Kalbfleisch Prix Garantie (CH)
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Keine Angabe
Wirksames Kontrollintervall
Grundkontrollen Tierschutz alle 4 Jahre. Falls zwei aufeinanderfolgende Grundkontrollen keine Mängel oder nur gerinfügige ergaben, kann die Grundkontrolle für maximal 8 Jahre als Verwaltungskontrolle durchgeführt werden
Glaubwürdige Kontrollen
Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden ist gering (alle 20-60 Jahre)
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Einsicht in Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Alle Tiere gemäss den gesetzlichen Minimalanforderungen gehalten
Tierkennzeichnung
Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Tierhaltung unabhängig kontrolliert als Grundvoraussetzung für Direktzahlungen. Ganze Warenflusskette unübersichtlich
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt
Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen, an der Nasenscheidewand oder am Flotzmaul
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt
Enthornen der Kälber unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe ist gängige Praxis, Enthornen von Kühen ist möglich mit Anästhesie und Schmerzmittelgabe
Kolostralmilch in den ersten Lebenstagen
Keine Vorgabe
Mastsystem
Permanenter Zu- und Abgang von Kälbern
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen
Detaillierte Vorgaben zu Saugschutzringen
Kälber dürfen ausschliesslich auf Tiefstreu gehalten werden
Perforierte Böden ungefährlich
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet
Tägliche Tierkontrollen
Tierkontrollen täglich
Nottötung
Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern oder Einschläfern) vorgeschrieben
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika
Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Milchverabreichung
Keine Vorgabe zu Anzahl Tränkestellen
Milchbeschaffenheit
Zusammengesetzte Milch aus Milchpulver, anderen Milchkomponenten und Wasser
Heu oder Gras für Kälber
Raufutter ist in Raufen anzubieten, darf limitiert werden, wenn dauernd Stroh zur Verfügung steht
Wassertränken
Mindestens zweimal täglich Zugang zu Wasser, Tränkezapfen oder -nippel nicht zulässig
Kalb kann aufwärts trinken (Schlundrinnenreflex)
Keine Vorgabe
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine Vorgabe
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall (Ausnahmsweise andere Beleuchtung in alten Ställen)
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub
Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Kein Zugang zu Bereichen mit frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Platz im Stall und Ausgestaltung
Kälber dürfen nicht angebunden gehalten werden
Genügend grosse Fläche pro Tier
Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, wenig Bewegungsfreiheit
Genügend grosse Liegefläche
Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen
Keine Perforation der Liegeflächen
Perforation der Liegefläche möglich
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Zugang zum Auslauf permanent
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Auslauf genügend gross
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Ungedeckte Fläche genügend gross
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Dokumentation
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Weide
Weide vorhanden
Keine Weide vorgeschrieben
Zugang zur Weide tagsüber oder permanent
Keine Weide vorgeschrieben
Weide genügend gross
Keine Weide vorgeschrieben
Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt
Keine Weide vorgeschrieben
Schatten
Keine Weide vorgeschrieben
Kein Stacheldraht, elektrische Bänder oder Einzellitzen gut gespannt und regelmässig kontrolliert
Keine Weide vorgeschrieben
Dokumentation
Keine Weide vorgeschrieben
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Ab 2 Wochen Gruppenhaltung, Ausnahme: Einzeliglu mit Sichtkontakt zu Artgenossen. Anbindehaltung für Muttertiere möglich
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Ausreichend Einstreu im Liegebereich (keine Vorgaben zu Verformbarkeit der Liegefläche)
Muttergebundene Aufzucht
Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden
Scheuermöglichkeit
Keine Vorgabe
Zucht
Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung
Mast männlicher Tiere üblich, obwohl viele Kälber ausgeprägte Milchrassen sind
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit
Schonendes Aufladen
Schonende Behandlung vorgeschrieben, ohne weitere Vorgaben
Transporte während Lebensdauer
Anzahl der Transporte zwischen Geburt und Schlachtung nicht eingeschränkt
Abschlussgitter vorhanden
Abschlussgitter am Heck sichert Tiere
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Keine Vorgaben zum Treibweg
Geeignete Rampen vorhanden
Geeignete Verladeeinrichtungen mit genügend hohen Seitenschutzvorrichtungen
Besatzdichte korrekt
Tiere können dicht an dicht stehen
Mindesthöhe eingehalten
Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten
Schlachtung
Betäubung ohne Leiden
Bolzenschuss oder elektrische Betäubung
Pflicht zur Betäubung
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden
Zutrieb zur Betäubung
Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden
Entblutungsmethode
Beide Halsschlagadern oder Bruststich
Entblutung genügend schnell
Entbluten je nach Methode 20 bis 60 Sekunden nach Betäubung
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Der Preis ist der landesübliche Preis
Der Preis ist in den letzten 10 Jahren tendenziell gestiegen
Erfolgreich vermarktete Tiere
Keine Angabe
Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse und Einstreu. Es gibt weder Auslauf noch Weide. Viele arttypische Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden.