Essen mit Herz
  • Startseite
  • Produkte Suchen
    • Rindfleisch
    • Kalbfleisch
    • Poulet
    • Schweinefleisch
    • Eier
    • Milch
  • Vermarktung
    • Gastronomie
  • Label und Marken
  • Informationen
    • Allgemeines
    • Kriterien und Bewertung
    • Weiterentwicklung
    • Kontrollen STS
  • Blog
  • FR
  • Menü Menü

Eier IP-SUISSE

OK 16 steps to go
OK 16 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Aussenklimabereich (AKB)
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Jährliche Kontrolle durch den Kontrolldienst STS

Wirksames Kontrollintervall

Kontrolle mindestens einmal jährlich

Glaubwürdige Kontrollen

Alle Kontrollen unangemeldet

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Kontrolle durch Kontrolldienst STS

Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Kontrolle durch Kontrolldienst STS auf allen Betrieben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Alle Legehennen des Betriebes nach denselben Anforderungen gehalten

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Unabhängige Zertifizierungsstelle macht Warenflusskontrollen

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden

Kürzen der Schnäbel (Touchieren) nur in Ausnahmefällen mit Sonderbewilligung und in Rücksprache mit der Kontrollorganisation. Kürzen der Schnäbel (Coupieren), Flügel und Kämme sowie das Verhindern des Schnabelschlusses sind verboten

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung zulässig. Kürzen der Schnabelspitzen (Touchieren) ohne Schmerzausschaltung nur mit Ausnahmebewilligung erlaubt

Keine Entzündung der Fussballen

Der STS hat keine Daten hierzu

Kein Zehenpicken

Beim Auftreten von Zehenpicken müssen Massnahmen ergriffen werden

Gefiederzustand

Bei schlechtem Gefiederzustand müssen Massnahmen ergriffen werden

Schonende Mauser

Wasserentzug zum Herbeiführen der Mauser ist verboten. Der Zugang zur Weide darf zur Einleitung der Mauser während höchstens 21 Tagen geschlossen bleiben

Tierpflege

Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden

 Nottötung

Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung muss vorhanden sein. Tötung durch Entbluten im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben

Massnahmen bei hohen Mortalitätsraten

Bei Mortalitätsraten über 1 % in 4 Wochen müssen Massnahmen ergriffen werden

Medikamente

Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt werden, kein Visum Tierarzt verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich, jedoch nicht verbreitet

 Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Futter und Wasser

Genügend Futterstellen

Ständig Futter zur freien Verfügung, 8 cm Trog pro Tier am Längstrog, 3 cm am Rundtrog. Auf der Weide können Futtersuchaktivitäten ausgelebt werden

Genügend Tränkestellen

1 Nippeltränke pro 15 Tiere oder eine Bechertränke pro 25 Tiere

Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen müssen in einem sauberen Zustand gehalten werden

Nachhaltiges Soja

Die Vorgaben des Sojanetzwerkes Schweiz werden eingehalten

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile im Futter

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Mindestens 15 Lux Tageslicht im Stall, regelmässiger Auslauf ins Freie, dort uneingeschränktes Tageslicht

Flimmerfreies Kunstlicht

Bei Neu- und Umbauten hochfrequente Lichtquellen vorgeschrieben um Flimmern zu verhindern

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, nachts nur Orientierungslicht (< 1 Lux)

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase (Orientierungslicht unter 1 Lux erlaubt)

Lüftung / Schadgase / Staub

Den Tieren angepasstes Klima und keine stickige Luft im Stall. Zugang zu frischer Luft im AKB und auf der Weide

 Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster

Kein Lärm

Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt

Temperatur

Stalltemperatur darf im Sommer bei Hitze die Aussentemperatur nicht wesentlich überschreiten

Platz im Stall und Ausgestaltung

Genügend grosse Fläche pro Tier

Auf Gitterflächen maximal 12.5 Tiere/m² und auf Einstreuflächen maximal 3.5 Tiere/m². Der Aussenklimabereich und die Weide ermöglichen zusätzliche Bewegungsfreiheit

Haltungssystem

Käfighaltung verboten

Abstand Voliere zu Stallwand definiert, Volierenhöhe beschränkt

Keine Vorgabe

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall

 Herdengrösse

Herdengrösse nicht definiert

 Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)

Betriebsgrösse gemäss HBV auf 18’000 Tiere limitiert

Aussenklimabereich (AKB)

Aussenklimabereich (AKB) vorhanden

Ein Aussenklimabereich (AKB) muss vorhanden sein

AKB genügend gross

Mindestens 43 m² pro 1’000 Legehennen

AKB ab 7. Lebenswoche offen

Der AKB ist täglich zugänglich. Ausnahmen sind möglich z.B. in der ersten Zeit nach dem Einstallen oder bei tiefen Temperaturen

Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch

Die Zugänge zum AKB sind genügend breit und möglichst verteilt angeordnet. Die Höhe der Öffnungen ist nicht vorgeschrieben

AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien

Der AKB muss bodendeckend eingestreut sein

AKB vollständig überdacht

Der AKB ist vollständig überdacht

Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz

Eine Längsseite des AKB ist mindestens 70 % offen oder mit Windschutzgeflecht

Sitzstangen und Tränke im AKB

Es befinden sich genügend Sitzstangen sowie eine Tränkeeinrichtung im AKB

Dokumentation Auslauf im AKB

In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen

Weide

Weide vorhanden

Weide vorhanden für Legehennen

Weide genügend gross

2.5 m² Weide pro Tier muss vorhanden sein, mindestens die Hälfte davon muss zur Verfügung stehen

Weide ab 7. Alterswoche offen

Weide für Legehennen mindestens nachmittags zwischen 13 und 16 Uhr offen, insgesamt mindestens 5 Stunden

Weide bewachsen

Bewuchs der Weide einwandfrei

Genügend Zugänge zur Weide, genügend nahe, breit und hoch

Genügend breite Öffnungen, keine Vorgaben über Höhe und Distanz

Zufluchtsmöglichkeiten

Pro 1’000 Tiere müssen 20 m² Zufluchtsmöglichkeiten wie Bäume, Sträucher oder künstliche Strukturen vorhanden sein

Weidefläche wird gewechselt

Keine Vorgabe

Dokumentation Weideauslauf

In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen

Arttypisches Verhalten

Substrat zum Scharren

Gesamte Stallfläche mit geeigneter Einstreu bedeckt. Zusätzliche Scharrmöglichkeit im AKB und auf der Weide

Möglichkeit zum Fliegen

Tiere bewegen sich frei im Stall

Genügend lange und geeignete Sitzstangen

Geeignete Sitzstangen auf verschiedenen Höhen, der Zehenschluss muss möglich sein. Für jede Legehenne muss 14 cm Sitzstangenlänge vorhanden sein

Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu

Stallfläche mit Einstreu bedeckt, nur bedingt zur Beschäftigung geeignet. Zusätzliche Beschäftigung im eingestreuten AKB und auf der Weide

Genügend grosse und geeignete Nester

1 Einzelnest pro 5 Tiere oder 1 m² Gruppennest pro 100 Tiere

Hähne in der Herde

Keine Vorgabe

Separates Staubbad

Separates Sandbad im AKB 1 m² pro 200 Tiere vorgeschrieben. Zusätzlich sind Einstreu und Weide zum Staubbaden geeignet

Zucht

Männliche Tiere werden gemästet, weibliche Tiere legen Eier

Weibliche Küken werden als Legehenne aufgezogen, männliche Küken werden nach dem Schlupf getötet

Zucht auf stabile Knochen

Keine Vorgabe

 Keine Brustbeinbrüche und -deformationen

Studien zeigen bei den gängigen Legehybriden Brustbeinbrüche oder -deformationen bei 66 – 100 % der Legehennen einer Herde

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 6 Stunden rollende Räder

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer

Einpacken, Verladen und Transport insgesamt höchstens 12 Stunden

Zeit ohne Futter und Wasser

Vom Einpacken der Tiere bis zur Schlachtung maximal 16 Stunden. Die Zeit ohne Futter und Wasser ist aber in der Regel deutlich länger, da die Tiere meistens nachts verladen werden und ab dem Zeitpunkt des Lichtlöschens im Stall kein Wasser und kein Futter mehr aufnehmen

Schonendes Einpacken / Aufladen

Keine Vorgabe. Vorwiegend werden mehrere Tiere pro Hand an einem Bein kopfüber aus dem Stall getragen.

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügende Frischluftzufuhr bieten

Besatzdichte

Je nach Gewicht bis zu 18 Legehennen in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist

Mindesthöhe eingehalten

Mindestens 24 cm hohe Kisten

Schlachtung

 Pflicht zur Betäubung

Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten

Betäubung ohne Leiden

Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)

Wartezeit am Schlachthof

Bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof, falls Wartebereich belüftet ist

Entbluten des Tieres genügend schnell

Entbluteschnitt je nach Betäubungsmethode innert maximal 10 bis 20 Sekunden

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Nächster Schlachtschritt erst wenn das Tier tot ist, keine zeitliche Vorgabe

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Labelzuschlag von 9-20 %, zuzüglich Mehrerlös von 6 % durch Teilnahme an den Bundesprogrammen BTS und RAUS

Preisentwicklung

Die Preise sind in den letzten 10 Jahren um 2 % gesunken

Vertragliche Absicherung der Landwirte

Die Produzenten haben Fünfjahresverträge, welche automatisch um ein Jahr verlängert werden

Vorausgesetzt wird die Einhaltung der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung. Zugang zu Weide und Aussenklimabereich sind vorgeschrieben. Viele arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden. Die Tierhaltung wird vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) jährlich unangemeldet kontrolliert.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

© Copyright - Schweizer Tierschutz STS, developed by Simon Ringeisen
Nach oben scrollen