Kalbfleisch Coop Naturafarm
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Kontrollen durch unabhängige Kontrollstelle, Kontrolldienst STS macht Stichproben
Wirksames Kontrollintervall
Kontrollen mindestens alle 4 Jahre für Betriebe, die dreimal hintereinander nicht beanstandet wurden. Betriebe mit Beanstandungen werden häufiger kontrolliert. Durchschnittlich werden jedes Jahr 60 % der Betriebe kontrolliert
Glaubwürdige Kontrollen
Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden, besteht (alle 20 Jahre)
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Stichproben-Kontrollen durch Kontrolldienst STS
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Der Kontrolldienst STS kontrolliert stichprobenweise einzelne Betriebe, der Grossteil der Betriebe wird durch Dritte kontrolliert
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Alle Kälber und Mutterkühe gemäss denselben Anforderungen gehalten
Tierkennzeichnung
Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Unabhängige Zertifizierungsstelle
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt
Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen, der Nasenscheidewand oder am Flotzmaul
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt
Traditionell einige genetisch hornlose Rassen. Enthornen ist selten, aber möglich unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe
Kolostralmilch in den ersten Lebenstagen
Milch von der Mutterkuh
Mastsystem
Betriebseigene Kälber an Mutter- oder Ammentieren, vereinzelt werden Kälber für die Ammenkuhhaltung dazu gekauft
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen
Keine Einsatz von Saugschutzringen, da in der Mutterkuhhaltung Kälber an der Mutter saugen
Buchten mit befestigten und eingestreuten Bereichen ermöglichen eine artgerechte Fortbewegung der Tiere
Perforierte Böden ungefährlich
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet
Tägliche Tierkontrollen
Tierkontrollen täglich
Nottötung
Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern oder Einschläfern) vorgeschrieben
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika
Dank der Haltung mit ihren eigenen Müttern ist der Antibiotikeinsatz bei den auf dem Betrieb geborenen Kälbern vergleichsweise gering. Bei den zugekauften Kälbern kann ein höherer Antibiotikaeinsatz nötig sein
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Milchverabreichung
Milch über Muttertier
Milchbeschaffenheit
Vollmilch vom Muttertier
Heu oder Gras für Kälber
Wiesen- oder Weidefutter (z.B. Heu) zur freien Aufnahme
Wassertränken
Permanent sauberes Trinkwasser, keine Vorgabe zur Tränkestelle
Kalb kann aufwärts trinken (Schlundrinnenreflex)
Kalb trinkt am Muttertier
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Keine Angabe
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-Bestandteile im Futter
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall, täglicher Zugang zu Auslauf im Freien und während des Sommerhalbjahres regelmässiger Weidegang, dort uneingeschränktes Tageslicht
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub
Täglicher Auslauf an die frische Luft, im Stall gute Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Platz im Stall und Ausgestaltung
Kälber dürfen nicht angebunden gehalten werden
Genügend grosse Fläche pro Tier
Fläche (Liegefläche und Auslauf) pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, ausreichend Bewegungsfreiheit
Genügend grosse Liegefläche
Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen
Keine Perforation der Liegeflächen
Durch Einstreue der Liegefläche sollten die Kälber nicht mit der Perforation in Kontakt kommen
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Die Kälber haben täglich Zugang auf eine Weide oder in einem Auslauf
Zugang zum Auslauf permanent
Täglicher Zugang zu Weide oder Auslauf
Auslauf genügend gross
Auslaufflächen ausreichend gross
Ungedeckte Fläche genügend gross
Mindestens die Hälfte der Auslauffläche ist ungedeckt
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Im Sommerhalbjahr Weide, im Winterhalbjahr und bei schlechtem Wetter keine Vorgabe
Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen
Viel Weide, morastige Stellen müssen ausgezäunt werden
Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross
Keine Vorgabe
Dokumentation
Der Auslaufzugang muss laufend dokumentiert werden
Weide
Weide vorhanden
Es gibt eine Weide
Zugang zur Weide tagsüber oder permanent
Während der Vegetationsperiode täglich mindestens ein halber Tag
Weide genügend gross
Keine Vorgabe
Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt
Grasnarbe muss intakt sein, morastige Stellen ausgezäunt
Schatten
Keine Vorgabe
Keine Vorgabe
Dokumentation
Dokumentation innert 3 Tagen
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Gruppenhaltung der Kälber mit den Mutterkühen, auf den Herkunftsbetrieben der zugekauften Kälber Anbindehaltung der Kühe möglich
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Ausreichend Einstreu im Liegebereich (keine Vorgaben zu Verformbarkeit der Liegefläche)
Muttergebundene Aufzucht
Kälber werden bis zum Schlachttag bei den Müttern gehalten und von diesen gesäugt
Scheuermöglichkeit
Keine Vorgabe
Zucht
Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung
Tiere eher auf Fleischleistung gezüchtet (keine Milchgewinnung), aber keine Extremzucht
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit
Schonendes Aufladen
Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln
Transporte während Lebensdauer
Tiere werden vom Geburtsbetrieb direkt zum Schlachthof transportiert. Vereinzelt werden Kälber für die Ammenkuhhaltung dazu gekauft
Abschlussgitter vorhanden
Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Geeignete Rampen vorhanden
Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden
Besatzdichte korrekt
Tiere können dicht an dicht stehen
Mindesthöhe eingehalten
Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten
Schlachtung
Betäubung ohne Leiden
Betäubung durch Bolzenschuss
Pflicht zur Betäubung
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden
Zutrieb zur Betäubung
Treibgänge für Kälber nicht immer optimal, aber schonender Umgang beim Zutrieb
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof
Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden
Entblutungsmethode
In Coop verkauftes Fleisch: Entbluten durch Bruststich; Direktvermarktung: Entbluten durch Bruststich oder beide Halsschlagadern
Entblutung genügend schnell
Entblutungsstich immer innert maximal 60 Sekunden nach Bolzenschuss gesetzt
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Durch Direktzahlungen (+ 10 %) und Labelprämie (+ 15 %) fairer Preis (über Grosshandel). Keine Daten zu Preisen bei Direktvermarktung
Der Preis ist in den letzten 10 Jahren tendenziell gestiegen
Erfolgreich vermarktete Tiere
Die jährlich mit dem Grosshandel vereinbarten Mengen werden garantiert abgenommen. Über die Direktvermarktung liegen keine Zahlen vor
Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse. Die Kälber erhalten Einstreu und regelmässigen Auslauf im Freien. Während der Vegetationsperiode können die Kälber auf die Weide. Die Kälber können bis zum Schlachttag bei ihren Müttern bleiben (Produktionsreglement für Natura-Veal vom 15.12.15). Die meisten arttypischen Verhaltensweisen können ausgelebt werden. Die Transporte erfolgen nach Vorgaben des Schweizer Tierschutz STS und werden durch den Kontrolldienst STS unangemeldet kontrolliert.