Pouletfleisch EU-Gesetz
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Nur Einsicht in Vorgaben
Wirksames Kontrollintervall
Kontrollen alle 2 Jahre ab bestimmter Tierzahl, sonst keine Angaben
Glaubwürdige Kontrollen
Keine Angaben
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Einsicht in gesetzliche Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Nur Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Tiere gemäss den gesetzlichen Minimalanforderungen gehalten
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Keine Warenflusskontrollen
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden
Keine Vorgabe
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schnabelkürzen kann auf tierärztliches Anraten bis zum Alter von maximal 10 Tagen genehmigt werden, wenn andere Massnahmen gegen Federpicken erschöpft sind
Keine Entzündung der Fussballen
Der STS hat keine Daten hierzu
Verschmutzung der Brust, Brustblasen
Der STS hat keine Daten hierzu
Gefiederzustand
Der STS hat keine Daten hierzu
Tierpflege
Der Bestand ist zweimal täglich zu inspizieren. Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden
Nottötung
Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung, Tötung durch Entblutung im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben
Keine Vorgabe
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen, kein Visum Tierarzt verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika oder Kokzidiostatika
Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika und Kokzidiostatika möglich
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Genügend Futterstellen
Ständig Futter, keine Vorgabe zum Futterplatz
Genügend Tränkestellen
Keine Vorgabe zur Anzahl Tränkestellen
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Nachhaltiges Soja
Keine Vorgabe
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine Vorgabe
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Keine Vorgabe
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, Orientierungslicht in der Nacht schwach (unter 1 Lux)
Keine Vorgabe, Unterbrechung Dunkelphase offenbar gängig
Lüftung / Schadgase / Staub
Lüftung muss Hitzestress vermeiden, überschüssige Feuchtigkeit vermeiden. Ammoniak nicht über 20 ppm, allerdings erst ab bestimmter Tierzahl pro Fläche. Kein Zugang zu Bereichen mit frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Notstromaggregat und Alarmanlage vorhanden
Kein Lärm
Die Lärmbelastung ist auf ein Mindestmass zu begrenzen
Temperatur
Lüftung muss Hitzestress vermeiden
Platz im Stall
Genügend grosse Fläche pro Tier
Abhängig von bestimmten Auflagen bis maximal 42 kg / m² (entspricht 18-21 Masthühnern pro m²) möglich. Sehr wenig Bewegungsfreiheit
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine Vorgabe (eher unwahrscheinlich)
Herdengrösse
Keine Vorgaben
Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)
Keine Vorgaben
Aussenklimabereich (AKB)
Aussenklimabereich (AKB) vorhanden
Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben
AKB genügend gross
Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben
AKB ab 22. Lebenstag tagsüber offen
Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben
Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch
Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben
AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien
Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben
AKB vollständig überdacht
Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben
Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz
Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben
Dokumentation Auslauf im AKB
Kein Aussenklimabereich vorgeschrieben
Weide
Weide vorhanden
Keine Weide vorgeschrieben
Weide genügend gross
Keine Weide vorgeschrieben
Weide ab 22. Lebenstag offen
Keine Weide vorgeschrieben
Weide bewachsen
Keine Weide vorgeschrieben
Genügend Öffnungen, genügend nahe, breit und hoch
Keine Weide vorgeschrieben
Zufluchtsmöglichkeiten
Keine Weide vorgeschrieben
Weidefläche in mehrere Teilflächen aufgeteilt
Keine Weide vorgeschrieben
Dokumentation Weideauslauf
Keine Weide vorgeschrieben
Arttypisches Verhalten
Substrat zum Scharren
Alle Mastpoulets müssen ständig Zugang zu trockener lockerer Einstreu haben, keine Mindestfläche vorgeschrieben
Erhöhte Sitzgelegenheiten ab dem 10. Lebenstag
Keine Vorgabe
Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu
Keine Vorgabe
Separates Staubbad
Keine Vorgabe
Zucht
Keine Vorgabe
Mastdauer, Einsatz langsam wachsender Rassen
Keine Vorgabe
Tiere können sich am Mastende noch bewegen
Keine Vorgabe, keine Erhebungen des STS hierzu
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Mehr als 12 Stunden (Verlade- und Entladezeit nicht mitgerechnet) möglich, sofern Versorgung mit Frischwasser und Futter
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer
Einpacken und Verladen werden bei der Transportzeit nicht mitgerechnet
Zeit ohne Futter und Wasser
Bei Transportzeit über 12 Stunden sind Versorgung mit Frischwasser und Futter vorgeschrieben
Schonendes Aufladen
Keine Vorgabe
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine Vorgabe
Besatzdichte
Je nach Gewicht bis zu 18 Masthühner in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist
Mindesthöhe eingehalten
Keine Vorgabe
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten
Betäubung ohne Leiden
Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)
Wartezeit am Schlachthof
Tiere sollen ohne ungerechtfertigte Verzögerung geschlachtet werden, keine Zeitvorgabe. Falls nicht binnen 12 Stunden geschlachtet: Einstreu und Futter vorgeschrieben
Entbluten des Tieres genügend schnell
Nach Betäubung so rasch wie möglich ein Tod herbeiführendes Verfahren, z.B. Entbluten, Rückenmarkzerstörung, Tötung durch elektrischen Strom oder längerer Sauerstoffentzung. Ohne Zeitvorgabe
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Bei rituellem Schlachten (Entblutung ohne Betäubung) muss sichergestellt werden, dass das Tier keine Lebenszeichen mehr zeigt. Sonst keine Vorgaben
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Preis ist der landesübliche Preis
Der STS hat keine Daten hierzu
Erfolgreich vermarktete Tiere
Der STS hat keine Daten hierzu
Die Europäische Tierschutzgesetzgebung richtet sich nach folgenden Vorgaben: Richtlinie 2007/43/EG mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern, Verordnung 2005/1/EG über den Schutz von Tieren beim Transport, Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, Verordnung 1099/2009 über den Schutz der Tiere zum Zeitpunkt der Tötung. Die Besatzdichte und Betriebsgrössen können deutlich höher sein als nach Schweizer Gesetzgebung und es sind weder Weide noch der Zugang zu einem Aussenklimabereich vorgeschrieben.