Essen mit Herz
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Heidi Milch

UNCOOL 36 steps to go
UNCOOL 36 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Auslauf im Freien
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Keine Angabe

Wirksames Kontrollintervall

Grundkontrollen Tierschutz alle 4 Jahre. Falls zwei aufeinanderfolgende Grundkontrollen keine Mängel ergaben, kann die Grundkontrolle für maximal 8 Jahre als Verwaltungskontrolle durchgeführt werden

Glaubwürdige Kontrollen

Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden ist gering (alle 20-60 Jahre)

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Einsicht in Vorgaben

Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Alle Tiere gemäss den gesetzlichen Minimalanforderungen gehalten

Tierkennzeichnung

Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Tierhaltung unabhängig kontrolliert als Grundvoraussetzung für Direktzahlungen. Ganze Warenflusskette unübersichtlich

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Tiere unversehrt

Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen, an der Nasenscheidewand oder am Flotzmaul

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt

Enthornen der Kälber unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe ist gängige Praxis, Enthornen von Kühen ist möglich mit Anästhesie und Schmerzmittelgabe

Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen

Detaillierte Vorgaben zu Saugschutzringen

Haltungsform gewährleistet Klauenabrieb

Die Haltung muss den Klauenabrieb gewährleisten. Rinder über 5 Monate dürfen nicht ausschliesslich auf Tiefstreu gehalten werden

Fachgerechte Klauenpflege

Der STS hat keine Daten hierzu

Fellzustand der Tiere gut

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine Liegeschwielen, keine verhornten Hautstellen (Technopathien)

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine abgemagerten Milchkühe

Der STS hat keine Daten hierzu

Perforierte Böden ungefährlich

Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen

Tierpflege, Krankenbucht vorhanden

Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein oder getötet werden

Nottötung

Nottötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern) vorgeschrieben

Medikamente

 Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika

Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich

Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Hormone

Hormone zur Brunst-Synchronisation sind zulässig, hormonelle Leistungsförderer sind verboten

Futter und Wasser

Genügend und genügend breite Futterplätze

Ein Fressplatz pro 2,5 Tiere bei ad libitum Fütterung. Bei rationierter Fütterung ein Fressplatz pro Tier

Fütterung basierend auf Wiesen- und Weidefutter

Keine Vorgabe

Artgemässe Fresshaltung

Futterplätze in nach 2008 erbauten Ställen müssen um mindestens 10 cm erhöht sein

Genügend geeignete Wassertränken

Mindestens zweimal täglich Zugang zu Wasser, Tränkezapfen oder -nippel nicht zulässig

Einrichtungen funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Soja aus verantwortungsvollem Anbau

Soja aus verantwortungsbewusstem Anbau (kein Abholzen von Primärwäldern, keine Gentechnik)

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile im Futter

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall (ausnahmsweise andere Beleuchtung in alten Ställen)

 Min. 8 Stunden keine künstliche Beleuchtung, max. eine Dunkelphase

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase

Lüftung / Schadgase / Staub

Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Kein Zugang zu Bereichen mit frischer Luft

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster

Abkühlungsmöglichkeit

Nur Vorgaben für Wasserbüffel und Yaks

Kein Lärm

Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt

Platz im Stall und Ausgestaltung

Bewegungsfreiheit der Tiere

Anbindehaltung möglich unter der Voraussetzung von mindestens 90 Mal Auslauf pro Jahr

Genügend grosse Fläche pro Tier

Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, wenig Bewegungsfreiheit

Genügend grosse Liegefläche

Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt knapp allen Tieren gleichzeitiges Liegen

Länge der Liegefläche

Länge der Liegefläche in Abhängigkeit der Grösse der Tiere vorgeschrieben. In älteren Ställen Ausnahmen mit zu kurzen Liegeflächen möglich

Böden gleitsicher und ausreichend sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Der Einsatz des Kuhtrainers in Anbindeställen ist möglich

Auslauf im Freien

Zugang zu Auslauf im Freien

Minimale Vorgaben für angebunden gehaltene Rinder, keine Vorgaben für nicht angebunden gehaltene Rinder

Zugang zum Auslauf täglich

Angebunden gehaltene Rinder müssen während der Vegetationsperiode an mindestens 60 Tagen und während der Winterfütterungsperiode an mindestens 30 Tagen Auslauf haben

Auslauf genügend gross

Keine Vorgabe

Ungedeckte Fläche genügend gross

Keine Vorgabe

Öffnungen zum Auslauf genügend breit

Öffnungen zum Auslauf genügend breit

Auslauf grösstenteils ohne Perforation

Keine Vorgabe

Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen

Keine Vorgabe

Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross

Auslauf sicher eingezäunt, stromführende Zäune nur bei ausreichend grosser Fläche und wenn die Tiere einander ausweichen können

Dokumentation

Nach spätestens 3 Tagen in einem Auslaufjournal

Weide

Weide vorhanden

Keine Weide vorgeschrieben

Mehrstündiger Zugang zur Weide

Keine Weide vorgeschrieben

Weide genügend gross

Keine Weide vorgeschrieben

Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt

Keine Weide vorgeschrieben

Schatten

Keine Weide vorgeschrieben

Elektrische Bänder oder Einzellitzen gut gespannt und regelmässig kontrolliert, Verletzungsrisiko minimiert

Keine Weide vorgeschrieben

Dokumentation

Keine Weide vorgeschrieben

Arttypisches Verhalten

Haltung in Gruppen

Anbindehaltung für Milchkühe möglich, dadurch ist der Sozialkontakt eingeschränkt. Kälber können in Einzeliglus gehalten werden, wenn sie Sichtkontakt zu Artgenossen haben

Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche

Einstreu oder Liegematte müssen verformbar sein

Kuh-Kalb-Kontakt

Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden

Artgerechte Bewegungsabläufe beim Abliegen und Aufstehen

Der Kopfschwung ist möglich, Nackenrohre sind ungefährlich oder verformbar (Ausnahmen bei älteren Ställen möglich). Abliegen und Aufstehen kann durch Anbindung behindert sein

Abkalbebucht vorhanden

Abkalbebuchten sind nur in Laufställen vorgeschrieben, in Anbindeställen nicht

Kratzbürsten oder Scheuerpfähle

Keine Vorgabe

Zucht

Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung

Einseitige Zucht auf Milchleistung, die Mast männlicher Tiere ist für die Landwirte uninteressant. Schutz der Kälber durch Tierschutzverordnung

Langlebigkeit der Milchkühe

Der STS hat keine Daten hierzu

Verbot Embryotransfer

Embryotransfer möglich

Milchleistung physiologisch vertretbar

Keine Vorgabe

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 6 Stunden rollende Räder

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)

Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit

Kälber werden nicht zu jung transportiert

Die Schweizer Milchbranche hat sich darauf geeinigt, Kälber nicht zu transportieren wenn sie jünger als 21 Tage alt sind

Schonendes Aufladen

Schonende Behandlung vorgeschrieben, ohne weitere Vorgaben. Elektrotreiber nicht verboten

Abschlussgitter vorgeschrieben

Abschlussgitter am Heck sichert Tiere

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven, nicht zu steil

Keine Vorgaben zum Treibweg

Geeignete Rampen vorhanden

Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden

Besatzdichte korrekt

Tiere können dicht an dicht stehen

Mindesthöhe eingehalten

Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten

Schlachtung

Pflicht zur Betäubung

Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden

Betäubung ohne Leiden

Bolzen- oder Kugelschuss mit genügender Ladung, elektrische Betäubung mit korrekter Ansatzstelle und genügender Stromstärke

Zutrieb zur Betäubung

Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise

Wasser am Schlachthof für jedes Tier

Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden

Wartezeit am Schlachthof

Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden

Entblutungsmethode

Beide Halsschlagadern oder Bruststich

Entbluten genügend schnell

Entbluten je nach Methode 20 bis 60 Sekunden nach Betäubung

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Preis ist der landesübliche Preis

Preisentwicklung

Milchpreis seit 10 Jahren sinkend

Erfolgreich vermarktete Milch

Der STS hat hierzu keine Daten

Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse. Weidegang ist nicht vorgeschrieben. Für angebunden gehaltene Tiere gelten minimale Vorgaben betreffend Auslauf, keine Vorgaben für Tiere im Laufstall. Viele arttypische Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden. Die Herkunft der Milch aus dem Berggebiet ist geregelt, die Bauern erhalten keinen höheren Preis für die Milch.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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