Essen mit Herz
  • Startseite
  • Produkte Suchen
    • Rindfleisch
    • Kalbfleisch
    • Poulet
    • Schweinefleisch
    • Eier
    • Milch
  • Vermarktung
    • Retail / Detailhandel
    • Gastronomie
  • Label und Marken
  • Informationen
    • Allgemeines
    • Kriterien und Bewertung
    • Weiterentwicklung
    • Kontrollen STS
  • Blog
  • FR
  • Menü Menü

Milch Migros Bio

OK 17 steps to go
OK 17 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Auslauf im Freien
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Keine Angabe

Wirksames Kontrollintervall

Jährliche Kontrollen

Glaubwürdige Kontrollen

Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden besteht (alle 10 Jahre)

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Einsicht in Vorgaben

Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Gesamtbetrieblichkeit: Alle Tiere nach denselben Anforderungen gehalten

Tierkennzeichnung

Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Unabhängige Zertifizierungsstelle

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Tiere unversehrt

Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen, an der Nasenscheidewand oder am Flotzmaul

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt

Enthornen der Kälber unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe ist gängige Praxis, Enthornen von Kühen ist möglich mit Anästhesie und Schmerzmittelgabe

Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen

Detaillierte Vorgaben zu Saugschutzringen

Haltungsform gewährleistet Klauenabrieb

Regelmässiger Auslauf im Freien gewährleistet Klauenabrieb

Fachgerechte Klauenpflege

Der STS hat keine Daten hierzu

Fellzustand der Tiere gut

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine Liegeschwielen, keine verhornten Hautstellen (Technopathien)

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine abgemagerten Milchkühe

Der STS hat keine Daten hierzu

Perforierte Böden ungefährlich

Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen

Tierpflege, Krankenbucht vorhanden

Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergrebracht sein oder getötet werden

Nottötung

Nottötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern) vorgeschrieben

Medikamente

 Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Medikamenten verboten, aber keine Massnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes

Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Hormone

Hormone zur Brunst-Synchronisation verboten

Futter und Wasser

Genügend und genügend breite Futterplätze

Weidegang während der Vegetationsperiode, im Stall ein Fressplatz pro 2,5 Tiere bei ad libitum Fütterung. Bei rationierter Fütterung ein Fressplatz pro Tier

Fütterung basierend auf Wiesen- und Weidefutter

Fütterung zu mehr als 75 % aus Raufutter, ausserdem Weide im Sommer

Artgemässe Fresshaltung

Auf der Weide natürliche Fresshaltung, in nach 2008 erbauten Ställen um mindestens 10 cm erhöhte Futterplätze

Genügend geeignete Wassertränken

Mindestens zweimal täglich Zugang zu Wasser, Tränkezapfen oder -nippel nicht zulässig

Einrichtungen funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Soja aus verantwortungsvollem Anbau

Soja aus Europa

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile im Futter

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall (Ausnahmsweise andere Beleuchtung in alten Ställen), regelmässiger, aber nicht täglicher Auslauf im Freien, dort uneingeschränktes Tageslicht

 Min. 8 Stunden keine künstliche Beleuchtung, max. eine Dunkelphase

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase

Lüftung / Schadgase / Staub

Regelmässiger, aber nicht täglicher Auslauf an die frische Luft

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster

Abkühlungsmöglichkeit

Nur Vorgaben für Wasserbüffel und Yaks

Kein Lärm

Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt

Platz im Stall und Ausgestaltung

Bewegungsfreiheit der Tiere

Anbindehaltung möglich, regelmässiger Auslauf (mind. 13x pro Monat im Winterhalbjahr, mind. 26x pro Monat im Sommerhalbjahr) vorgeschrieben

Genügend grosse Fläche pro Tier

Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, Bewegungsfreiheit auf der Weide

Genügend grosse Liegefläche

Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt knapp allen Tieren gleichzeitiges Liegen

Länge der Liegefläche

Länge der Liegefläche in Abhängigkeit der Grösse der Tiere vorgeschrieben. In älteren Ställen Ausnahmen mit zu kurzen Liegeflächen möglich

Böden gleitsicher und ausreichend sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Auslauf im Freien

Zugang zu Auslauf im Freien

Regelmässiger Auslauf im Freien für Milchkühe und Aufzuchttiere

Zugang zum Auslauf täglich

Regelmässig Weidegang (an mind. 26 Tagen / Monat im Sommerhalbjahr) oder Auslauf im Freien (an mind. 13 Tagen / Monat im Winterhalbjahr)

Auslauf genügend gross

Auslaufflächen je Tierkategorie vorgegeben

Ungedeckte Fläche genügend gross

Die Hälfte der Auslauffläche ist ungedeckt

Öffnungen zum Auslauf genügend breit

Öffnungen zum Auslauf genügend breit

Auslauf grösstenteils ohne Perforation

Keine Vorgabe

Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen

Bei unbefestigtem Auslauf morastige Stellen ausgezäunt

Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross

Auslauf sicher eingezäunt, stromführende Zäune nur bei ausreichend grosser Fläche und wenn die Tiere einander ausweichen können

Dokumentation

Nach spätestens 3 Tagen in einem Auslaufjournal

Weide

Weide vorhanden

Weide für Milchkühe und Milchremonten, Kälber und Mastrinder können ohne Weide gehalten werden

Mehrstündiger Zugang zur Weide

Während des Sommerhalbjahres an mindestens 26 Tagen pro Monat mindestes eine Stunde Weidegang

Weide genügend gross

Ein Viertel des Tagesbedarfs muss über Weidefutter aufgenommen werden können

Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt

Morastige Stellen ausgezäunt

Schatten

Nur für dauernde Haltung im Freien geregelt

Elektrische Bänder oder Einzellitzen gut gespannt und regelmässig kontrolliert, Verletzungsrisiko minimiert

Stacheldraht nicht verboten

Dokumentation

Nach spätestens 3 Tagen in einem Auslaufjournal

Arttypisches Verhalten

Haltung in Gruppen

Anbindehaltung für Milchkühe möglich, dadurch ist der Sozialkontakt eingeschränkt. Kälber können in Einzeliglus gehalten werden, wenn sie Sichtkontakt zu Artgenossen haben

Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche

Einstreu oder Liegematte müssen verformbar sein

Kuh-Kalb-Kontakt

Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden, die Kälber erhalten während 3 Monaten Vollmilch

Artgerechte Bewegungsabläufe beim Abliegen und Aufstehen

Der Kopfschwung ist möglich, Nackenrohre sind ungefährlich oder verformbar (Ausnahmen bei älteren Ställen möglich). Abliegen und Aufstehen kann durch Anbindung behindert sein

Abkalbebucht vorhanden

Abkalbebuchten sind nur in Laufställen vorgeschrieben, in Anbindeställen nicht

Kratzbürsten oder Scheuerpfähle

Keine Vorgabe

Zucht

Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung

Einseitige Zucht auf Milchleistung, die Mast männlicher Tiereist für die Landwirte uninteressant. Schutz der Kälber durch Tierschutzverordnung

Langlebigkeit der Milchkühe

Der STS hat keine Daten hierzu

Verbot Embryotransfer

Embryotransfer verboten

Milchleistung physiologisch vertretbar

Keine Vorgabe

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 6 Stunden rollende Räder

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)

Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit

Kälber werden nicht zu jung transportiert

Die Milchbranche hat sich darauf geeinigt, Kälber nicht zu transportieren wenn sie jünger als 21 Tage sind

Schonendes Aufladen

Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln

Abschlussgitter vorgeschrieben

Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven, nicht zu steil

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Geeignete Rampen vorhanden

Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden

Besatzdichte korrekt

Tiere können dicht an dicht stehen

Mindesthöhe eingehalten

Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten

Schlachtung

Pflicht zur Betäubung

Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden

Betäubung ohne Leiden

Bolzen- oder Kugelschuss mit genügender Ladung, elektrische Betäubung mit korrekter Ansatzstelle und genügender Stromstärke

Zutrieb zur Betäubung

Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise

Wasser am Schlachthof für jedes Tier

Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden

Wartezeit am Schlachthof

Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden

Entblutungsmethode

Beide Halsschlagadern oder Bruststich

Entbluten genügend schnell

Entbluten je nach Methode 20 bis 60 Sekunden nach Betäubung

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Durch Direktzahlungen (+5%) und Labelzuschlag (30-40%) ausreichend höherer Preis

Preisentwicklung

Der STS hat keine Daten hierzu

Erfolgreich vermarktete Milch

Mehrheitlich erfolgreiche Mengensteuerung durch Labelinhaber

Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse. Die Milchkühe erhalten regelmässigen Auslauf im Freien, während des Sommerhalbjahres auch auf der Weide. Die Einhaltung der Bio Suisse Richtlinie (1.1.20) wird vorausgesetzt. Einige arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht. Es gilt die Transportrichtlinie des Schweizer Tierschutz STS, diese wird vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

© Copyright - Schweizer Tierschutz STS, developed by Simon Ringeisen
Nach oben scrollen