Kalbfleisch Swiss-Premium-Kalb
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Keine Angabe
Wirksames Kontrollintervall
Kontrollen Tierwohlprogramme alle 8 Jahre, Grundkontrollen Tierschutz alle 4 Jahre
Glaubwürdige Kontrollen
Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden, besteht (alle 20 Jahre)
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Einsicht in Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Alle Kälber gemäss denselben Anforderungen gehalten
Tierkennzeichnung
Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Tierhaltung unabhängig kontrolliert als Grundvoraussetzung für Direktzahlungen. Ganze Warenflusskette unübersichtlich
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt
Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen, an der Nasenscheidewand oder am Flotzmaul
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt
Enthornen der Kälber unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe ist gängige Praxis, Enthornen von Kühen ist möglich mit Anästhesie und Schmerzmittelgabe
Kolostralmilch in den ersten Lebenstagen
Keine Vorgabe
Mastsystem
Permanenter Zu- und Abgang von Kälbern
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen
Detaillierte Vorgaben zu Saugschutzringen
Buchten mit befestigten und eingestreuten Bereichen ermöglichen eine artgerechte Fortbewegung der Tiere
Perforierte Böden ungefährlich
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet
Tägliche Tierkontrollen
Tierkontrollen täglich
Nottötung
Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern oder Einschläfern) vorgeschrieben
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika
Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Milchverabreichung
Keine Vorgabe zu Anzahl Tränkestellen
Milchbeschaffenheit
Zusammengesetzte Milch aus Milchpulver, anderen Milchkomponenten und Wasser
Heu oder Gras für Kälber
Raufutter ist in Raufen anzubieten, darf limitiert werden, wenn dauernd Stroh zur Verfügung steht
Wassertränken
Mindestens zweimal täglich Zugang zu Wasser, keine Tränkezapfen oder -nippel verwenden
Kalb kann aufwärts trinken (Schlundrinnenreflex)
Keine Vorgabe
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Keine Angabe
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Alle Marken und Label (Suisse Garantie, Bio, IP-Suisse etc.) verlangen gentechfreies Futtermittel. Daher werden alle Tiere in der Schweiz gentechfrei gefüttert.
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall (Ausnahmsweise andere Beleuchtung in alten Ställen). Regelmässiger, aber nicht täglicher Auslauf im Freien, dort uneingeschränktes Tageslicht
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub
Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Regelmässiger, aber nicht täglicher Auslauf im Freien an frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Platz im Stall und Ausgestaltung
Kälber dürfen nicht angebunden gehalten werden
Genügend grosse Fläche pro Tier
Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, im Stall wenig Bewegungsfreiheit, regelmässiger Auslauf oder Weide (aber nicht täglich)
Genügend grosse Liegefläche
Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt allen Tieren gleichzeitiges Liegen
Keine Perforation der Liegeflächen
Perforation der Liegefläche möglich
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Kälber haben Zugang zum Auslauf im Freien
Zugang zum Auslauf permanent
Mindestens 26 Tage pro Monat im Sommerhalbjahr, mindestens 13 Tage pro Monat im Winterhalbjahr
Auslauf genügend gross
Auslaufflächen genügend gross
Ungedeckte Fläche genügend gross
Mindestens die Hälfte der Auslauffläche ist ungedeckt
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Keine Vorgabe
Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen
Befestigte oder mit geeignetem Material bedeckte Fläche
Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross
Keine Vorgabe
Dokumentation
Nach spätestens 3 Tagen zu dokumentieren
Weide
Weide vorhanden
Weide nicht vorgeschrieben
Zugang zur Weide tagsüber oder permanent
Keine Vorgabe
Weide genügend gross
Keine Vorgabe
Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt
Keine Vorgabe
Schatten
Keine Vorgabe
Keine Vorgabe
Dokumentation
Keine Vorgabe
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Ab 2 Wochen Gruppenhaltung, Ausnahme: Einzeliglu mit Sichtkontakt zu Artgenossen. Anbindehaltung für Muttertiere möglich
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Ausreichend Einstreu im Liegebereich (keine Vorgaben zu verformbarkeit der Liegefläche)
Muttergebundene Aufzucht
Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden
Scheuermöglichkeit
Keine Vorgabe
Zucht
Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung
Label trägt zur Nutzung des «Nebenprodukts Kalb» aus der Milchproduktion bei
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit
Schonendes Aufladen
Schonende Behandlung vorgeschrieben, ohne weitere Vorgaben
Transporte während Lebensdauer
Mehrere Transporte bis zum Schlachtbetrieb möglich
Abschlussgitter vorhanden
Abschlussgitter am Heck sichert Tiere
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Keine Vorgaben zum Treibweg
Geeignete Rampen vorhanden
Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden
Besatzdichte korrekt
Tiere können dicht an dicht stehen
Mindesthöhe eingehalten
Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten
Schlachtung
Betäubung ohne Leiden
Bolzenschuss oder elektrische Betäubung
Pflicht zur Betäubung
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden
Zutrieb zur Betäubung
Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof
Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden
Entblutungsmethode
Beide Halsschlagadern oder Bruststich
Entblutung genügend schnell
Entbluten je nach Methode 20 bis 60 Sekunden nach Betäubung
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Durch Direktzahlungen (+ 10 %) nur geringfügig höherer Preis
Der Preis ist in den letzten 10 Jahren tendenziell gestiegen
Erfolgreich vermarktete Tiere
Direktzahlungen werden ausgerichtet, ob das Tier unter einem Label verkauft werden konnte, oder nicht. Das bringt dem Landwirten finanzielle Stabilität. Information über eingehaltene Tierwohlkriterien gehen bis zum Teller des Konsumenten verloren
Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse und Einstreu. Die Kälber erhalten regelmässigen, aber nicht zwingend täglichen Auslauf gemäss Direktzahlungsverordnung (1.1.20). Es gibt keine Weide. Viele arttypische Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden.