Pouletfleisch Coop Naturafarm
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Jährliche Kontrollen durch Kontrolldienst STS
Wirksames Kontrollintervall
Jährliche Kontrollen
Glaubwürdige Kontrollen
Alle Kontrollen unangemeldet
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Kontrolle durch Kontrolldienst STS
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Kontrolle durch Kontrolldienst STS auf allen Betrieben
Warenfluss
Handelsverträge ausschliesslich mit Produzenten, welche alle Masthühner gemäss Richtlinien halten
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Unabhängige Zertifizierungsstelle macht Warenflusskontrollen
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden
Kürzen der Schnabelspitzen (Touchieren) wird bei Mastpoulets in der Praxis nicht durchgeführt. Kürzen der Schnäbel (Coupieren), Flügel und Kämme, sowie Verhindern des Schnabelschlusses sind verboten
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung zulässig. Kürzen der Schnabelspitzen (Touchieren) nicht erlaubt
Keine Entzündung der Fussballen
Viele Tiere mit Fussballenläsionen (Entzündungen der Fusssohle) gelten als schwerwiegender Mangel. Keine Erhebungen durch STS
Verschmutzung der Brust, Brustblasen
Der STS hat keine Daten hierzu
Gefiederzustand
Der STS hat keine Daten hierzu
Tierpflege
Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden
Nottötung
Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung, Tötung durch Entblutung im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben
Bei Mortalitätsraten über 3 % müssen Massnahmen ergriffen werden
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika oder Kokzidiostatika
Der prophylaktische Einsatz von Medikamenten ist verboten
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Genügend Futterstellen
Ständig Futter, etwa 4 Tiere teilen sich einen Futterplatz. Körner streuen im AKB. Auf der Weide können Futtersuchaktivitäten ausgelebt werden
Genügend Tränkestellen
1 Nippeltränke pro 15 Tiere oder eine Bechertränke pro 30 Tiere
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Nachhaltiges Soja
Soja aus Europa
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-Bestandteile im Futter
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux Tageslicht im Stall, regelmässiger Auslauf ins Freie, dort uneingeschränktes Tageslicht
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, Orientierungslicht in der Nacht schwach (unter 1 Lux)
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase (Orientierungslicht unter 1 Lux erlaubt)
Lüftung / Schadgase / Staub
Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Zugang zu Weide und damit Bereichen mit frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Temperatur
Stalltemperatur darf im Sommer bei Hitze die Aussentemperatur nicht wesentlich überschreiten
Platz im Stall
Genügend grosse Fläche pro Tier
30 kg / m² (entspricht 13-15 Masthühnern pro m²). Sitzgelegenheiten erhöhen das Platzangebot. Der Aussenklimabereich und die Weide, mit 40 % zusätzlicher Fläche, ermöglichen zusätzliche Bewegungsfreiheit
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall
Herdengrösse
Pro Stall sind maximal 4’800 Tiere erlaubt
Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)
Betriebsgrösse limitiert (z.B. maximal 27’000 Mastpoulets), falls Mist oder Gülle auf andere Betriebe gebracht werden muss
Aussenklimabereich (AKB)
Aussenklimabereich (AKB) vorhanden
Ein Aussenklimabereich (AKB) muss vorhanden sein
AKB genügend gross
Zusätzlich zum Stall 40 % der Stallgrundfläche als AKB
AKB ab 22. Lebenstag tagsüber offen
Der AKB ist täglich mindestens 8 Stunden zugänglich. Ausnahmen sind möglich bei tiefen Temperaturen
Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch
Es gibt genügend Zugänge zum AKB, sie sind genügend breit und nahe, die Höhe des Zugangs ist aber nicht vorgeschrieben
AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien
Der AKB muss lückenlos eingestreut sein
AKB vollständig überdacht
