Essen mit Herz
  • Startseite
  • Produkte Suchen
    • Rindfleisch
    • Kalbfleisch
    • Poulet
    • Schweinefleisch
    • Eier
    • Milch
  • Vermarktung
    • Gastronomie
  • Label und Marken
  • Informationen
    • Allgemeines
    • Kriterien und Bewertung
    • Weiterentwicklung
    • Kontrollen STS
  • Blog
  • FR
  • Menü Menü

Kalbfleisch EU-Gesetz

NO GO 46 steps to go
NO GO 46 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Auslauf im Freien
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Keine Angabe

Wirksames Kontrollintervall

Keine Vorgabe

Glaubwürdige Kontrollen

Keine Vorgabe

 Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Einsicht in Vorgaben

 Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Keine Vorgabe

Tierkennzeichnung

Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Keine Vorgabe

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Tiere unversehrt (kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen oder am Flotzmaul)

Nur einzelstaatliche Vorgaben, keine einheitlichen EU-Vorgaben

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Nur einzelstaatliche Vorgaben, keine einheitlichen EU-Vorgaben

Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt

Nur einzelstaatliche Vorgaben, keine einheitlichen EU-Vorgaben

Kolostralmilch in den ersten Lebenstagen

Kälber müssen innert der ersten sechs Lebensstunden Kolostralmilch erhalten

Mastsystem

Permanenter Zu- und Abgang von Kälbern

Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen

Keine Vorgabe

Haltungsform gewährleistet Klauenabrieb

Kälber dürfen ausschliesslich auf Tiefstreu gehalten werden

Perforierte Böden ungefährlich

Keine Vorgabe

Tierpflege, Krankenbucht vorhanden

Keine Vorgabe

Tägliche Tierkontrollen

Tierkontrollen täglich

Nottötung

Keine Vorgabe

Medikamente

 Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich

 Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Futter und Wasser

Milchverabreichung

Keine Vorgabe zu Anzahl Tränkestellen

Milchbeschaffenheit

Zusammengesetzte Milch aus Milchpulver, anderen Milchkomponenten und Wasser

Heu oder Gras für Kälber

Faseriges Raufutter, je nach Alter 50-250 g pro Tier und Tag

Wassertränken

Flüssigkeitsbedarf kann auch über andere Flüssigkeiten als Wasser gedeckt werden

Kalb kann aufwärts trinken (Schlundrinnenreflex)

Keine Vorgabe

 Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine Vorgabe

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Keine Vorgabe

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase

Kleine präzisen Vorgaben (Tiere weder in ständiger Dunkelheit, noch unter Dauerbeleuchtung gehalten)

Lüftung / Schadgase / Staub

Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Kein Zugang zu Bereichen mit frischer Luft

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Notstromgenerator und Alarmanlage

Kein Lärm

Keine Vorgabe

Platz im Stall und Ausgestaltung

Bewegungsfreiheit der Tiere

Kälber dürfen nicht angebunden gehalten werden, ausser während maximal einer Stunde täglich für die Fütterung

Genügend grosse Fläche pro Tier

Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, wenig Bewegungsfreiheit

Genügend grosse Liegefläche

Keine Vorgabe

Keine Perforation der Liegeflächen

Keine Vorgabe

Böden gleitsicher und ausreichend sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine Vorgabe

Auslauf im Freien

Zugang zu Auslauf im Freien

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Zugang zum Auslauf permanent

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Auslauf genügend gross

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Ungedeckte Fläche genügend gross

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Auslauf grösstenteils ohne Perforation

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Dokumentation

Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben

Weide

 Weide vorhanden

Keine Weide vorgeschrieben

Zugang zur Weide tagsüber oder permanent

Keine Weide vorgeschrieben

Weide genügend gross

Keine Weide vorgeschrieben

Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt

Keine Weide vorgeschrieben

Schatten

Keine Weide vorgeschrieben

Kein Stacheldraht, elektrische Bänder oder Einzellitzen gut gespannt und regelmässig kontrolliert

Keine Weide vorgeschrieben

Dokumentation

Keine Weide vorgeschrieben

Arttypisches Verhalten

Haltung in Gruppen

Kälber ab 8 Wochen dürfen nicht alleine gehalten werden, in Einzelbuchten für jüngere oder kranke Tiere muss Sichtkontakt zu Artgenossen möglich sein. Anbindehaltung für Muttertiere möglich

Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche

Einstreu einzig für Kälber unter 2 Wochen vorgeschrieben

Muttergebundene Aufzucht

Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden

Scheuermöglichkeit

Keine Vorgabe

Zucht

Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung

Keine Vorgabe

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Kälber können bis zu 18 Stunden lang transportiert werden, sofern nach 9 Stunden ein Fütterungshalt erfolgt

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)

Kälber können bis zu 18 Stunden lang transportiert werden, sofern nach 9 Stunden ein Fütterungshalt erfolgt

Schonendes Aufladen

Keine unnötige Gewalt beim Verladen

Transporte während Lebensdauer

Mehrere Transporte bis zum Schlachtbetrieb möglich

Abschlussgitter vorhanden

Hebebühnen und obere Ladeflächen mit Geländer geschützt, so dass Tiere nicht entweichen können. Keine Vorgabe zu unteren Ladeflächen

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Keine Vorgabe

Geeignete Rampen vorhanden

Vorgaben zu Rampen, aber nicht zu Seitenschutzwänden

Besatzdichte korrekt

Tiere können dicht an dicht stehen

Mindesthöhe eingehalten

Keine Vorgabe

Klimatisiertes Fahrzeug

Tiere vor Wetterunbillen geschützt, ausreichend Frischluftzufuhr

Schlachtung

Betäubung ohne Leiden

Bolzen- oder Kugelschuss mit genügender Ladung, Elektrische Betäubung mit korrekter Ansatzstelle und genügender Stromstärke

Pflicht zur Betäubung

Pflicht zur Betäubung, Ausnahmen für rituelle Schlachtungen möglich

Zutrieb zur Betäubung

Keine Vorgabe

Wasser am Schlachthof für jedes Tier

Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden

Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof

Lange Wartezeiten möglich, ab 12 Stunden Wartezeit muss Einstreu und Futter angeboten werden

Entblutungsmethode

Keine Vorgabe

Entblutung genügend schnell

Entbluten so rasch als möglich

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Keine Vorgabe

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Der Preis ist der landesübliche Preis

Preisentwicklung

Keine Angabe

 Erfolgreich vermarktete Tiere

Keine Angabe

Die Richtlinie 2008/119/EG regelt Platzverhältnisse und Einstreu. Es gibt weder Auslauf noch Weide. Viele arttypische Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden. Die Käber dürfen 9 Stunden am Stück transportiert werden, nach einer einstündigen Tränkepause weitere 9 Stunden (Richtlinie 2005/01/EG). Betäubung vor der Tötung ist vorgeschrieben, ausser für rituelles Schlachten (Verordnung 1099/2009).

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

© Copyright - Schweizer Tierschutz STS, developed by Simon Ringeisen
Nach oben scrollen