Essen mit Herz
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Milch EU-Gesetz

NO GO 47 steps to go
NO GO 47 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Auslauf im Freien
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Keine Angabe

Wirksames Kontrollintervall

Keine Vorgabe

Glaubwürdige Kontrollen

Keine Vorgabe

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Einsicht in Vorgaben

Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Alle Tiere gemäss den gesetzlichen Minimalanforderungen gehalten

Tierkennzeichnung

Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Keine Vorgabe

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Tiere unversehrt

Keine Vorgabe

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Keine Vorgabe

Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt

Keine Vorgabe

Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen

Keine Vorgabe

Haltungsform gewährleistet Klauenabrieb

Keine Vorgabe

Fachgerechte Klauenpflege

Der STS hat keine Daten hierzu

Fellzustand der Tiere gut

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine Liegeschwielen, keine verhornten Hautstellen (Technopathien)

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine abgemagerten Milchkühe

Der STS hat keine Daten hierzu

Perforierte Böden ungefährlich

Keine Vorgabe

Tierpflege, Krankenbucht vorhanden

Keine Vorgabe

Nottötung

Keine Vorgabe

Medikamente

 Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich

Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Hormone

Hormone zur Brunst-Synchronisation sind zulässig, hormonelle Leistungsförderer sind verboten

Futter und Wasser

Genügend und genügend breite Futterplätze

Keine Vorgabe

Fütterung basierend auf Wiesen- und Weidefutter

Keine Vorgabe

Artgemässe Fresshaltung

Keine Vorgabe

Genügend geeignete Wassertränken

Keine Vorgabe

Einrichtungen funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

 Soja aus verantwortungsvollem Anbau

Keine Vorgabe

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine Vorgabe

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Keine Vorgabe

Min. 8 Stunden keine künstliche Beleuchtung, max. eine Dunkelphase

Keine präzisen Vorgaben (Tiere weder in ständiger Dunkelheit, noch unter Dauerbeleuchtung gehalten)

Lüftung / Schadgase / Staub

Im Stall Schadgaskonzentrationen in für Tiere unschädlichem Bereich. Kein Zugang zu Bereichen mit frischer Luft

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Alarmanlage und Notstromaggregat

Abkühlungsmöglichkeit

Keine Vorgabe

Kein Lärm

Keine Vorgabe

Platz im Stall und Ausgestaltung

Bewegungsfreiheit der Tiere

Keine Vorgabe

Genügend grosse Fläche pro Tier

Keine Vorgabe

Genügend grosse Liegefläche

Keine Vorgabe

Länge der Liegefläche

Keine Vorgabe

Böden gleitsicher und ausreichend sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine Vorgabe

Auslauf im Freien

Zugang zu Auslauf im Freien

Kein Auslauf vorgeschrieben

Zugang zum Auslauf täglich

Kein Auslauf vorgeschrieben

Auslauf genügend gross

Kein Auslauf vorgeschrieben

Ungedeckte Fläche genügend gross

Kein Auslauf vorgeschrieben

Öffnungen zum Auslauf genügend breit

Kein Auslauf vorgeschrieben

Auslauf grösstenteils ohne Perforation

Kein Auslauf vorgeschrieben

Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen

Kein Auslauf vorgeschrieben

Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross

Kein Auslauf vorgeschrieben

Dokumentation

Kein Auslauf vorgeschrieben

Weide

Weide vorhanden

Keine Weide vorgeschrieben

Mehrstündiger Zugang zur Weide

Keine Weide vorgeschrieben

Weide genügend gross

Keine Weide vorgeschrieben

Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt

Keine Weide vorgeschrieben

Schatten

Keine Weide vorgeschrieben

Elektrische Bänder oder Einzellitzen gut gespannt und regelmässig kontrolliert, Verletzungsrisiko minimiert

Keine Weide vorgeschrieben

Dokumentation

Keine Weide vorgeschrieben

Arttypisches Verhalten

Haltung in Gruppen

Anbindehaltung für Rinder erlaubt, ermöglicht Sozialkontakt nur bedingt

Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche

Keine Vorgabe

Kuh-Kalb-Kontakt

Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden

Artgerechte Bewegungsabläufe beim Abliegen und Aufstehen

Keine Vorgabe

Abkalbebucht vorhanden

Keine Vorgabe

Kratzbürsten oder Scheuerpfähle

Keine Vorgabe

Zucht

Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung

Keine Vorgabe

Langlebigkeit der Milchkühe

Der STS hat keine Daten hierzu

Verbot Embryotransfer

Embryotransfer möglich

Milchleistung physiologisch vertretbar

Keine Vorgabe

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Bis zu 28 Stunden Fahrzeit möglich, wenn nach 14 Stunden einstündige Pause mit Wasserzugang gemacht wird

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)

Bis zu 29 Stunden Transport möglich, wenn nach 14 Stunden einstündige Pause mit Wasserzugang gemacht wird

Kälber werden nicht zu jung transportiert

Keine Vorgabe

Schonendes Aufladen

Schonende Behandlung vorgeschrieben, ohne weitere Vorgaben. Elektrotreiber nicht verboten

Abschlussgitter vorgeschrieben

Transportfahrzeuge so konstruiert, dass Tiere nicht hinausfallen können, keine explizite Vorgabe zu Abschlussgittern

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven, nicht zu steil

Keine Vorgaben zum Treibweg

Geeignete Rampen vorhanden

Keine Vorgabe

Besatzdichte korrekt

Tiere können dicht an dicht stehen

Mindesthöhe eingehalten

Keine Vorgabe

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine Vorgabe

Schlachtung

Pflicht zur Betäubung

Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden, ausser bei rituellen Schlachtungen

Betäubung ohne Leiden

Bolzen- oder Kugelschuss mit genügender Ladung, elektrische Betäubung mit korrekter Ansatzstelle und genügender Stromstärke

Zutrieb zur Betäubung

Keine Vorgabe

Wasser am Schlachthof für jedes Tier

Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden

Wartezeit am Schlachthof

Keine Vorgaben für Tiere, die weniger als 12 Stunden Wartezeit am Schlachthof haben. Bei mehr als 12 Stunden Wartezeit muss Einstreu und Futter angeboten werden

Entblutungsmethode

Keine Vorgabe

Entbluten genügend schnell

Entbluten so rasch als möglich, keine maximale Zeitvorgabe für die Zeit zwischen Betäubung und Entblutung

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Nur für unbetäubte Tiere geregelt

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Preis ist der landesübliche Preis

Preisentwicklung

Der STS hat keine Daten hierzu

Erfolgreich vermarktete Milch

Der STS hat keine Daten hierzu

Weder Minimalflächen pro Tier noch Einstreu sind vorgeschrieben. Die Rinder dürfen mehr als einen Tag transportiert werden (Richtlinie 2005/01/EG). Betäubung vor der Tötung ist vorgeschrieben, ausser für rituelles Schlachten (Verordnung 1099/2009).

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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