Der AKB ist vollständig überdacht
Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz
Eine Längsseite des AKB ist offen oder mit Windschutzgeflecht
Dokumentation Auslauf im AKB
Sämtliche Abweichungen werden unverzüglich aufgezeichnet
Weide
Weide vorhanden
Weide vorhanden
Weide genügend gross
1 m² Weide ist pro Tier immer verfügbar
Weide ab 22. Lebenstag offen
Weide täglich mindestens 8 Stunden offen. Temperatur- oder Niederschlagsabhängige Ausnahmen sind möglich
Weide bewachsen
Bewuchs der Weidefläche einwandfrei
Genügend Öffnungen, genügend nahe, breit und hoch
Genügend breite Öffnungen, keine Vorgaben über Höhe und Distanz
Zufluchtsmöglichkeiten
Zufluchtsmöglichkeiten wie Bäume und Sträucher mit vorgeschriebener Mindestfläche
Weidefläche in mehrere Teilflächen aufgeteilt
Keine Vorgabe
Dokumentation Weideauslauf
Sämtliche Abweichungen sind unverzüglich mit Begründung einzutragen
Arttypisches Verhalten
Substrat zum Scharren
Gesamte Stallfläche mit zweckmässigen Materialien in ausreichender Menge eingestreut; die Einstreu ist sauber, trocken und locker
Erhöhte Sitzgelegenheiten ab dem 10. Lebenstag
Erhöhte Sitzgelegenheiten, davon mehr als die Hälfte Sitzstangen, sind ab dem 10. Lebenstag vorhanden
Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu
Ganze Stallfläche mit zweckmässiger und ausreichend Einstreu bedeckt. Ab dem 22. Lebenstag werden täglich Weizen- oder Maiskörner im Aussenklimabereich gestreut, Futtersuche auf der Weide
Separates Staubbad
Kein separates Staubbad, Einstreu bedingt zum Staubbaden geeignet. Staubbaden ist nur schlecht möglich. Auf der Weide Möglichkeit zum Staubbaden, aber die Weide ist nur während knapp zwei Dritteln der Lebensspanne zugänglich
Zucht
Keine Vorgabe
Mastdauer, Einsatz langsam wachsender Rassen
Die Mastdauer beträgt mindestens 56 Tage
Tiere können sich am Mastende noch bewegen
Erfahrungen aus Kontrollen: Bewegungsfreudige Tiere am Mastende
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer
Einpacken, Verladen und Transport höchstens 6 Stunden
Zeit ohne Futter und Wasser
Futter maximal 10 Stunden vor Schlachtbeginn absetzen
Schonendes Aufladen
Tiere mit zwei Händen gegriffen, aufrecht in Kiste verpackt
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten, auch bei heisser Witterung. Auf Nässe- und Kälteschutz muss bei schlechter Witterung geachtet werden
Besatzdichte
Je nach Gewicht bis zu 18 Masthühner in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist. Erfahrung aus Transportkontrollen: Bei hohen Temperaturen werden zusätzliche Kisten verwendet
Mindesthöhe eingehalten
Mindestens 24 cm hohe Kisten
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Alle Tiere werden betäubt (keine rituelle Schlachtung)
Betäubung ohne Leiden
Betäubung ausschliesslich in zweiphasiger CO2-Anlage, kein Kopfüberhängen für die Betäubung
Wartezeit am Schlachthof
Bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof, falls Wartebereich belüftet ist
Entbluten des Tieres genügend schnell
Entbluteschnitt je nach Betäubungsmethode innert maximal 10 bis 20 Sekunden
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Nächster Schlachtschritt erst wenn das Tier tot ist und erst nach mehr als 3 Minuten (Entblutestrecke genügend lang)
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Mittels Vollkostenrechnung wird ein für den Landwirt fairer Stundenlohn ermittelt und vertraglich abgesichert
Der STS hat keine Daten hierzu
Erfolgreich vermarktete Tiere
Die Pouletmäster haben Verträge, welche die Vermarktung der Tiere sicherstellen
Vorausgesetzt wird die Einhaltung der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung. Zugang zu Weide und Aussenklimabereich sind vorgeschrieben. Viele arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden. Es gilt die Transportrichtlinie des Schweizer Tierschutz STS, diese wird, wie auch die Tierhaltung, vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert. Quelle: Coop Naturafarm Poulet Richtlinie vom 1.3.11.