Kalbfleisch EU-Bio
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Keine Angabe
Wirksames Kontrollintervall
Jährliche Kontrollen
Glaubwürdige Kontrollen
Einzelne Stichprobenkontrollen unangemeldet, keine Vorgabe wie viele
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Einsicht in Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Alle Tiere derselben Tierart nach denselben Anforderungen
Tierkennzeichnung
Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Zertifizierung erwähnt, Unabhängigkeit nicht
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Coupieren der Schwänze kann fallweise genehmigt werden, wenn es den Hygienebedingungen dient. Andere Eingriffe nicht explizit verboten
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Eingriffe nur mit angemessener Betäubung und Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt
Enthornung unter Schmerzausschaltung möglich
Kolostralmilch in den ersten Lebenstagen
Kälber müssen innert der ersten sechs Lebensstunden Kolostralmilch erhalten, danach Milch vorzugsweise von der eigenen Mutter
Mastsystem
Keine Vorgabe
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen
Keine Vorgabe
Buchten mit befestigten und eingestreuten Bereichen ermöglichen eine artgerechte Fortbewegung der Tiere
Perforierte Böden ungefährlich
Keine Vorgabe
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Keine Vorgabe
Tägliche Tierkontrollen
Tierkontrollen täglich
Nottötung
Keine Vorgabe
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika
Prophylaktischer Einsatz von Medikamenten verboten, aber keine Massnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Milchverabreichung
Keine Vorgabe zu Anzahl Tränkestellen
Milchbeschaffenheit
Natürliche Milch, vorzugsweise von der eigenen Mutter
Heu oder Gras für Kälber
Faseriges Raufutter, je nach Alter 50-250 g pro Tier und Tag
Wassertränken
Flüssigkeitsbedarf kann auch über andere Flüssigkeiten als Wasser gedeckt werden
Kalb kann aufwärts trinken (Schlundrinnenreflex)
Keine Vorgabe
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-Bestandteile im Futter
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Zugang zu Freigelände wenn es das Wetter zulässt, dort uneingeschränktes Tageslicht
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase
Keine präzisen Vorgaben (Tiere weder in ständiger Dunkelheit, noch unter Dauerbeleuchtung gehalten)
Lüftung / Schadgase / Staub
Zugang zu Freigelände, wenn es das Wetter zulässt. Im Stall Luft und Gaskonzentration in für Tiere unschädlichem Bereich
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Ersatzsystem und Alarmanlage
Kein Lärm
Keine Vorgabe
Platz im Stall und Ausgestaltung
Kälber dürfen nicht angebunden gehalten werden, ausser während maximal einer Stunde täglich für die Fütterung
Genügend grosse Fläche pro Tier
Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, genügend Bewegungsfreiheit
Genügend grosse Liegefläche
Keine Vorgabe
Keine Perforation der Liegeflächen
Liegefläche nicht perforiert
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine Vorgabe
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Kälber haben Zugang zum Auslauf im Freien
Zugang zum Auslauf permanent
Zugang zu Freifläche permanent. Bei Tieren mit Weide, Zugang wenn es das Wetter zulässt
Auslauf genügend gross
Flächen gewichtsabhängig vorgeschrieben
Ungedeckte Fläche genügend gross
Keine Vorgabe
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Keine Vorgabe
Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen
Keine Vorgabe
Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross
Keine Vorgabe
Dokumentation
Keine Vorgabe
Weide
Weide vorhanden
Weide für Planzenfresser vorgeschrieben. Unklar, ob das für Kälber gilt
Zugang zur Weide tagsüber oder permanent
Keine Vorgabe
Weide genügend gross
Keine Vorgabe
Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt
Keine Vorgabe
Schatten
Keine Vorgabe
Keine Vorgabe
Dokumentation
Keine Vorgabe
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Kälber ab 8 Wochen dürfen nicht alleine gehalten werden, in Einzelbuchten für jüngere oder kranke Tiere muss Sichtkontakt zu Artgenossen möglich sein. Anbindehaltung für Muttertiere möglich
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Ausreichend saubere und trockene Einstreu
Muttergebundene Aufzucht
Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden
Scheuermöglichkeit
Keine Vorgabe
Zucht
Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung
Label trägt zur Nutzung des «Nebenprodukts Kalb» aus der Milchproduktion bei
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Kälber können bis zu 18 Stunden lang transportiert werden, sofern nach 9 Stunden ein Fütterungshalt erfolgt
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Kälber können bis zu 18 Stunden lang transportiert werden, sofern nach 9 Stunden ein Fütterungshalt erfolgt
Schonendes Aufladen
Keine unnötige Gewalt beim Verladen
Transporte während Lebensdauer
Mehrere Transporte bis zum Schlachtbetrieb möglich
Abschlussgitter vorhanden
Hebebühnen und obere Ladeflächen mit Geländer geschützt, so dass Tiere nicht entweichen können. Keine Vorgabe zu unteren Ladeflächen
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Keine Vorgabe
Geeignete Rampen vorhanden
Vorgaben zu Rampen, aber nicht zu Seitenschutzwänden
Besatzdichte korrekt
Tiere können dicht an dicht stehen
Mindesthöhe eingehalten
Keine Vorgabe
Klimatisiertes Fahrzeug
Tiere vor Wetterunbillen geschützt, ausreichend Frischluftzufuhr
Schlachtung
Betäubung ohne Leiden
Bolzen- oder Kugelschuss mit genügender Ladung, Elektrische Betäubung mit korrekter Ansatzstelle und genügender Stromstärke
Pflicht zur Betäubung
Pflicht zur Betäubung, Ausnahmen für rituelle Schlachtungen möglich
Zutrieb zur Betäubung
Keine Vorgabe
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof
Lange Wartezeiten möglich, ab 12 Stunden Wartezeit muss Einstreue und Futter angeboten werden
Entblutungsmethode
Keine Vorgabe
Entblutung genügend schnell
Entbluten so rasch als möglich
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Keine Vorgabe
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Preis höher als normaler EU-Preis, genaue Höhe nicht ausgewertet
Keine Daten
Erfolgreich vermarktete Tiere
Keine Daten
Die Verordnungen (EG) 834/2007 und (EG) 889/2008 und die Richtlinie 2008/119/EG regeln Platzbedarf und Auslauf. Die Kälber dürfen 9 Stunden am Stück transportiert werden, nach einer einstündigen Tränkepause weitere 9 Stunden (Richtlinie 2005/01/EG). Betäubung vor der Tötung ist vorgeschrieben, ausser für rituelles Schlachten (Verordnung (EG) 1099/2009). Einige arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht.