Essen mit Herz
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Pouletfleisch EU-Bio

UNCOOL 28 steps to go
UNCOOL 28 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall
Aussenklimabereich
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Nur Einsicht in Vorgaben

Wirksames Kontrollintervall

Jährliche Kontrollen

Glaubwürdige Kontrollen

Stichproben unangekündigt (keine Vorgaben wie viele)

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Einsicht in gesetzliche Vorgaben

Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Nur Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Alle Tiere derselben Tierart nach denselben Anforderungen gehalten

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Zertifizierung erwähnt, Unabhängigkeit nicht

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden

Stutzen der Schnäbel verboten, keine Vorgaben zu Schnabelschluss verhindernden Vorrichtungen

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schnabelkürzen kann auf tierärztliches Anraten bis zum Alter von maximal 10 Tagen genehmigt werden, wenn andere Massnahmen gegen Federpicken erschöpft sind

 Keine Entzündung der Fussballen

Der STS hat keine Daten hierzu

Verschmutzung der Brust, Brustblasen

Der STS hat keine Daten hierzu

Gefiederzustand

Der STS hat keine Daten hierzu

Tierpflege

Der Bestand ist zweimal täglich zu inspizieren. Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden

Nottötung

Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung, Tötung durch Entblutung im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben

Massnahmen bei hohen Mortalitätsraten

Keine Vorgabe

Medikamente

Führen Behandlungsjournal

Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen, kein Visum Tierarzt verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika oder Kokzidiostatika

Prophylaktischer Einsatz von Medikamenten nicht zulässig

Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Futter und Wasser

Genügend Futterstellen

Ständig Futter, keine Vorgabe zum Futterplatz

Genügend Tränkestellen

Keine Vorgabe zur Anzahl Tränkestellen

Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Nachhaltiges Soja

Keine Vorgabe

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-haltigen Futtermittel

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Ständiger Zugang zu Freigelände, sofern Witterung dies zulässt, dort uneingeschränktes Tageslicht

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, Orientierungslicht in der Nacht schwach (unter 1 Lux)

Mindestens 8 Stunden dunkel, keine weiteren Vorgaben

Lüftung / Schadgase / Staub

Ständiger Zugang zu Freigelände, sofern Witterung dies zulässt, im Stall muss die Lüftung Hitzestress und überschüssige Feuchtigkeit vermeiden

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Notstromaggregat und Alarmanlage vorhanden

Kein Lärm

Die Lärmbelastung ist auf ein Mindestmass zu begrenzen

Temperatur

Lüftung muss Hitzestress vermeiden

Platz im Stall

Genügend grosse Fläche pro Tier

Im Stall maximal 10 Tiere pro Quadratmeter, durch Freilauffläche genügend Bewegungsfreiheit

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine Vorgabe (eher unwahrscheinlich)

Herdengrösse

Maximal 4’800 Hühner pro Stall

Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)

Keine Vorgaben

Aussenklimabereich (AKB)

Aussenklimabereich (AKB) vorhanden

Weide kann je nach Witterung und bei Seuchenfällen eingeschränkt werden. Keine verbindliche Vorgabe über einen zusätzlichen Aussenklimabereich

AKB genügend gross

Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben

AKB ab 22. Lebenstag tagsüber offen

Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben

Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch

Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben

AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien

Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben

AKB vollständig überdacht

Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben

Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz

Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben

Dokumentation Auslauf im AKB

Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben

Weide

Weide vorhanden

Zugang zu Freigelände mit Vegetationsdecke

Weide genügend gross

Weide ausreichend gross (4 m2 pro Masthuhn)

Weide ab 22. Lebenstag offen

Mindestens ein Drittel der Lebensdauer Zugang zu Freigelände

Weide bewachsen

Freigelände muss überwiegend mit einer Vegetationsdecke bewachsen sein

Genügend Öffnungen, genügend nahe, breit und hoch

Genügend Öffnungen sind vorhanden, Öffnungen sind genügend gross und genügend nahe

Zufluchtsmöglichkeiten

Unterschlupf vorgeschrieben, keine Angabe wie viel

Weidefläche in mehrere Teilflächen aufgeteilt

Keine Vorgabe

Dokumentation Weideauslauf

Keine Vorgabe

Arttypisches Verhalten

Substrat zum Scharren

Mindestens ein Drittel der Stallfläche eingestreut

Erhöhte Sitzgelegenheiten ab dem 10. Lebenstag

Sitzstangen vorgeschrieben, keine Angabe ab wann, wie viele und wie hoch

Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu

Beschäftigung auf der Weide möglich. Falls im Seuchenfall Weide geschlossen wird, ausreichend Raufutter

Separates Staubbad

Keine Vorgabe

Zucht

Männliche Tiere werden gemästet, weibliche Tiere legen Eier

Keine Vorgabe

Mastdauer, Einsatz langsam wachsender Rassen

Einsatz langsam wachsender Rassen, keine Vorgaben zur Mastdauer

Tiere können sich am Mastende noch bewegen

Keine Vorgabe, keine Erhebungen des STS hierzu

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Mehr als 12 Stunden (Verlade- und Entladezeit nicht mitgerechnet) möglich, sofern Versorgung mit Frischwasser und Futter

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer

Einpacken und Verladen werden bei der Transportzeit nicht mitgerechnet

Zeit ohne Futter und Wasser

Bei Transportzeit über 12 Stunden sind Versorgung mit Frischwasser und Futter vorgeschrieben

Schonendes Aufladen

Keine Vorgabe

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine Vorgabe

Besatzdichte

Je nach Gewicht bis zu 18 Masthühner in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist

Mindesthöhe eingehalten

Keine Vorgabe

Schlachtung

Pflicht zur Betäubung

Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten

Betäubung ohne Leiden

Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)

Wartezeit am Schlachthof

Tiere sollen ohne ungerechtfertigte Verzögerung geschlachtet werden, keine Zeitvorgabe. Falls nicht binnen 12 Stunden geschlachtet: Einstreu und Futter vorgeschrieben

Entbluten des Tieres genügend schnell

Nach Betäubung so rasch wie möglich ein Tod herbeiführendes Verfahren, z.B. Entbluten, Rückenmarkzerstörung, Tötung durch elektrischen Strom oder längerer Sauerstoffentzung. Ohne Zeitvorgabe

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Bei rituellem Schlachten (Entblutung ohne Betäubung) muss sichergestellt werden, dass das Tier keine Lebenszeichen mehr zeigt. Sonst keine Vorgaben

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Preis höher als normaler EU-Preis, genaue Höhe nicht ausgewertet

Preisentwicklung

Der STS hat keine Daten hierzu

Erfolgreich vermarktete Tiere

Der STS hat keine Daten hierzu

Die Verordnungen 834/2007 und 889/2008 regeln Platzbedarf und Auslauf auf der Weide. Ausserdem gelten: Richtlinie 2007/43/EG mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern, Richtlinie 2005/1/EG über den Schutz von Tieren beim Transport, Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, Verordnung 1099/2009 über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung. Einige artypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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