Essen mit Herz
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Pouletfleisch KAGfreiland

TOP 5 steps to go
TOP 5 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall
Aussenklimabereich
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Maximal zweijähriger Abstand zwischen Kontrollen durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Wirksames Kontrollintervall

Kontrolle mindestens einmal jährlich (Bio-Kontrolle)

Glaubwürdige Kontrollen

Unangemeldete Kontrollen

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Kontrollen durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Kontrollen auf allen Betrieben

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Gesamtbetrieblichkeit: Alle Tiere nach denselben Anforderungen gehalten

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Unabhängige Zertifizierungsstelle macht Warenflusskontrollen

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

 Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden

Kürzen der Schnabelspitzen (Touchieren) wird bei Mastpoulets in der Praxis nicht durchgeführt. Kürzen der Schnäbel (Coupieren), Flügel und Kämme, sowie Verhindern des Schnabelschlusses sind verboten

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung zulässig. Kürzen der Schnabelspitzen nicht erlaubt

Keine Entzündung der Fussballen

Viele Tiere mit Fussballenläsionen (Entzündungen der Fusssohle) gelten als schwerwiegender Mangel. Keine Erhebungen durch STS

Verschmutzung der Brust, Brustblasen

Der STS hat keine Daten hierzu

Gefiederzustand

Der STS hat keine Daten hierzu

Tierpflege

Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden

Nottötung

Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung, Tötung durch Entblutung im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben

Massnahmen bei hohen Mortalitätsraten

Bei Mortalitätsraten über 3 % müssen Massnahmen ergriffen werden

Medikamente

Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt werden, kein Visum Tierarzt verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika oder Kokzidiostatika

Antibiotika dürfen nicht prophylaktisch verabreicht werden. Kokzidiostatika sind verboten

Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Futter und Wasser

Genügend Futterstellen

Ständig Futter, weniger als 4 Tiere teilen sich einen Futterplatz. Auf der Weide können Futtersuchaktivitäten ausgelebt werden

Genügend Tränkestellen

1 Nippeltränke pro 15 Tiere oder eine Bechertränke pro 25 Tiere

Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Nachhaltiges Soja

Sämtliches Futter, inklusive Soja, aus Europa

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile im Futter

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Mindestens 15 Lux Tageslicht im Stall, regelmässiger Auslauf ins Freie, dort uneingeschränktes Tageslicht

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, Orientierungslicht in der Nacht schwach (unter 1 Lux)

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase (Orientierungslicht unter 1 Lux erlaubt)

Lüftung / Schadgase / Staub

Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Zugang zu Weide und damit Bereichen mit frischer Luft

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster

Kein Lärm

Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt

Temperatur

Stalltemperatur darf im Sommer bei Hitze die Aussentemperatur nicht wesentlich überschreiten

Platz im Stall

Genügend grosse Fläche pro Tier

Maximal 25 kg / m² (entspricht weniger als 13 Masthühnern pro m²). Sitzgelegenheiten erhöhen das Platzangebot. Der Aussenklimabereich und die Weide ermöglichen zusätzliche Bewegungsfreiheit

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall

Herdengrösse

Pro Herde sind maximal 500 Tiere erlaubt

Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)

Betriebsgrösse limitiert (z.B. maximal 27’000 Mastpoulets), falls Mist oder Gülle auf andere Betriebe gebracht werden muss. Aktuell kein KAGfreiland-Betrieb, der mehr als 1’000 Tiere hat

Aussenklimabereich (AKB)

Aussenklimabereich (AKB) vorhanden

Ein Aussenklimabereich (AKB) muss vorhanden sein

AKB genügend gross

Zusätzlich zum Stall 50 % der Stallgrundfläche als AKB, bzw. zusätzlich 100 % ab dem 28. Tag. Bei mobilen Ställen sind zusätzlich 66 % der Stallgrundfläche als AKB vorgeschrieben

AKB ab 22. Lebenstag tagsüber offen

Der AKB ist während des ganzen Tages zugänglich. Ausnahmen sind möglich bei tiefen Temperaturen

Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch

Die Öffnungen sind so bemessen und verteilt, dass Tiere problemlos zirkulieren können

AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien

Der AKB muss ausreichend eingestreut sein

AKB vollständig überdacht

Der AKB ist vollständig überdacht

Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz

Eine Längsseite des AKB ist offen oder mit Windschutzgeflecht

Dokumentation Auslauf im AKB

In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen

Weide

Weide vorhanden

Weide vorhanden

Weide genügend gross

1 m² Weide ist pro Tier immer verfügbar, ab dem 28. Tag 2 m² pro Tier

Weide ab 22. Lebenstag offen

Während zwei Dritteln des Lebens täglicher Weidegang. Einschränkungen sind möglich bei starkem Schneefall oder bei ausgiebigem Dauerregen. Weidezugang während mindestens 75 % des natürlichen Tages, Morgen- und Abendstunden bevorzugt

Weide bewachsen

Bewuchs der Weidefläche einwandfrei

Genügend Öffnungen, genügend nahe, breit und hoch

Öffnungen so bemessen und verteilen, dass Tiere problemlos zirkulieren können

Zufluchtsmöglichkeiten

Maximale Distanz zwischen Zufluchtsmöglichkeiten wie Bäumen und Sträuchern vorgeschrieben

Weidefläche in mehrere Teilflächen aufgeteilt

Nutzung einer neuen Teilfläche nach jedem Umtrieb, maximal zweimal jährlich auf der selben Fläche

Dokumentation Weideauslauf

In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen

Arttypisches Verhalten

Substrat zum Scharren

Gesamte Stallfläche mit zweckmässigen Materialien in ausreichender Menge eingestreut; die Einstreu ist sauber, trocken und locker

Erhöhte Sitzgelegenheiten ab dem 10. Lebenstag

Erhöhte Sitzgelegenheiten, in ausreichendem Angebot, sind ab dem 10. Lebenstag vorhanden

Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu

Ganze Stallfläche mit zweckmässiger und ausreichend Einstreu bedeckt. Körner werden dem Alter entsprechend angeboten. Zusätzlich Stroh- oder Heuballen zur Beschäftigung der Tiere empfohlen

Separates Staubbad

Im AKB integriertes Staubbad

Zucht

Männliche Tiere werden gemästet, weibliche Tiere legen Eier

Keine Vorgabe

Mastdauer, Einsatz langsam wachsender Rassen

Die Mastdauer beträgt mindestens 63 Tage. Langsam wachsende Rassen werden eingesetzt

Tiere können sich am Mastende noch bewegen

Erfahrungen aus Kontrollen: Bewegungsfreudige Tiere am Mastende

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 2 Stunden rollende Räder. In begründeten und zu bewilligenden Fällen sind 3 Stunden möglich

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer

Einpacken, Verladen und Transport höchstens 3 Stunden, dank kleiner Herdengrösse geringere Verladezeit

Zeit ohne Futter und Wasser

Aufgrund der vorgegebenen Transportzeit weniger als 10 Stunden

Schonendes Aufladen

Keine Vorgaben

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten

Besatzdichte

Je nach Gewicht bis zu 18 Masthühner in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist. Erfahrung aus Transportkontrollen: Bei hohen Temperaturen werden zusätzliche Kisten verwendet, um die Tierzahl pro Kiste zu senken

Mindesthöhe eingehalten

Mindestens 24 cm hohe Kisten

Schlachtung

Pflicht zur Betäubung

Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten

Betäubung ohne Leiden

Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)

Wartezeit am Schlachthof

Bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof, falls Wartebereich belüftet ist

Entbluten des Tieres genügend schnell

Entbluteschnitt je nach Betäubungsmethode innert maximal 10 bis 20 Sekunden

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Nächster Schlachtschritt erst wenn das Tier tot ist, keine zeitliche Vorgabe

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion:

Viel Direktvermarktung, zusätzliche Absicherung über Direktzahlungen

Preisentwicklung

Der STS hat keine Daten hierzu

Erfolgreich vermarktete Tiere

Viel Direktvermarktung, keine Daten bekannt

Grundlage sind die KAGfreiland-Tierhaltungsrichtlinien 2021 sowie die Bio Suisse-Richtlinie 2021. Vorausgesetzt wird das Tierschutzgesetz (1.5.17) und die Tierschutzverordnung (1.1.20). Zugang zu Weide und einem Bereich mit Aussenklima (gemäss Direktzahlungsverordnung Stand 1.1.20) vorgeschrieben, zusätzlich gibt es ein Staubbad. Viele arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden. Es gilt die Transportrichtlinie des Schweizer Tierschutz STS. Der Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) kontrolliert Tierhaltung und Tiertransporte unangemeldet.

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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