtsmöglichkeiten
Keine Vorgabe
Weidefläche wird gewechselt
Keine Vorgabe
Dokumentation Weideauslauf
Keine Vorgabe
Arttypisches Verhalten
Substrat zum Scharren
Alle Hennen müssen ständig Zugang zu trockener lockerer Einstreu haben. Keine Mindestvorgabe zur Fläche mit Einstreu
Möglichkeit zum Fliegen
Tiere in Käfighaltung haben keine Möglichkeit zu fliegen
Genügend lange und geeignete Sitzstangen
15 cm geeignete Sitzstangen pro Tier
Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu
Keine Vorgabe
Genügend grosse und geeignete Nester
Nester vorgeschrieben, Grösse und Anzahl nicht definiert
Hähne in der Herde
Keine Vorgabe
Separates Staubbad
Keine Vorgabe
Zucht
Weibliche Küken werden als Legehenne aufgezogen, männliche Küken werden nach dem Schlupf getötet
Zucht auf stabile Knochen
Keine Vorgabe
Keine Brustbeinbrüche und -deformationen
Der STS hat keine Daten hierzu
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Mehr als 12 Stunden (Verlade- und Entladezeit nicht mitgerechnet) möglich, sofern Versorgung mit Frischwasser und Futter
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer
Einpacken und Verladen werden bei der Transportzeit nicht mitgerechnet
Zeit ohne Futter und Wasser
Bei Transportzeit über 12 Stunden sind Versorgung mit Frischwasser und Futter vorgeschrieben. Die Zeit ohne Futter und Wasser ist aber in der Regel deutlich länger, da die Tiere meistens nachts verladen werden und ab dem Zeitpunkt des Lichtlöschens im Stall kein Wasser und kein Futter mehr aufnehmen.
Schonendes Einpacken / Aufladen
Keine Vorgabe
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine Vorgabe
Besatzdichte
Mindestens 160 cm² pro kg Lebendgewicht der Henne
Mindesthöhe eingehalten
Keine Vorgabe
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten
Betäubung ohne Leiden
Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)
Wartezeit am Schlachthof
Tiere sollen ohne ungerechtfertigte Verzögerung geschlachtet werden, keine Zeitvorgabe. Falls nicht binnen 12 Stunden geschlachtet: Einstreu und Futter vorgeschrieben
Entbluten des Tieres genügend schnell
Nach Betäubung so rasch wie möglich ein Tod herbeiführendes Verfahren, z.B. Entbluten, Rückenmarkzerstörung, Tötung durch elektrischen Strom oder längeren Sauerstoffentzung. Ohne Zeitvorgabe
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Bei rituellem Schlachten (Entblutung ohne Betäubung) muss sichergestellt werden, dass das Tier keine Lebenszeichen mehr zeigt. Sonst keine Vorgabe
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Der Preis für Importeier liegt rund einen Drittel tiefer als der Preis für inländische Eier
Der STS hat hierzu keine Daten
Der STS hat hierzu keine Daten
Die Europäische Tierschutzgesetzgebung richtet sich nach folgenden Vorgaben: RL 1999/74/EG zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen, Verordnung 2005/1/EG über den Schutz von Tieren beim Transport, Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, Verordnung 1099/2009 über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung. Die Betriebsgrössen können deutlich höher sein als nach Schweizer Gesetzgebung und es sind weder Weide noch der Zugang zu einem Aussenklimabereich vorgeschrieben.