Pouletfleisch Coop Qualité & Prix
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Nur Einsicht in Vorgaben
Wirksames Kontrollintervall
Jährliche Kontrolle durch Lieferanten
Glaubwürdige Kontrollen
Kontrolle erfolgt durch Lieferant, jeweils 24 Stunden im Voraus angemeldet
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Begutachtung durch KD STS
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Verhältnis begutachtete Betriebe zu Anzahl aller Betriebe unbekannt
Warenfluss
Im Produktionszweig Poulet werden ausschliesslich Tiere gemäss Coop-Richtlinie gehalten
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Unabhängige Zertifizierungsstelle macht Warenflusskontrollen
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden
Kürzen der Schnäbel, Flügel und Kämme, sowie Verhindern des Schnabelschlusses sind verboten
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Keine Angabe vorhanden
Keine Entzündung der Fussballen
Viele Tiere mit Fussballenläsionen (Entzündungen der Fusssohle) gelten als schwerwiegender Mangel. Keine Erhebungen durch STS
Verschmutzung der Brust, Brustblasen
Der STS hat keine Daten hierzu
Gefiederzustand
Der STS hat keine Daten hierzu
Tierpflege
Keine Vorgaben
Nottötung
Nottötung nur mit Betäubung, Tötung durch Entblutung oder Genickbruch im Anschluss an die Betäubung vorgeschrieben
Keine Vorgabe
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Keine Vorgabe
Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika oder Kokzidiostatika
Prophylaktischer Einsatz von Medikamenten ist verboten
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Genügend Futterstellen
Ständig Futter, etwa 4 Tiere teilen sich einen Futterplatz
Genügend Tränkestellen
1 Nippeltränke pro 15 Tiere oder eine Bechertränke pro 30 Tiere
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Keine Angabe
Nachhaltiges Soja
Soja aus verantwortungsbewusstem Anbau (kein Abholzen von Primärwäldern, keine Gentechnik) empfohlen
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
GVO-freie Fütterung ist erstrebenswert
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux Tageslicht über Fenster erreicht, Zugang zu einem etwas helleren Aussenklimabereich, jedoch kein uneingeschränktes Tageslicht
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, Orientierungslicht in der Nacht schwach (unter 1 Lux)
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase (Orientierungslicht unter 1 Lux erlaubt)
Lüftung / Schadgase / Staub
Mittels Lüftung und angepasster Heizung werden sowohl Hitzestress als auch übermässige Feuchtigkeit vermieden. Zugang zu Aussenklimabereich mit frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Ersatzsystem und Alarmanlage vorhanden
Kein Lärm
Lärmbelastung ist auf ein Mindestmass zu begrenzen
Temperatur
Lüftung muss Hitzestress vermeiden
Platz im Stall
Genügend grosse Fläche pro Tier
30 kg / m² (entspricht 13-15 Masthühnern pro m²) im Stall. Der Aussenklimabereich ermöglicht zusätzliche Bewegungsfreiheit
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine Vorgaben, aber eher unwahrscheinlich
Herdengrösse
Keine Vorgabe
Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)
Keine Vorgabe
Aussenklimabereich (AKB)
Aussenklimabereich (AKB) vorhanden
Ein Aussenklimabereich (AKB) muss vorhanden sein
AKB genügend gross
Zusätzlich zum Stall 20% der Stallgrundfläche als AKB
AKB ab 22. Lebenstag tagsüber offen
Der AKB ist täglich zugänglich. Ausnahmen sind möglich bei tiefen Temperaturen
Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch
Es gibt genügend Zugänge zum AKB, sie sind genügend breit, hoch und nah
AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien
Der AKB muss lückenlos mit zweckmässigen Materialien eingestreut sein
AKB vollständig überdacht
Der AKB ist vollständig überdacht
Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz
Eine Längsseite des AKB ist offen oder mit Windschutzgeflecht
Dokumentation Auslauf im AKB
In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen
Weide
Weide vorhanden
Keine Weide vorgeschrieben
Weide genügend gross
Keine Weide vorgeschrieben
Weide ab 22. Lebenstag offen
Keine Weide vorgeschrieben
Weide bewachsen
Keine Weide vorgeschrieben
Genügend Öffnungen, genügend nahe, breit und hoch
Keine Weide vorgeschrieben
Zufluchtsmöglichkeiten
Keine Weide vorgeschrieben
Weidefläche wird gewechselt
Keine Weide vorgeschrieben
Dokumentation Weideauslauf
Keine Weide vorgeschrieben
Arttypisches Verhalten
Substrat zum Scharren
Gesamte Stallfläche mit zweckmässigen Materialien in ausreichender Menge eingestreut; die Einstreu ist sauber, trocken und locker
Erhöhte Sitzgelegenheiten ab dem 10. Lebenstag
Erhöhte Sitzgelegenheiten auf verschiedenen Höhen vorhanden
Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu
Ganze Stallfläche mit zweckmässiger und ausreichend Einstreu bedeckt, keine zusätzliche Beschäftigung
Separates Staubbad
Kein separates Staubbad, Einstreu bedingt zum Staubbaden geeignet
Zucht
Keine Vorgabe
Mastdauer, Einsatz langsam wachsender Rassen
Die eingesetzten Rassen sind schnell wachsend
Tiere können sich am Mastende noch bewegen
Keine Vorgabe, keine Erhebungen des STS hierzu
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder, ausnahmsweise sind 8 Stunden möglich
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer
Einpacken, Verladen und Transport höchstens 8 Stunden
Zeit ohne Futter und Wasser
Futter wird maximal 10 Stunden vor Schlachtung abgesetzt, bei bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof
Schonendes Aufladen
Schonend Einfangen und in die Transportbehälter verladen, aber keine konkreten Vorgaben
Klimatisiertes Fahrzeug
Bei heisser Witterung ist die Frischluftzufuhr im Transportfahrzeug zu gewährleisten. Bei schlechter Witterung muss auf Nässe- und Kälteschutz geachtet werden
Besatzdichte
Je nach Gewicht bis zu 18 Masthühner in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist. Erfahrung aus Transportkontrollen: Bei hohen Temperaturen werden zusätzliche Kisten verwendet, um die Tierzahl pro Kiste zu senken
Mindesthöhe eingehalten
Keine Vorgabe
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Tiere dürfen ausschliesslich unter Betäubung getötet werden. Nachbetäubung bei Anzeichen von wiederkehrendem Empfindungsvermögen oder unverzügliche Tötung
Betäubung ohne Leiden
Keine Vorgabe
Wartezeit am Schlachthof
Bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof, falls Wartebereich belüftet ist
Entbluten des Tieres genügend schnell
Sichern des Todes so rasch als möglich, keine konkreten Vorgaben
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Keine Vorgabe
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Mittels Vollkostenrechnung wird ein für den Landwirt angemessener Stundenlohn ermittelt und vertraglich abgesichert
Der STS hat keine Daten hierzu
Erfolgreich vermarktete Tiere
Die Pouletmäster haben Verträge, welche die Vermarktung der Tiere sicherstellt
Produktion nach Coop-Richtlinie mit Vorgaben gemäss BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) im EU-Raum. Der Stall ist flächendeckend eingestreut, die Masthühner haben Zugang zu einem Bereich mit Aussenklima. Einige arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht. Beispielsweise ist keine Weide vorgeschrieben.