Kalbfleisch EU-Gesetz
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Keine Angabe
Wirksames Kontrollintervall
Keine Vorgabe
Glaubwürdige Kontrollen
Keine Vorgabe
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Einsicht in Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Keine Vorgabe
Tierkennzeichnung
Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Keine Vorgabe
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt (kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen oder am Flotzmaul)
Nur einzelstaatliche Vorgaben, keine einheitlichen EU-Vorgaben
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Nur einzelstaatliche Vorgaben, keine einheitlichen EU-Vorgaben
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt
Nur einzelstaatliche Vorgaben, keine einheitlichen EU-Vorgaben
Kolostralmilch in den ersten Lebenstagen
Kälber müssen innert der ersten sechs Lebensstunden Kolostralmilch erhalten
Mastsystem
Permanenter Zu- und Abgang von Kälbern
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen
Keine Vorgabe
Kälber dürfen ausschliesslich auf Tiefstreu gehalten werden
Perforierte Böden ungefährlich
Keine Vorgabe
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Keine Vorgabe
Tägliche Tierkontrollen
Tierkontrollen täglich
Nottötung
Keine Vorgabe
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika
Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Milchverabreichung
Keine Vorgabe zu Anzahl Tränkestellen
Milchbeschaffenheit
Zusammengesetzte Milch aus Milchpulver, anderen Milchkomponenten und Wasser
Heu oder Gras für Kälber
Faseriges Raufutter, je nach Alter 50-250 g pro Tier und Tag
Wassertränken
Flüssigkeitsbedarf kann auch über andere Flüssigkeiten als Wasser gedeckt werden
Kalb kann aufwärts trinken (Schlundrinnenreflex)
Keine Vorgabe
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine Vorgabe
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Keine Vorgabe
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase
Kleine präzisen Vorgaben (Tiere weder in ständiger Dunkelheit, noch unter Dauerbeleuchtung gehalten)
Lüftung / Schadgase / Staub
Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Kein Zugang zu Bereichen mit frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Notstromgenerator und Alarmanlage
Kein Lärm
Keine Vorgabe
Platz im Stall und Ausgestaltung
Kälber dürfen nicht angebunden gehalten werden, ausser während maximal einer Stunde täglich für die Fütterung
Genügend grosse Fläche pro Tier
Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, wenig Bewegungsfreiheit
Genügend grosse Liegefläche
Keine Vorgabe
Keine Perforation der Liegeflächen
Keine Vorgabe
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine Vorgabe
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Zugang zum Auslauf permanent
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Auslauf genügend gross
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Ungedeckte Fläche genügend gross
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Dokumentation
Kein Auslauf im Freien vorgeschrieben
Weide
Weide vorhanden
Keine Weide vorgeschrieben
Zugang zur Weide tagsüber oder permanent
Keine Weide vorgeschrieben
Weide genügend gross
Keine Weide vorgeschrieben
Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt
Keine Weide vorgeschrieben
Schatten
Keine Weide vorgeschrieben
Keine Weide vorgeschrieben
Dokumentation
Keine Weide vorgeschrieben
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Kälber ab 8 Wochen dürfen nicht alleine gehalten werden, in Einzelbuchten für jüngere oder kranke Tiere muss Sichtkontakt zu Artgenossen möglich sein. Anbindehaltung für Muttertiere möglich
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Einstreu einzig für Kälber unter 2 Wochen vorgeschrieben
Muttergebundene Aufzucht
Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden
Scheuermöglichkeit
Keine Vorgabe
Zucht
Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung
Keine Vorgabe
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Kälber können bis zu 18 Stunden lang transportiert werden, sofern nach 9 Stunden ein Fütterungshalt erfolgt
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Kälber können bis zu 18 Stunden lang transportiert werden, sofern nach 9 Stunden ein Fütterungshalt erfolgt
Schonendes Aufladen
Keine unnötige Gewalt beim Verladen
Transporte während Lebensdauer
Mehrere Transporte bis zum Schlachtbetrieb möglich
Abschlussgitter vorhanden
Hebebühnen und obere Ladeflächen mit Geländer geschützt, so dass Tiere nicht entweichen können. Keine Vorgabe zu unteren Ladeflächen
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Keine Vorgabe
Geeignete Rampen vorhanden
Vorgaben zu Rampen, aber nicht zu Seitenschutzwänden
Besatzdichte korrekt
Tiere können dicht an dicht stehen
Mindesthöhe eingehalten
Keine Vorgabe
Klimatisiertes Fahrzeug
Tiere vor Wetterunbillen geschützt, ausreichend Frischluftzufuhr
Schlachtung
Betäubung ohne Leiden
Bolzen- oder Kugelschuss mit genügender Ladung, Elektrische Betäubung mit korrekter Ansatzstelle und genügender Stromstärke
Pflicht zur Betäubung
Pflicht zur Betäubung, Ausnahmen für rituelle Schlachtungen möglich
Zutrieb zur Betäubung
Keine Vorgabe
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof
Lange Wartezeiten möglich, ab 12 Stunden Wartezeit muss Einstreu und Futter angeboten werden
Entblutungsmethode
Keine Vorgabe
Entblutung genügend schnell
Entbluten so rasch als möglich
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Keine Vorgabe
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Der Preis ist der landesübliche Preis
Keine Angabe
Erfolgreich vermarktete Tiere
Keine Angabe
Die Richtlinie 2008/119/EG regelt Platzverhältnisse und Einstreu. Es gibt weder Auslauf noch Weide. Viele arttypische Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden. Die Käber dürfen 9 Stunden am Stück transportiert werden, nach einer einstündigen Tränkepause weitere 9 Stunden (Richtlinie 2005/01/EG). Betäubung vor der Tötung ist vorgeschrieben, ausser für rituelles Schlachten (Verordnung 1099/2009).