Essen mit Herz
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Kalbfleisch Coop Naturaplan

OK 23 steps to go
OK 23 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Auslauf im Freien
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Keine Angabe

Wirksames Kontrollintervall

Jährliche Kontrollen

Glaubwürdige Kontrollen

Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden, besteht (alle 10 Jahre)

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Einsicht in Vorgaben

 Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Bio-Anforderungen gelten auf dem gesamten Hof

Tierkennzeichnung

Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Unabhängige Zertifizierungsstelle

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Tiere unversehrt

Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen, an der Nasenscheidewand oder am Flotzmaul

 Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt

Enthornen der Kälber unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe ist gängige Praxis, Enthornen von Kühen ist möglich mit Anästhesie und Schmerzmittelgabe

Kolostralmilch in den ersten Lebenstagen

Kälber erhalten Kolostralmilch, keine Vorgabe, für wie lange

Mastsystem

Selten Ausmast hoffremder Tiere, aber keine Vorgaben

Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen

Detaillierte Vorgaben zu Saugschutzringen

Boden ermöglicht artgerechte Körperhaltung

Buchten mit befestigten und eingestreuten Bereichen ermöglichen eine artgerechte Fortbewegung der Tiere

Perforierte Böden ungefährlich

Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen

 Tierpflege, Krankenbucht vorhanden

Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet

Tägliche Tierkontrollen

Tierkontrollen täglich

Nottötung

Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern oder Einschläfern) vorgeschrieben

Medikamente

Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal führen, Visum Tierarzt nicht verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Medikamenten verboten, aber keine Massnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes

 Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Futter und Wasser

Milchverabreichung

Keine Vorgabe zu Anzahl Tränkestellen

Milchbeschaffenheit

Mindestens 3 Monate unveränderte Vollmilch

Heu oder Gras für Kälber

Raufutter ist anzubieten, unklar ob dauernd oder täglich

Wassertränken

Mindestens zweimal täglich Zugang zu Wasser, keine Tränkezapfen oder -nippel verwenden

Kalb kann aufwärts trinken (Schlundrinnenreflex)

Keine Vorgabe

 Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Keine Angabe

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile im Futter

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall (ausnahmsweise andere Beleuchtung in alten Ställen). Regelmässiger, aber nicht täglicher Auslauf im Freien, dort uneingeschränktes Tageslicht

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase

Lüftung / Schadgase / Staub

Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Regelmässiger, aber nicht täglicher Auslauf im Freien an frischer Luft

 Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster

Kein Lärm

Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt

Platz im Stall und Ausgestaltung

Keine Fixierung (ausser zur Fütterung)

Kälber dürfen nicht angebunden gehalten werden

Genügend grosse Fläche pro Tier

Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, im Stall wenig Bewegungsfreiheit, regelmässiger Auslauf oder Weide (aber nicht täglich)

Genügend grosse Liegefläche

Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen

Keine Perforation der Liegeflächen

Vollspaltenböden und vollperforierte Böden sind verboten, Liegefläche muss eingestreut sein

Böden gleitsicher und ausreichend sauber

Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall

Auslauf im Freien

Zugang zu Auslauf im Freien

Kälber haben Zugang zum Auslauf im Freien

Zugang zum Auslauf permanent

Mindestens 26 Tage pro Monat im Sommerhalbjahr, mindestens 13 Tage pro Monat im Winterhalbjahr

Auslauf genügend gross

Auslaufflächen genügend gross

Ungedeckte Fläche genügend gross

Mindestens die Hälfte der Auslauffläche ist ungedeckt

Auslauf grösstenteils ohne Perforation

Keine Vorgabe

Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen

Befestigte oder mit geeignetem Material bedeckte Fläche

Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross

Keine Vorgabe

Dokumentation

Nach spätestens 3 Tagen zu dokumentieren

Weide

 Weide vorhanden

Weide nicht vorgeschrieben

Zugang zur Weide tagsüber oder permanent

Keine Vorgabe

Weide genügend gross

Keine Vorgabe

Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt

Keine Vorgabe

Schatten

Keine Vorgabe

Kein Stacheldraht, elektrische Bänder oder Einzellitzen gut gespannt und regelmässig kontrolliert

Keine Vorgabe

Dokumentation

Keine Vorgabe

Arttypisches Verhalten

Haltung in Gruppen

Ab 2 Wochen Gruppenhaltung, Ausnahme: Einzeliglu mit Sichtkontakt zu Artgenossen. Anbindehaltung für Muttertiere möglich

Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche

Ausreichende Einstreu aus geeigneten Materialien (z.B. Stroh), trocken, verformbar und kompakt

Muttergebundene Aufzucht

Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden, Milch anfänglich unveränderte Vollmilch, vorzugsweise von der eigenen Mutter

Scheuermöglichkeit

Keine Vorgabe

Zucht

Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung

Label trägt zur Nutzung des «Nebenprodukts Kalb» aus der Milchproduktion bei

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 6 Stunden rollende Räder

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)

Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit

Schonendes Aufladen

Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln

Transporte während Lebensdauer

Tiere werden zum Mastbetrieb und zum Schlachthof transportiert. Keine weiteren Transporte

Abschlussgitter vorhanden

Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Geeignete Rampen vorhanden

Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden

Besatzdichte korrekt

Tiere können dicht an dicht stehen

Mindesthöhe eingehalten

Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten

Schlachtung

Betäubung ohne Leiden

Bolzenschuss oder elektrische Betäubung

 Pflicht zur Betäubung

Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden

Zutrieb zur Betäubung

Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise

Wasser am Schlachthof für jedes Tier

Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden

Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof

Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden

Entblutungsmethode

Beide Halsschlagadern oder Bruststich

Entblutung genügend schnell

Entblutungsstich immer innert maximal 60 Sekunden nach Bolzenschuss gesetzt

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Durch Direktzahlungen (+ 10 %) und Labelprämie (+ 8 %) genügender Preis (über Grosshandel). Keine Daten zu Preisen bei Direktvermarktung

Preisentwicklung

Der Preis ist in den letzten 10 Jahren tendenziell gestiegen

 Erfolgreich vermarktete Tiere

Biobauern nutzen verschiedene Vermarktungskanäle (Direktvermarktung, regionale Schlachthöfe, etc.), daher liegen keine genauen Daten vor. Geschätzte 90% können mit dem Bio-Label vermarktet werden

Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse und Einstreu. Die Kälber erhalten regelmässigen Auslauf ins Freie und können ständig Heu fressen und Milch trinken. Es gibt keine Weide. Es gelten die Transportrichtlinien des Schweizer Tierschutz STS, diese werden vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert. Die Einhaltung der Bio Suisse Richtlinien (1.1.20) wird vorausgesetzt.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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