Eier Retour aux Sources Aldi
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Nur Einsicht in Vorgaben
Wirksames Kontrollintervall
Jährliche Kontrolle
Glaubwürdige Kontrollen
Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden, besteht (alle 20 Jahre)
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Nur Einsicht in Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Nur Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Legehennen werden nach denselben Anforderungen gehalten
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Unabhängige Zertifizierungsstelle macht Warenflusskontrollen
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden
Das Kürzen oder Beschneiden von Schnäbeln, Zehen und Flügeln sowie das Kapaunisieren sind verboten
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung zulässig
Der STS hat keine Daten hierzu
Kein Zehenpicken
Der STS hat keine Daten hierzu
Gefiederzustand
Der STS hat keine Daten hierzu
Schonende Mauser
Mauser frühestens ab der 60. Alterswoche. Wasserentzug zum Herbeiführen der Mauser ist verboten, Weide während mindestens 14 Tagen geschlossen um zusätzliche Nährstoffaufnahme zu vermeiden
Tierpflege
Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden
Nottötung
Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung muss vorhanden sein. Tötung durch Entbluten im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben
Bei Mortalitätsraten über 1 % in 4 Wochen müssen Massnahmen ergriffen werden
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, kein Visum Tierarzt verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika
Antibiotika dürfen nicht prophylaktisch verabreicht werden
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Genügend Futterstellen
Ständig Futter zur freien Verfügung, 10 cm Trog pro Tier bei mechanischer Fütterung, 12 cm ab Sitzstangen und 4 cm am Rundtrog. Auf der Weide können Futtersuchaktivitäten ausgelebt werden
Genügend Tränkestellen
1 Cuptränke pro 20 Tiere oder an der Rundtränke 2 cm pro Tier. Nippeltränken sind nicht erlaubt
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Keine Angabe
Nachhaltiges Soja
Sämtliches Futter, inklusive Soja, aus Europa
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-Bestandteile im Futter
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux Tageslicht im Stall, regelmässiger Auslauf ins Freie, dort uneingeschränktes Tageslicht
Flimmerfreies Kunstlicht
Hochfrequente Lichtquellen vorgeschrieben um Flimmern zu verhindern
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, nachts nur Orientierungslicht (< 1 Lux)
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase (Orientierungslicht unter 1 Lux erlaubt)
Lüftung / Schadgase / Staub
Den Tieren angepasstes Klima und keine stickige Luft im Stall. Zugang zu frischer Luft im AKB und auf der Weide
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Temperatur
Stalltemperatur darf im Sommer bei Hitze die Aussentemperatur nicht wesentlich überschreiten
Platz im Stall und Ausgestaltung
Genügend grosse Fläche pro Tier
Maximal 5 Hennen/m², in Ställen mit integriertem AKB maximal 8 Hennen/m². Zusätzliche Bewegungsfreiheit auf der Weide
Haltungssystem
Käfighaltung verboten
Abstand Voliere zu Stallwand definiert, Volierenhöhe beschränkt
Keine Vorgaben. Aufgrund der vergleichsweise geringen Herdengrössen sehr hohe Volieren unwahrscheinlich
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall
Herdengrösse
In der Aufzucht sind maximal 4’000 Tiere pro Herde erlaubt, bei Legehennen maximal 2’000 Tiere pro Herde
Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)
Betriebsgrösse limitiert (max. 2 Stalleinheiten pro Betrieb). Aufzucht von Junghennen für den eigenen Betrieb zusätzlich möglich
Aussenklimabereich (AKB)
Aussenklimabereich (AKB) vorhanden
Ein Aussenklimabereich (AKB) muss vorhanden sein
AKB genügend gross
Mindestens 100 m² pro 1’000 Legehennen
AKB ab 7. Lebenswoche offen
Der AKB ist täglich zugänglich. Ausnahmen sind möglich z.B. in der ersten Zeit nach dem Einstallen oder bei tiefen Temperaturen
Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch
Es gibt genügend Zugänge zum AKB. Sie sind genügend hoch und breit, die Distanz ist nicht vorgeschrieben, eine gute Zirkulation zwischen Stall und AKB muss immer gewährleistet sein
AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien
Der AKB muss ausreichend eingestreut sein
AKB vollständig überdacht
Der AKB bietet ausreichend Schutz vor Witterung und Feinden
Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz
Eine Längsseite des AKB ist mindestens 70 % offen oder mit Windschutzgeflecht
Strukturierung des AKB vorgeschrieben, nicht genauer definiert
Dokumentation Auslauf im AKB
In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen
Weide
Weide vorhanden
Weide vorhanden
Weide genügend gross
5 m² Weide pro Tier muss vorhanden sein, mindestens 70 % davon muss zur Verfügung stehen
Weide ab 7. Alterswoche offen
Weide offen ab Mittag und mindestens während 50 % des natürlichen Tages. Die Auslaufzeit soll möglichst in die Abendstunden ausgedehnt werden. Weide auch für Junghennen vorgeschrieben
Weide bewachsen
Bewuchs der Weide einwandfrei
Genügend Zugänge zur Weide, genügend nahe, breit und hoch
Es gibt genügend Zugänge zur Weide. Sie sind genügend hoch und breit, die Distanz ist nicht vorgeschrieben
Zufluchtsmöglichkeiten
Pro 1’000 Tiere müssen 20 m² Zufluchtsmöglichkeiten wie Bäume, Sträucher oder künstliche Strukturen vorhanden sein
Weidefläche wird gewechselt
Keine Vorgabe
Dokumentation Weideauslauf
In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen
Arttypisches Verhalten
Substrat zum Scharren
Mindestens 33 % der Stallgrundfläche müssen eingestreuter Scharraum sein. Auf der Weide kann ausgiebig gescharrt werden
Möglichkeit zum Fliegen
Tiere bewegen sich frei im Stall
Genügend lange und geeignete Sitzstangen
Geeignete Sitzstangen auf verschiedenen Höhen, der Zehenschluss muss möglich sein. Für jede Legehenne muss mind. 16 cm Sitzstangenlänge vorhanden sein
Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu
Zufüttern von geeigneten Körnern in die Einstreu oder auf den Boden, mindestens 5 % der Futterration. Zusätzliche Beschäftigung auf der Weide
Genügend grosse und geeignete Nester
1 Einzelnest pro 5 Tiere oder 1 m² Gruppennest pro 80 Tiere
Hähne in der Herde
Es wird 1 Hahn pro 100 Hennen empfohlen
Separates Staubbad
Im AKB integriertes Staubbad vorgeschrieben. 1 m² pro 100 Tiere, mindestens 15 cm tief
Zucht
Zu jeder eingestallten Legehenne wird ein Bruderhahn gemästet
Zucht auf stabile Knochen
Keine Vorgabe
Keine Brustbeinbrüche und -deformationen
Der STS hat hierzu keine Daten
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer
Einpacken, Verladen und Transport insgesamt höchstens 12 Stunden
Zeit ohne Futter und Wasser
Vom Einpacken der Tiere bis zur Schlachtung maximal 16 Stunden. Die Zeit ohne Futter und Wasser ist aber in der Regel deutlich länger, da die Tiere meistens nachts verladen werden und ab dem Zeitpunkt des Lichtlöschens im Stall kein Wasser und kein Futter mehr aufnehmen
Schonendes Einpacken / Aufladen
Keine Vorgabe. Vorwiegend werden mehrere Tiere pro Hand an einem Bein kopfüber aus dem Stall getragen
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügende Frischluftzufuhr bieten
Besatzdichte
Je nach Gewicht bis zu 18 Legehennen in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist
Mindesthöhe eingehalten
Mindestens 24 cm hohe Kisten
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten
Betäubung ohne Leiden
Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)
Wartezeit am Schlachthof
Bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof, falls Wartebereich belüftet ist
Entbluten des Tieres genügend schnell
Entbluteschnitt je nach Betäubungsmethode innert maximal 10 bis 20 Sekunden
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Nächster Schlachtschritt erst wenn das Tier tot ist, keine zeitliche Vorgabe
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Auf Basis der Produktionskosten wird jährlich ein Richtpreis kalkuliert (Bio Suisse). Dieser Biozuschlag beträgt 70-90 %, zusätzlich Mehrerlös von 6 % durch Teilnahme an den Bundesprogrammen BTS und RAUS
Der STS hat hierzu keine Daten
Der STS hat hierzu keine Daten