Milch Suisse Garantie
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Keine Angabe
Wirksames Kontrollintervall
Grundkontrollen Tierschutz alle 4 Jahre. Falls zwei aufeinanderfolgende Grundkontrollen keine Mängel ergaben, kann die Grundkontrolle für maximal 8 Jahre als Verwaltungskontrolle durchgeführt werden
Glaubwürdige Kontrollen
Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden ist gering (alle 20-60 Jahre)
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Einsicht in Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Alle Tiere gemäss den gesetzlichen Minimalanforderungen gehalten
Tierkennzeichnung
Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Tierhaltung unabhängig kontrolliert als Grundvoraussetzung für Direktzahlungen. Ganze Warenflusskette unübersichtlich
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt
Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, dem Zungenbändchen, an der Nasenscheidewand oder am Flotzmaul
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt
Enthornen der Kälber unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe ist gängige Praxis, Enthornen von Kühen ist möglich mit Anästhesie und Schmerzmittelgabe
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen
Detaillierte Vorgaben zu Saugschutzringen
Die Haltung muss den Klauenabrieb gewährleisten. Rinder über 5 Monate dürfen nicht ausschliesslich auf Tiefstreu gehalten werden
Fachgerechte Klauenpflege
Der STS hat keine Daten hierzu
Fellzustand der Tiere gut
Der STS hat keine Daten hierzu
Der STS hat keine Daten hierzu
Der STS hat keine Daten hierzu
Perforierte Böden ungefährlich
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein oder getötet werden
Nottötung
Nottötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern) vorgeschrieben
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika
Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Hormone
Hormone zur Brunst-Synchronisation sind zulässig, hormonelle Leistungsförderer sind verboten
Futter und Wasser
Genügend und genügend breite Futterplätze
Ein Fressplatz pro 2,5 Tiere bei ad libitum Fütterung. Bei rationierter Fütterung ein Fressplatz pro Tier
Fütterung basierend auf Wiesen- und Weidefutter
Keine Vorgabe
Artgemässe Fresshaltung
Futterplätze in nach 2008 erbauten Ställen müssen um mindestens 10 cm erhöht sein
Genügend geeignete Wassertränken
Mindestens zweimal täglich Zugang zu Wasser, Tränkezapfen oder -nippel nicht zulässig
Der STS hat keine Daten hierzu
Soja aus verantwortungsvollem Anbau
Soja aus verantwortungsbewusstem Anbau (kein Abholzen von Primärwäldern, keine Gentechnik)
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-Bestandteile im Futter
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall (ausnahmsweise andere Beleuchtung in alten Ställen)
Min. 8 Stunden keine künstliche Beleuchtung, max. eine Dunkelphase
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub
Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Kein Zugang zu Bereichen mit frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Abkühlungsmöglichkeit
Nur Vorgaben für Wasserbüffel und Yaks
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Platz im Stall und Ausgestaltung
Anbindehaltung möglich unter der Voraussetzung von mindestens 90 Mal Auslauf pro Jahr
Genügend grosse Fläche pro Tier
Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, wenig Bewegungsfreiheit
Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt knapp allen Tieren gleichzeitiges Liegen
Länge der Liegefläche
Länge der Liegefläche in Abhängigkeit der Grösse der Tiere vorgeschrieben. In älteren Ställen Ausnahmen mit zu kurzen Liegeflächen möglich
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Der Einsatz des Kuhtrainers in Anbindeställen ist möglich
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Minimale Vorgaben für angebunden gehaltene Rinder, keine Vorgaben für nicht angebunden gehaltene Rinder
Zugang zum Auslauf täglich
Angebunden gehaltene Rinder müssen während der Vegetationsperiode an mindestens 60 Tagen und während der Winterfütterungsperiode an mindestens 30 Tagen Auslauf haben
Auslauf genügend gross
Keine Vorgabe
Ungedeckte Fläche genügend gross
Keine Vorgabe
Öffnungen zum Auslauf genügend breit
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Keine Vorgabe
Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen
Keine Vorgabe
Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross
Auslauf sicher eingezäunt, stromführende Zäune nur bei ausreichend grosser Fläche und wenn die Tiere einander ausweichen können
Dokumentation
Nach spätestens 3 Tagen in einem Auslaufjournal
Weide
Weide vorhanden
Keine Weide vorgeschrieben
Keine Weide vorgeschrieben
Weide genügend gross
Keine Weide vorgeschrieben
Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt
Keine Weide vorgeschrieben
Schatten
Keine Weide vorgeschrieben
Elektrische Bänder oder Einzellitzen gut gespannt und regelmässig kontrolliert, Verletzungsrisiko minimiert
Keine Weide vorgeschrieben
Dokumentation
Keine Weide vorgeschrieben
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Anbindehaltung für Milchkühe möglich, dadurch ist der Sozialkontakt eingeschränkt. Kälber können in Einzeliglus gehalten werden, wenn sie Sichtkontakt zu Artgenossen haben
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Einstreu oder Liegematte müssen verformbar sein
Kuh-Kalb-Kontakt
Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden
Der Kopfschwung ist möglich, Nackenrohre sind ungefährlich oder verformbar (Ausnahmen bei älteren Ställen möglich). Abliegen und Aufstehen kann durch Anbindung behindert sein
Abkalbebuchten sind nur in Laufställen vorgeschrieben, in Anbindeställen nicht
Keine Vorgabe
Zucht
Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung
Einseitige Zucht auf Milchleistung, die Mast männlicher Tiere ist für die Landwirte uninteressant. Schutz der Kälber durch Tierschutzverordnung
Der STS hat keine Daten hierzu
Verbot Embryotransfer
Embryotransfer möglich
Keine Vorgabe
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit
Die Schweizer Milchbranche hat sich darauf geeinigt, Kälber nicht zu transportieren wenn sie jünger als 21 Tage alt sind
Schonendes Aufladen
Schonende Behandlung vorgeschrieben, ohne weitere Vorgaben. Elektrotreiber nicht verboten
Abschlussgitter vorgeschrieben
Abschlussgitter am Heck sichert Tiere
Keine Vorgaben zum Treibweg
Geeignete Rampen vorhanden
Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden
Besatzdichte korrekt
Tiere können dicht an dicht stehen
Mindesthöhe eingehalten
Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden
Betäubung ohne Leiden
Bolzen- oder Kugelschuss mit genügender Ladung, elektrische Betäubung mit korrekter Ansatzstelle und genügender Stromstärke
Zutrieb zur Betäubung
Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit am Schlachthof
Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden
Entblutungsmethode
Beide Halsschlagadern oder Bruststich
Entbluten genügend schnell
Entbluten je nach Methode 20 bis 60 Sekunden nach Betäubung
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Preis ist der landesübliche Preis
Milchpreis seit 10 Jahren sinkend
Erfolgreich vermarktete Milch
Lediglich 85% der Milch kann als sogenannte A-Milch (höherer Preis) vermarktet werden, jeder Landwirt muss einen Teil seiner Milch als B-Milch zu tieferem Preis verkaufen
Das Branchenreglement Suisse Garantie (27.3.20) stützt auf die schweizerische Tierschutzgesetzgebung ab. Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse. Es gibt weder Auslauf noch Weide. Viele arttypische Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden.