Heumilch Schweiz
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Keine Angabe
Wirksames Kontrollintervall
Kontrollen Tierwohlprogramme alle 8 Jahre, Grundkontrollen Tierschutz alle 4 Jahre
Glaubwürdige Kontrollen
Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden besteht (alle 20 Jahre)
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Einsicht in Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Alle Tiere einer Tierkategorie werden gemäss denselben Anforderungen gehalten
Tierkennzeichnung
Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Tierhaltung unabhängig kontrolliert als Grundvoraussetzung für Direktzahlungen. Ganze Warenflusskette unübersichtlich
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt
Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen, an der Nasenscheidewand oder am Flotzmaul
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt
Enthornen der Kälber unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe ist gängige Praxis, Enthornen von Kühen ist möglich mit Anästhesie und Schmerzmittelgabe
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen
Detaillierte Vorgaben zu Saugschutzringen
Regelmässiger Auslauf im Freien gewährleistet Klauenabrieb
Fachgerechte Klauenpflege
Der STS hat keine Daten hierzu
Fellzustand der Tiere gut
Der STS hat keine Daten hierzu
Der STS hat keine Daten hierzu
Der STS hat keine Daten hierzu
Perforierte Böden ungefährlich
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergrebracht sein oder getötet werden
Nottötung
Nottötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern) vorgeschrieben
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika
Präventiver Einsatz von Antibiotika verboten. Zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes müssen frischgeborene Kälber mit Kolostrum versorgt werden
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Hormone
Hormone zur Brunst-Synchronisation sind zulässig, hormonelle Leistungsförderer sind verboten
Futter und Wasser
Genügend und genügend breite Futterplätze
Ein Fressplatz pro 2,5 Tiere bei ad libitum Fütterung. Bei rationierter Fütterung ein Fressplatz pro Tier. Auf der Weide viel Platz bei der Futteraufnahme
Fütterung basierend auf Wiesen- und Weidefutter
Mindestens 90 Prozent Grundfutter (Mais, Gras etc), mindestens 85 Prozent aus Wiesen- und Weidefutter
Artgemässe Fresshaltung
Auf der Weide natürliche Fresshaltung, in nach 2008 erbauten Ställen um mindestens 10 cm erhöhte Futterplätze
Genügend geeignete Wassertränken
Ständig Zugang zu frischem Wasser
Der STS hat keine Daten hierzu
Soja aus verantwortungsvollem Anbau
Soja aus verantwortungsbewusstem Anbau (kein Abholzen von Primärwäldern, keine Gentechnik)
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-Bestandteile im Futter
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall (Ausnahmsweise andere Beleuchtung in alten Ställen), regelmässiger, aber nicht täglicher Auslauf im Freien, dort uneingeschränktes Tageslicht
Min. 8 Stunden keine künstliche Beleuchtung, max. eine Dunkelphase
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub
Regelmässiger, aber nicht täglicher Auslauf an die frische Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Abkühlungsmöglichkeit
Nur Vorgaben für Wasserbüffel und Yaks
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Platz im Stall und Ausgestaltung
Anbindehaltung möglich, regelmässiger Auslauf (mind. 13 x pro Monat im Winterhalbjahr, mind. 26 x pro Monat im Sommerhalbjahr) vorgeschrieben
Genügend grosse Fläche pro Tier
Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, Bewegungsfreiheit auf der Weide
Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt knapp allen Tieren gleichzeitiges Liegen
Länge der Liegefläche
Länge der Liegefläche in Abhängigkeit der Grösse der Tiere vorgeschrieben. In älteren Ställen Ausnahmen mit zu kurzen Liegeflächen möglich
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
In Anbindeställen kann ein Kuhtrainer eingesetzt werden, durch den vorgeschriebenen regelmässigen Auslauf im Freien sind die Tiere diesem jedoch nicht permanent ausgesetzt
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Regelmässiger Auslauf im Freien
Zugang zum Auslauf täglich
Regelmässig Weidegang (an mind. 26 Tagen / Monat im Sommerhalbjahr) oder Auslauf im Freien (an mind. 13 Tagen / Monat im Winterhalbjahr)
Auslauf genügend gross
Auslaufflächen je Tierkategorie vorgegeben
Ungedeckte Fläche genügend gross
Die Hälfte der Auslauffläche ist ungedeckt
Öffnungen zum Auslauf genügend breit
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Keine Vorgabe
Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen
Bei unbefestigtem Auslauf morastige Stellen ausgezäunt
Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross
Auslauf sicher eingezäunt, stromführende Zäune nur bei ausreichend grosser Fläche und wenn die Tiere einander ausweichen können
Dokumentation
Nach spätestens 3 Tagen in einem Auslaufjournal
Weide
Weide vorhanden
Weide für Milchkühe und Milchremonten, Kälber und Mastrinder können ohne Weide gehalten werden
Während des Sommerhalbjahres an mindestens 26 Tagen pro Monat mindestens eine Stunde Weidegang
Weide genügend gross
Ein Viertel des Tagesbedarfs muss über Weidefutter aufgenommen werden können
Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt
Morastige Stellen ausgezäunt
Schatten
Nur für dauernde Haltung im Freien geregelt
Elektrische Bänder oder Einzellitzen gut gespannt und regelmässig kontrolliert, Verletzungsrisiko minimiert
Stacheldraht nicht verboten
Dokumentation
Nach spätestens 3 Tagen in einem Auslaufjournal
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Anbindehaltung für Milchkühe möglich, dadurch ist der Sozialkontakt eingeschränkt. Kälber können in Einzeliglus gehalten werden, wenn sie Sichtkontakt zu Artgenossen haben
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Einstreu oder Liegematte müssen verformbar sein
Kuh-Kalb-Kontakt
Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden
Der Kopfschwung ist möglich, Nackenrohre sind ungefährlich oder verformbar (Ausnahmen bei älteren Ställen möglich). Abliegen und Aufstehen kann durch Anbindung behindert sein
Abkalbebuchten sind nur in Laufställen vorgeschrieben, in Anbindeställen nicht
Keine Vorgabe
Zucht
Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung
Einseitige Zucht auf Milchleistung, die Mast männlicher Tiereist für die Landwirte uninteressant. Schutz der Kälber durch Tierschutzverordnung
Der STS hat keine Daten hierzu
Verbot Embryotransfer
Embryotransfer möglich
Keine Vorgabe
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit
Die Schweizer Milchbranche hat sich darauf geeinigt, Kälber nicht zu transportieren wenn sie jünger als 21 Tage alt sind
Schonendes Aufladen
Schonende Behandlung vorgeschrieben, ohne weitere Vorgaben. Elektrotreiber nicht verboten
Abschlussgitter vorgeschrieben
Abschlussgitter am Heck sichert Tiere
Keine Vorgaben zum Treibweg
Geeignete Rampen vorhanden
Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden
Besatzdichte korrekt
Tiere können dicht an dicht stehen
Mindesthöhe eingehalten
Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden
Betäubung ohne Leiden
Bolzen- oder Kugelschuss mit genügender Ladung, elektrische Betäubung mit korrekter Ansatzstelle und genügender Stromstärke
Zutrieb zur Betäubung
Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit am Schlachthof
Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden
Entblutungsmethode
Beide Halsschlagadern oder Bruststich
Entbluten genügend schnell
Entbluten je nach Methode 20 bis 60 Sekunden nach Betäubung
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Durch Direktzahlungen ca. 5% Mehrerlös, zusätzlich Labelzuschlag
Der STS hat kein Daten hierzu
Erfolgreich vermarktete Milch
Der STS hat kein Daten hierzu
Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse. Die Direktzahlungsprogramme Regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS) und Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) müssen eingehalten werden, die Fütterung von Silofutter ist verboten (Heumilchregulativ 25.06.2020). Einige arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht.