Kalbfleisch KAGfreiland
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Maximal zweijähriger Abstand zwischen Kontrollen durch Kontrolldienst STS
Wirksames Kontrollintervall
Jährliche Kontrollen
Glaubwürdige Kontrollen
Unangemeldete Kontrollen
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Kontrollen durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Kontrollen auf allen Betrieben
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Gesamtbetrieblichkeit: Alle Tiere nach denselben Anforderungen gehalten
Tierkennzeichnung
Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Unabhängige Zertifizierungsstelle
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt
Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen oder am Flotzmaul
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt
Enthornen der Kälber unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe, Enthornen adulter Tiere nicht erlaubt
Kolostralmilch in den ersten Lebenstagen
Alle Kälber erhalten Kolostralmilch. Für Problemfälle sind stets mindestens 3 Liter Kolostrumreserven von älteren, eutergesunden Kühen tiefgefroren zu lagern
Mastsystem
Selten Ausmast hoffremder Tiere, aber keine Vorgaben
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen
Detaillierte Vorgaben zu Saugschutzringen
Buchten mit befestigten und eingestreuten Bereichen ermöglichen eine artgerechte Fortbewegung der Tiere
Perforierte Böden ungefährlich
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet
Tägliche Tierkontrollen
Tierkontrollen täglich
Nottötung
Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern) vorgeschrieben
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal führen, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika
Prophylaktischer Einsatz von Medikamenten verboten, aber keine Massnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Milchverabreichung
Keine Vorgabe zu Anzahl Tränkestellen
Milchbeschaffenheit
Mindestens 3 Monate unveränderte Vollmilch
Heu oder Gras für Kälber
Ab dem dritten Lebenstag stets Raufutter zur freien Verfügung
Wassertränken
Ab dem ersten Lebenstag stets Zugang zu Wasser, keine Vorgabe über Art der Tränke
Kalb kann aufwärts trinken (Schlundrinnenreflex)
Keine Vorgabe
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-Bestandteile im Futter
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall, täglicher Auslauf auf der Weide oder im Freien, dort uneingeschränktes Tageslicht
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub
Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Täglicher Auslauf im Freien an frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Platz im Stall und Ausgestaltung
Kälber dürfen nicht angebunden gehalten werden
Genügend grosse Fläche pro Tier
Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, im Stall wenig Bewegungsfreiheit, täglich Weide oder Auslauf
Genügend grosse Liegefläche
Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen
Keine Perforation der Liegeflächen
Vollspaltenböden und vollperforierte Böden sind verboten, Liegefläche muss eingestreut sein
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Kälber haben Zugang zum Auslauf im Freien
Zugang zum Auslauf permanent
Zugang zu Weide oder Schlechtwetterauslauf täglich
Auslauf genügend gross
Auslaufflächen ausreichend gross
Ungedeckte Fläche genügend gross
Mindestens die Hälfte der Auslauffläche ist ungedeckt
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Keine Vorgabe
Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen
Befestigte oder mit geeignetem Material bedeckte Fläche
Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross
Auslauf sicher eingezäunt, stromführende Zäune nur bei ausreichend grosser Fläche und wenn die Tiere einander ausweichen können
Dokumentation
Nach spätestens 3 Tagen in einem Auslaufjournal
Weide
Weide vorhanden
Weide für Kälber über 2 Wochen
Zugang zur Weide tagsüber oder permanent
Täglich mindestens 3 Stunden Weide
Weide genügend gross
Keine Vorgabe
Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt
Keine Vorgabe
Schatten
Ausreichend Schattenmöglichkeiten bei heisser Witterung
Keine Vorgabe
Dokumentation
Nach spätestens 3 Tagen in einem Auslaufjournal
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Anbindehaltung für Rinder nur mit Spezialbewilligung möglich, aber täglicher Auslauf, Sozialkontakt möglich
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Ausreichende Einstreu aus geeigneten Materialien (z.B. Stroh), trocken, verformbar und kompakt
Muttergebundene Aufzucht
Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden, Milch anfänglich unveränderte Vollmilch, vorzugsweise von der eigenen Mutter
Scheuermöglichkeit
Mindestens eine Kratzbürste pro 20 Tiere
Zucht
Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung
Label trägt zur Nutzung des «Nebenprodukts Kalb» aus der Milchproduktion bei
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 2, in genehmigungspflichtigen Ausnahmen 3 Stunden Transportzeit
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Höchstens 2, in genehmigungspflichtigen Ausnahmen 3 Stunden Transportzeit
Schonendes Aufladen
Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln
Transporte während Lebensdauer
Tiere werden zum Mastbetrieb und zum Schlachthof transportiert. Keine weiteren Transporte
Abschlussgitter vorhanden
Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Geeignete Rampen vorhanden
Geeignete Verladeeinrichtungen mit genügend hohen Seitenschutzvorrichtungen
Besatzdichte korrekt
Tiere können dicht an dicht stehen
Mindesthöhe eingehalten
Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten
Schlachtung
Betäubung ohne Leiden
Bolzenschuss oder elektrische Betäubung
Pflicht zur Betäubung
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden
Zutrieb zur Betäubung
Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof
Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden
Entblutungsmethode
Beide Halsschlagadern oder Bruststich
Entblutung genügend schnell
Entbluten je nach Methode 20 bis 60 Sekunden nach Betäubung
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Durch Direktzahlungen etwas höherer Preis. Keine Daten zu Preisen bei Direktvermarktung
Der Preis ist in den letzten 10 Jahren tendenziell gestiegen
Erfolgreich vermarktete Tiere
Keine Zahlen bekannt, viel Direktvermarktung
Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse und Einstreu. Die Kälber erhalten Zugang zur Weide, haben permanenten Auslauf ins Freie und können ständig Heu fressen und Milch trinken. Es gilt die Transportrichtlinie des Schweizer Tierschutz STS, der Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) kontrolliert Tierhaltung und Tiertransporte unangemeldet. Quelle: KAGfreiland Tierhaltungsrichtlinien 2021