Essen mit Herz
  • Startseite
  • Produkte Suchen
    • Rindfleisch
    • Kalbfleisch
    • Poulet
    • Schweinefleisch
    • Eier
    • Milch
  • Vermarktung
    • Gastronomie
  • Label und Marken
  • Informationen
    • Allgemeines
    • Kriterien und Bewertung
    • Weiterentwicklung
    • Kontrollen STS
  • Blog
  • FR
  • Menü Menü

Pouletfleisch IP-SUISSE BTS und Weidegang

OK 20 steps to go
OK 20 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall
Aussenklimabereich
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Nur Einsicht in Vorgaben

Wirksames Kontrollintervall

Jährliche Kontrollen

Glaubwürdige Kontrollen

Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden, besteht (alle 20 Jahre)

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Nur Einsicht in Vorgaben

Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Nur Einsicht in Vorgaben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Richtlinien gelten für alle Tiere der selben Tierkategorie

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Unabhängige Zertifizierungsstelle macht Warenflusskontrollen

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden

Kürzen der Schnabelspitzen (Touchieren) wird bei Mastpoulets in der Praxis nicht durchgeführt. Kürzen der Schnäbel (Coupieren), Flügel und Kämme, sowie Verhindern des Schnabelschlusses sind verboten

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung zulässig. Kürzen der Schnabelspitzen (Touchieren) ohne Schmerzausschaltung erlaubt

Keine Entzündung der Fussballen

Viele Tiere mit Fussballenläsionen (Entzündungen der Fusssohle) gelten als schwerwiegender Mangel. Keine Erhebungen durch STS

Verschmutzung der Brust, Brustblasen

Der STS hat keine Daten hierzu

Gefiederzustand

Der STS hat keine Daten hierzu

Tierpflege

Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden

Nottötung

Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung, Tötung durch Entblutung im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben

Massnahmen bei hohen Mortalitätsraten

Mortalität durchschnittlich bei 2 %

Medikamente

Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika oder Kokzidiostatika

Antibiotika wird sehr selten und nur bei Bedarf eingesetzt. Keine Vorgaben zu Kokzidiostatika

Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Futter und Wasser

Genügend Futterstellen

Ständig Futter, etwa 4 Tiere teilen sich einen Futterplatz. Auf der Weide können Futtersuchaktivitäten ausgelebt werden

Genügend Tränkestellen

1 Nippeltränke pro 15 Tiere oder eine Bechertränke pro 30 Tiere

Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Nachhaltiges Soja

Soja aus verantwortungsbewusstem Anbau (kein Abholzen von Primärwäldern, keine Gentechnik)

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile im Futter

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Mindestens 15 Lux Tageslicht im Stall, regelmässiger Auslauf ins Freie, dort uneingeschränktes Tageslicht

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, Orientierungslicht in der Nacht schwach (unter 1 Lux)

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase (Orientierungslicht unter 1 Lux erlaubt)

Lüftung / Schadgase / Staub

Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Zugang zu Weide und damit Bereichen mit frischer Luft

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster

Kein Lärm

Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt

Temperatur

Stalltemperatur darf im Sommer bei Hitze die Aussentemperatur nicht wesentlich überschreiten

Platz im Stall

Genügend grosse Fläche pro Tier

30 kg / m² (entspricht 13-15 Masthühnern pro m²). Der Aussenklimabereich und die Weide ermöglichen zusätzliche Bewegungsfreiheit

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall

Herdengrösse

Stallgrösse nicht definiert

Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)

Betriebsgrösse limitiert (z.B. maximal 27’000 Mastpoulets), falls Mist oder Gülle auf andere Betriebe gebracht werden muss

Aussenklimabereich (AKB)

Aussenklimabereich (AKB) vorhanden

Ein Aussenklimabereich (AKB) muss vorhanden sein

AKB genügend gross

Zusätzlich zum Stall 20 % der Stallgrundfläche als AKB

AKB ab 22. Lebenstag tagsüber offen

Der AKB ist täglich zugänglich. Ausnahmen sind möglich bei schneebedeckter Oberfläche der Umgebung oder tiefen Temperaturen

Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch

Es gibt genügend Zugänge zum AKB, sie sind genügend breit und nahe, die Höhe des Zugangs ist aber nicht vorgeschrieben

AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien

Der AKB muss ausreichend eingestreut sein

AKB vollständig überdacht

Der AKB ist vollständig überdacht

Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz

Eine Längsseite des AKB ist offen oder mit Windschutzgeflecht

Dokumentation Auslauf im AKB

In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen

Weide

Weide vorhanden

Weide vorhanden

Weide genügend gross

Weide mindestens doppelt so gross wie Stallfläche

Weide ab 22. Lebenstag offen

Weide mindestens nachmittags zwischen 13 und 16 Uhr offen

Weide bewachsen

Bewuchs der Weidefläche einwandfrei (Empfehlung gemäss RAUS)

Genügend Öffnungen, genügend nahe, breit und hoch

Genügend breite Öffnungen, keine Vorgaben über Höhe und Distanz

Zufluchtsmöglichkeiten

Zufluchtsmöglichkeiten wie Bäume und Sträucher (Empfehlung gemäss RAUS)

Weidefläche in mehrere Teilflächen aufgeteilt

Keine Vorgabe

Dokumentation Weideauslauf

In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen (Empfehlung gemäss RAUS)

Arttypisches Verhalten

Substrat zum Scharren

Gesamte Stallfläche mit zweckmässigen Materialien in ausreichender Menge eingestreut; die Einstreu ist sauber, trocken und locker

Erhöhte Sitzgelegenheiten ab dem 10. Lebenstag

Erhöhte Sitzgelegenheiten sind ab dem 10. Lebenstag vorhanden

Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu

Ganze Stallfläche mit zweckmässiger und ausreichend Einstreu bedeckt, zusätzliche Beschäftigung durch AKB und Weide

Separates Staubbad

Kein separates Staubbad, Einstreu bedingt zum Staubbaden geeignet. Staubbaden ist nur schlecht möglich. Auf der Weide Möglichkeit zum Staubbaden, aber die Weide ist nur während knapp zwei Dritteln der Lebensspanne zugänglich

Zucht

Männliche Tiere werden gemästet, weibliche Tiere legen Eier

Keine Vorgabe

Mastdauer, Einsatz langsam wachsender Rassen

Die Mastdauer beträgt mindestens 30 Tage

Tiere können sich am Mastende noch bewegen

Keine Vorgabe, keine Erhebungen des STS hierzu

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 6 Stunden rollende Räder

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer

Einpacken, Verladen und Transport höchstens 12 Stunden

Zeit ohne Futter und Wasser

Einpacken und Transport 12 Stunden, zusätzlich bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof

Schonendes Aufladen

Keine Vorgabe

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten

Besatzdichte

Je nach Gewicht bis zu 18 Masthühner in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist. Erfahrung aus Transportkontrollen: Bei hohen Temperaturen werden zusätzliche Kisten verwendet, um die Tierzahl pro Kiste zu senken

Mindesthöhe eingehalten

Mindestens 24 cm hohe Kisten

Schlachtung

Pflicht zur Betäubung

Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten

Betäubung ohne Leiden

Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)

Wartezeit am Schlachthof

Bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof, falls Wartebereich belüftet ist

Entbluten des Tieres genügend schnell

Entbluteschnitt je nach Betäubungsmethode innert maximal 10 bis 20 Sekunden

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Nächster Schlachtschritt erst wenn das Tier tot ist, keine zeitliche Vorgabe

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Mittels Vollkostenrechnung wird ein für den Landwirt angemessener Stundenlohn ermittelt und vertraglich abgesichert

Preisentwicklung

Der STS hat keine Daten hierzu

Erfolgreich vermarktete Tiere

Die Pouletmäster haben Verträge, welche die Vermarktung der Tiere sicherstellen

Es gelten die IP-Suisse-Richtlinien Tierhaltung (10.12.20) und Gesamtbetrieb (Stand 1.1.19). Das Tierschutzgesetz (1.5.17) und die Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln die Platzverhältnisse. Zugang zu Weide und Aussenklimabereich sind vorhanden. Etliche arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere, z.B. Aufbaumen auf Sitzstangen, nicht.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

© Copyright - Schweizer Tierschutz STS, developed by Simon Ringeisen
Nach oben scrollen