Kalbfleisch Qualivo
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Keine Angabe
Wirksames Kontrollintervall
Jährliche Kontrollen
Glaubwürdige Kontrollen
Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden, besteht (alle 20 Jahre)
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Einsicht in Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Betrieb produziert sowohl Labeltiere, als auch nicht Labeltiere
Tierkennzeichnung
Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Tierhaltung unabhängig kontrolliert als Grundvoraussetzung für Direktzahlungen. Ganze Warenflusskette unübersichtlich
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt
Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen, an der Nasenscheidewand oder am Flotzmaul
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt
Enthornen der Kälber verboten
Kolostralmilch in den ersten Lebenstagen
Keine Vorgabe
Mastsystem
Alle fremden Tieren werden gleichzeitig eingestallt
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen
Kein Einsatz von Saugschutzringen
Die Tiere haben Zugang zu einem Auslauf
Perforierte Böden ungefährlich
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet
Tägliche Tierkontrollen
Tierkontrollen täglich
Nottötung
Die Nottötung ist nur durch einen Tierarzt erlaubt
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal geführt, Tierarzt visiert Behandlungsjournal regelmässig
Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika
Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika verboten
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Milchverabreichung
Die Kälber haben jederzeit Zugang zu Milch (< 18 Tiere pro Sauger) [sts_dot level='3'] Milchbeschaffenheit
Zusammengesetzte Milch aus Milchpulver, anderen Milchkomponenten und Wasser
Heu oder Gras für Kälber
Die Kälber haben permanent Zugang zu Heu
Wassertränken
Die Kälber haben permanent Zugang zu Wasser
Kalb kann aufwärts trinken (Schlundrinnenreflex)
Die Saugstellen müssen in für das Kalb geeigneter Höhe angebracht werden, so dass der Schlundrinnenreflex ausgelöst werden kann
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-Bestandteile im Futter
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Die Kälber haben Zugang zu einem Auslauf
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub
Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Permanenter Zugang zu Auslauf im Freien an frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Permanenter Zugang zum Auslauf
Kein Lärm
Keine Vorgabe
Platz im Stall und Ausgestaltung
Kälber dürfen nicht angebunden gehalten werden
Genügend grosse Fläche pro Tier
Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen
Genügend grosse Liegefläche
Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen
Keine Perforation der Liegeflächen
Keine Perforation der Liegefläche
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Kälber haben Zugang zum Auslauf im Freien
Zugang zum Auslauf permanent
Permanenter Zugang zum Auslauf
Auslauf genügend gross
Mindestens 1 m² unüberdachter Auslauf
Ungedeckte Fläche genügend gross
Mindestens 1 m² unüberdachter Auslauf
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Weniger als 50% der Auslaufläche perforiert
Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen
Befestigte oder mit geeignetem Material bedeckte Fläche
Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross
Auslauf sicher eingezäunt, stromführende Zäune nur bei ausreichend grosser Fläche und wenn die Tiere einander ausweichen können
Dokumentation
Bei permanentem Zugang zum Auslauf keine Aufzeichnung nötig
Weide
Weide vorhanden
Keine Weide vorgeschrieben
Zugang zur Weide tagsüber oder permanent
Keine Weide vorgeschrieben
Weide genügend gross
Keine Weide vorgeschrieben
Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt
Keine Weide vorgeschrieben
Schatten
Keine Weide vorgeschrieben
Keine Weide vorgeschrieben
Dokumentation
Keine Weide vorgeschrieben
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Kälber ab 8 Wochen dürfen nicht alleine gehaltn werden. In Einzelbuchten für jüngere oder kranke Tiere muss Sichtkontakt zu Artgenossen möglich sein. Anbindehaltung für Muttertiere möglich
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Einstreuschicht im Liegebereich dick und verformbar, trocken, geeignete Materialien
Muttergebundene Aufzucht
Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden
Scheuermöglichkeit
Keine Vorgabe
Zucht
Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung
Label trägt zur Nutzung des «Nebenprodukts Kalb» aus der Milchproduktion bei
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit
Schonendes Aufladen
Schonende Behandlung vorgeschrieben, ohne weitere Vorgaben
Transporte während Lebensdauer
Anzahl der Transporte zwischen Geburt und Schlachtung nicht eingeschränkt
Abschlussgitter vorhanden
Es wird ein Abschlussgitter an allen Verladeöffnungen verlangt
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven, nicht zu steil
Geeignete Rampen vorhanden
Geeignete Verladeeinrichtungen mit genügend hohen Seitenschutzvorrichtungen
Besatzdichte korrekt
Die Tiere können nahe beieinander stehen
Mindesthöhe eingehalten
Die Tiere können aufrecht stehen und haben ausreichend Kopffreiheit
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine aktive Belüftung in den Fahrzeugen vorgeschrieben, die Öffnungen müssen eine ausreichende Frischluftzufuhr gewährleisten.
Schlachtung
Betäubung ohne Leiden
Bolzenschuss oder elektrische Betäubung
Pflicht zur Betäubung
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden
Zutrieb zur Betäubung
Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof
Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden
Entblutungsmethode
Beide Halsschlagadern oder Bruststich
Entblutung genügend schnell
Entbluten je nach Methode 20 bis 60 Sekunden nach Betäubung
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Durch Direktzahlungen 10 % Mehrerlös plus Labelzuschlag
Der Preis ist in den letzten 10 Jahren tendenziell gestiegen
Erfolgreich vermarktete Tiere
Tiere werden nach Bedarf eingestallt, alle können vermarktet werden
Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse und Einstreu. Die Kälber erhalten regelmässigen, aber nicht zwingend täglichen Auslauf gemäss Direktzahlungsverordnung (1.1.20). Es gibt keine Weide. Viele arttypische Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden.