Essen mit Herz
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Eier KAT Bio Lidl

OK 21 steps to go
OK 21 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Aussenklimabereich (AKB)
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Nur Einsicht in Vorgaben

Wirksames Kontrollintervall

Jährliche Zertifizierungsaudits – zusätzlich 2 x jährlich unangemeldete Kontrolle der Auslaufkriterien

Glaubwürdige Kontrollen

Kontrollen erfolgen generell unangemeldet

 Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Nur Einsicht in Vorgaben

 Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Nur Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Alle Legehennen des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Unabhängige Zertifizierungsstelle macht Warenflusskontrollen

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden

Schnäbel stutzen verboten

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Keine Vorgaben

Keine Entzündung der Fussballen

Der STS hat keine Daten hierzu

Kein Zehenpicken

Der STS hat keine Daten hierzu

Gefiederzustand

Der STS hat keine Daten hierzu

Schonende Mauser

Keine Vorgaben

Tierpflege

Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden

 Nottötung

Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung muss vorhanden sein. Tötung durch Entbluten im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben

Massnahmen bei hohen Mortalitätsraten

Bei erhöhten Mortalitätsraten müssen Massnahmen ergriffen werden. Keine genauere Definition

Medikamente

 Führen Behandlungsjournal

Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen, kein Visum Tierarzt verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich

 Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Futter und Wasser

Genügend Futterstellen

10 cm Trog pro Tier am Längstrog, 4 cm pro Tier am Rundtrog. Auf der Weide können Futtersuchaktivitäten ausgelebt werden

Genügend Tränkestellen

An Rinnentränken 2.5 cm pro Tier, an Rundtränken 1 cm pro Tier

 Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Keine Angabe

 Nachhaltiges Soja

Keine Vorgabe

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-haltigen Futtermittel

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Natürliches Tageslicht im Stall, regelmässiger Auslauf ins Freie, dort uneingeschränktes Tageslicht

Flimmerfreies Kunstlicht

Keine Vorgabe

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, nachts nur Orientierungslicht (< 1 Lux)

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase

Lüftung / Schadgase / Staub

Die Luftqualität muss in einem Bereich gehalten werden, der für die Tiere unschädlich ist. Zugang zu frischer Luft auf der Weide

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Notstromaggregat und Alarmanlage vorhanden

Kein Lärm

Die Lärmbelastung ist auf ein Mindestmass zu begrenzen

Temperatur

Stalltemperatur muss in einem für die Tiere unschädlichen Bereich gehalten werden

Platz im Stall und Ausgestaltung

Genügend grosse Fläche pro Tier

Maximal 9 Hennen pro m² nutzbare Fläche. Einstreufläche maximal 4 Tiere pro m². AKB und Weide ermöglichen zusätzliche Bewegungsfreiheit

Haltungssystem

Käfighaltung verboten

Abstand Voliere zu Stallwand definiert, Volierenhöhe beschränkt

Volierenhöhe auf maximal 3 Ebenen beschränkt

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Elektrisierende Steuervorrichtungen im Stall verboten

Herdengrösse

Herden mit maximal 3’000 Tieren

Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)

Keine Vorgaben

Aussenklimabereich (AKB)

Aussenklimabereich (AKB) vorhanden

Ein Aussenklimabereich (AKB) muss vorhanden sein

AKB genügend gross

Die Fläche des AKBs beträgt mindestens 50 % der von den Tieren nutzbaren Stallgrundfläche

AKB ab 7. Lebenswoche offen

AKB tagsüber zugänglich

Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch

Genügend breite und hohe Öffnungen, Stallbreite limitiert

AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien

Keine Vorgabe

AKB vollständig überdacht

Der AKB bietet ausreichend Schutz vor Witterung und Feinden

Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz

Längsseite des AKB ist mindestens 70 % offen oder mit Windschutzgeflecht

Sitzstangen und Tränke im AKB

Keine Vorgabe

Dokumentation Auslauf im AKB

Keine Vorgabe

Weide

Weide vorhanden

Weide vorhanden für Legehennen

Weide genügend gross

Mindestens 2.5 m² pro Tier steht zur Verfügung

Weide ab 7. Alterswoche offen

Weide für Legehennen, muss tagsüber uneingeschränkt zugänglich sein

Weide bewachsen

Freilandfläche muss bewachsen sein

Genügend Zugänge zur Weide, genügend nahe, breit und hoch

Genügend breite Öffnungen, keine Vorgaben über Höhe und Distanz

Zufluchtsmöglichkeiten

Unterschlupf vorgeschrieben, gleichmässig verteilt aber keine Vorgabe wieviel

Weidefläche wird gewechselt

Keine Vorgabe

Dokumentation Weideauslauf

Täglich im Auslaufjournal

Arttypisches Verhalten

Substrat zum Scharren

Mindestens 33 % der Stallgrundfläche müssen eingestreuter Scharraum sein. Auf der Weide kann ausgiebig gescharrt werden

Möglichkeit zum Fliegen

Tiere bewegen sich frei im Stall

Genügend lange und geeignete Sitzstangen

18 cm geeignete Sitzstangen pro Tier

Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu

Geeignete Beschäftigung auf der Weide

Genügend grosse und geeignete Nester

1 Einzelnest pro 7 Tiere oder 1.2 m² Gruppennest pro 100 Tiere

Hähne in der Herde

Keine Vorgabe

Separates Staubbad

Kein separates Staubbald, Einstreu bedingt zum Staubbaden geeignet. Auf der Weide Möglichkeit zum Staubbaden

Zucht

Männliche Tiere werden gemästet, weibliche Tiere legen Eier

Weibliche Küken werden als Legehenne aufgezogen, männliche Küken werden nach dem Schlupf getötet

Zucht auf stabile Knochen

Keine Vorgabe

Keine Brustbeinbrüche und -deformationen

Der STS hat keine Daten hierzu

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Mehr als 12 Stunden (Verlade- und Entladezeit nicht mitgerechnet) möglich, sofern Versorgung mit Frischwasser und Futter

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer

Einpacken und Verladen werden bei der Transportzeit nicht mitgerechnet

Zeit ohne Futter und Wasser

Bei Transportzeit über 12 Stunden sind Versorgung mit Frischwasser und Futter vorgeschrieben. Die Zeit ohne Futter und Wasser ist aber in der Regel deutlich länger, da die Tiere meistens nachts verladen werden und ab dem Zeitpunkt des Lichtlöschens im Stall kein Wasser und kein Futter mehr aufnehmen

Schonendes Einpacken / Aufladen

Sachkundenachweis der handelnden Personen. Keine Vorschriften über Art der Ausstallung

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine Vorgabe

Besatzdichte

Mindestens 160 cm² pro kg Lebendgewicht der Henne

Mindesthöhe eingehalten

Keine Vorgabe

Schlachtung

 Pflicht zur Betäubung

Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten

Betäubung ohne Leiden

Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)

Wartezeit am Schlachthof

Tiere sollen ohne ungerechtfertigte Verzögerung geschlachtet werden, keine Zeitvorgabe. Falls nicht binnen 12 Stunden geschlachtet: Einstreu und Futter vorgeschrieben

Entbluten des Tieres genügend schnell

Nach Betäubung so rasch wie möglich ein Tod herbeiführendes Verfahren, z.B. Entbluten, Rückenmarkzerstörung, Tötung durch elektrischen Strom oder längeren Sauerstoffentzung. Ohne Zeitvorgabe

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Bei rituellem Schlachten (Entblutung ohne Betäubung) muss sichergestellt werden, dass das Tier keine Lebenszeichen mehr zeigt. Sonst keine Vorgabe

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Der Preis für Importeier liegt rund einen Drittel tiefer als der Preis für inländische Eier

Preisentwicklung

Der STS hat hierzu keine Daten

Vertragliche Absicherung der Landwirte

Der STS hat hierzu keine Daten

Die KAT Biohaltung richtet sich nach den Vorgaben des KAT-Leitfadens vom 15.03.19 sowie nach den gesetzlichen Grundlagen der EU für alternative Haltungssysteme. Zugang zu einem Aussenklimabereich und Weide sind vorgeschrieben. Viele arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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