Milch EU-Gesetz
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Keine Angabe
Wirksames Kontrollintervall
Keine Vorgabe
Glaubwürdige Kontrollen
Keine Vorgabe
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Einsicht in Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Alle Tiere gemäss den gesetzlichen Minimalanforderungen gehalten
Tierkennzeichnung
Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Keine Vorgabe
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt
Keine Vorgabe
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Keine Vorgabe
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt
Keine Vorgabe
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen
Keine Vorgabe
Keine Vorgabe
Fachgerechte Klauenpflege
Der STS hat keine Daten hierzu
Fellzustand der Tiere gut
Der STS hat keine Daten hierzu
Der STS hat keine Daten hierzu
Der STS hat keine Daten hierzu
Perforierte Böden ungefährlich
Keine Vorgabe
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Keine Vorgabe
Nottötung
Keine Vorgabe
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika
Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Hormone
Hormone zur Brunst-Synchronisation sind zulässig, hormonelle Leistungsförderer sind verboten
Futter und Wasser
Genügend und genügend breite Futterplätze
Keine Vorgabe
Fütterung basierend auf Wiesen- und Weidefutter
Keine Vorgabe
Artgemässe Fresshaltung
Keine Vorgabe
Genügend geeignete Wassertränken
Keine Vorgabe
Der STS hat keine Daten hierzu
Soja aus verantwortungsvollem Anbau
Keine Vorgabe
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine Vorgabe
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Keine Vorgabe
Min. 8 Stunden keine künstliche Beleuchtung, max. eine Dunkelphase
Keine präzisen Vorgaben (Tiere weder in ständiger Dunkelheit, noch unter Dauerbeleuchtung gehalten)
Lüftung / Schadgase / Staub
Im Stall Schadgaskonzentrationen in für Tiere unschädlichem Bereich. Kein Zugang zu Bereichen mit frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage und Notstromaggregat
Abkühlungsmöglichkeit
Keine Vorgabe
Kein Lärm
Keine Vorgabe
Platz im Stall und Ausgestaltung
Keine Vorgabe
Genügend grosse Fläche pro Tier
Keine Vorgabe
Keine Vorgabe
Länge der Liegefläche
Keine Vorgabe
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine Vorgabe
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Kein Auslauf vorgeschrieben
Zugang zum Auslauf täglich
Kein Auslauf vorgeschrieben
Auslauf genügend gross
Kein Auslauf vorgeschrieben
Ungedeckte Fläche genügend gross
Kein Auslauf vorgeschrieben
Kein Auslauf vorgeschrieben
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Kein Auslauf vorgeschrieben
Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen
Kein Auslauf vorgeschrieben
Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross
Kein Auslauf vorgeschrieben
Dokumentation
Kein Auslauf vorgeschrieben
Weide
Weide vorhanden
Keine Weide vorgeschrieben
Keine Weide vorgeschrieben
Weide genügend gross
Keine Weide vorgeschrieben
Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt
Keine Weide vorgeschrieben
Schatten
Keine Weide vorgeschrieben
Elektrische Bänder oder Einzellitzen gut gespannt und regelmässig kontrolliert, Verletzungsrisiko minimiert
Keine Weide vorgeschrieben
Dokumentation
Keine Weide vorgeschrieben
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Anbindehaltung für Rinder erlaubt, ermöglicht Sozialkontakt nur bedingt
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Keine Vorgabe
Kuh-Kalb-Kontakt
Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden
Keine Vorgabe
Keine Vorgabe
Keine Vorgabe
Zucht
Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung
Keine Vorgabe
Der STS hat keine Daten hierzu
Verbot Embryotransfer
Embryotransfer möglich
Keine Vorgabe
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Bis zu 28 Stunden Fahrzeit möglich, wenn nach 14 Stunden einstündige Pause mit Wasserzugang gemacht wird
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Bis zu 29 Stunden Transport möglich, wenn nach 14 Stunden einstündige Pause mit Wasserzugang gemacht wird
Keine Vorgabe
Schonendes Aufladen
Schonende Behandlung vorgeschrieben, ohne weitere Vorgaben. Elektrotreiber nicht verboten
Abschlussgitter vorgeschrieben
Transportfahrzeuge so konstruiert, dass Tiere nicht hinausfallen können, keine explizite Vorgabe zu Abschlussgittern
Keine Vorgaben zum Treibweg
Geeignete Rampen vorhanden
Keine Vorgabe
Besatzdichte korrekt
Tiere können dicht an dicht stehen
Mindesthöhe eingehalten
Keine Vorgabe
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine Vorgabe
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden, ausser bei rituellen Schlachtungen
Betäubung ohne Leiden
Bolzen- oder Kugelschuss mit genügender Ladung, elektrische Betäubung mit korrekter Ansatzstelle und genügender Stromstärke
Zutrieb zur Betäubung
Keine Vorgabe
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit am Schlachthof
Keine Vorgaben für Tiere, die weniger als 12 Stunden Wartezeit am Schlachthof haben. Bei mehr als 12 Stunden Wartezeit muss Einstreu und Futter angeboten werden
Entblutungsmethode
Keine Vorgabe
Entbluten genügend schnell
Entbluten so rasch als möglich, keine maximale Zeitvorgabe für die Zeit zwischen Betäubung und Entblutung
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Nur für unbetäubte Tiere geregelt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Preis ist der landesübliche Preis
Der STS hat keine Daten hierzu
Erfolgreich vermarktete Milch
Der STS hat keine Daten hierzu
Weder Minimalflächen pro Tier noch Einstreu sind vorgeschrieben. Die Rinder dürfen mehr als einen Tag transportiert werden (Richtlinie 2005/01/EG). Betäubung vor der Tötung ist vorgeschrieben, ausser für rituelles Schlachten (Verordnung 1099/2009).