Pouletfleisch EU-Bio
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Nur Einsicht in Vorgaben
Wirksames Kontrollintervall
Jährliche Kontrollen
Glaubwürdige Kontrollen
Stichproben unangekündigt (keine Vorgaben wie viele)
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Einsicht in gesetzliche Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Nur Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Tiere derselben Tierart nach denselben Anforderungen gehalten
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Zertifizierung erwähnt, Unabhängigkeit nicht
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden
Stutzen der Schnäbel verboten, keine Vorgaben zu Schnabelschluss verhindernden Vorrichtungen
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schnabelkürzen kann auf tierärztliches Anraten bis zum Alter von maximal 10 Tagen genehmigt werden, wenn andere Massnahmen gegen Federpicken erschöpft sind
Keine Entzündung der Fussballen
Der STS hat keine Daten hierzu
Verschmutzung der Brust, Brustblasen
Der STS hat keine Daten hierzu
Gefiederzustand
Der STS hat keine Daten hierzu
Tierpflege
Der Bestand ist zweimal täglich zu inspizieren. Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden
Nottötung
Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung, Tötung durch Entblutung im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben
Keine Vorgabe
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen, kein Visum Tierarzt verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika oder Kokzidiostatika
Prophylaktischer Einsatz von Medikamenten nicht zulässig
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Genügend Futterstellen
Ständig Futter, keine Vorgabe zum Futterplatz
Genügend Tränkestellen
Keine Vorgabe zur Anzahl Tränkestellen
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Nachhaltiges Soja
Keine Vorgabe
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-haltigen Futtermittel
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Ständiger Zugang zu Freigelände, sofern Witterung dies zulässt, dort uneingeschränktes Tageslicht
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, Orientierungslicht in der Nacht schwach (unter 1 Lux)
Mindestens 8 Stunden dunkel, keine weiteren Vorgaben
Lüftung / Schadgase / Staub
Ständiger Zugang zu Freigelände, sofern Witterung dies zulässt, im Stall muss die Lüftung Hitzestress und überschüssige Feuchtigkeit vermeiden
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Notstromaggregat und Alarmanlage vorhanden
Kein Lärm
Die Lärmbelastung ist auf ein Mindestmass zu begrenzen
Temperatur
Lüftung muss Hitzestress vermeiden
Platz im Stall
Genügend grosse Fläche pro Tier
Im Stall maximal 10 Tiere pro Quadratmeter, durch Freilauffläche genügend Bewegungsfreiheit
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine Vorgabe (eher unwahrscheinlich)
Herdengrösse
Maximal 4’800 Hühner pro Stall
Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)
Keine Vorgaben
Aussenklimabereich (AKB)
Aussenklimabereich (AKB) vorhanden
Weide kann je nach Witterung und bei Seuchenfällen eingeschränkt werden. Keine verbindliche Vorgabe über einen zusätzlichen Aussenklimabereich
AKB genügend gross
Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben
AKB ab 22. Lebenstag tagsüber offen
Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben
Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch
Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben
AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien
Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben
AKB vollständig überdacht
Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben
Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz
Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben
Dokumentation Auslauf im AKB
Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben
Weide
Weide vorhanden
Zugang zu Freigelände mit Vegetationsdecke
Weide genügend gross
Weide ausreichend gross (4 m2 pro Masthuhn)
Weide ab 22. Lebenstag offen
Mindestens ein Drittel der Lebensdauer Zugang zu Freigelände
Weide bewachsen
Freigelände muss überwiegend mit einer Vegetationsdecke bewachsen sein
Genügend Öffnungen, genügend nahe, breit und hoch
Genügend Öffnungen sind vorhanden, Öffnungen sind genügend gross und genügend nahe
Zufluchtsmöglichkeiten
Unterschlupf vorgeschrieben, keine Angabe wie viel
Weidefläche in mehrere Teilflächen aufgeteilt
Keine Vorgabe
Dokumentation Weideauslauf
Keine Vorgabe
Arttypisches Verhalten
Substrat zum Scharren
Mindestens ein Drittel der Stallfläche eingestreut
Erhöhte Sitzgelegenheiten ab dem 10. Lebenstag
Sitzstangen vorgeschrieben, keine Angabe ab wann, wie viele und wie hoch
Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu
Beschäftigung auf der Weide möglich. Falls im Seuchenfall Weide geschlossen wird, ausreichend Raufutter
Separates Staubbad
Keine Vorgabe
Zucht
Keine Vorgabe
Mastdauer, Einsatz langsam wachsender Rassen
Einsatz langsam wachsender Rassen, keine Vorgaben zur Mastdauer
Tiere können sich am Mastende noch bewegen
Keine Vorgabe, keine Erhebungen des STS hierzu
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Mehr als 12 Stunden (Verlade- und Entladezeit nicht mitgerechnet) möglich, sofern Versorgung mit Frischwasser und Futter
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer
Einpacken und Verladen werden bei der Transportzeit nicht mitgerechnet
Zeit ohne Futter und Wasser
Bei Transportzeit über 12 Stunden sind Versorgung mit Frischwasser und Futter vorgeschrieben
Schonendes Aufladen
Keine Vorgabe
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine Vorgabe
Besatzdichte
Je nach Gewicht bis zu 18 Masthühner in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist
Mindesthöhe eingehalten
Keine Vorgabe
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten
Betäubung ohne Leiden
Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)
Wartezeit am Schlachthof
Tiere sollen ohne ungerechtfertigte Verzögerung geschlachtet werden, keine Zeitvorgabe. Falls nicht binnen 12 Stunden geschlachtet: Einstreu und Futter vorgeschrieben
Entbluten des Tieres genügend schnell
Nach Betäubung so rasch wie möglich ein Tod herbeiführendes Verfahren, z.B. Entbluten, Rückenmarkzerstörung, Tötung durch elektrischen Strom oder längerer Sauerstoffentzung. Ohne Zeitvorgabe
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Bei rituellem Schlachten (Entblutung ohne Betäubung) muss sichergestellt werden, dass das Tier keine Lebenszeichen mehr zeigt. Sonst keine Vorgaben
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Preis höher als normaler EU-Preis, genaue Höhe nicht ausgewertet
Der STS hat keine Daten hierzu
Erfolgreich vermarktete Tiere
Der STS hat keine Daten hierzu
Die Verordnungen 834/2007 und 889/2008 regeln Platzbedarf und Auslauf auf der Weide. Ausserdem gelten: Richtlinie 2007/43/EG mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern, Richtlinie 2005/1/EG über den Schutz von Tieren beim Transport, Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, Verordnung 1099/2009 über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung. Einige artypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht.