Pouletfleisch KAGfreiland
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Maximal zweijähriger Abstand zwischen Kontrollen durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Wirksames Kontrollintervall
Kontrolle mindestens einmal jährlich (Bio-Kontrolle)
Glaubwürdige Kontrollen
Unangemeldete Kontrollen
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Kontrollen durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Kontrollen auf allen Betrieben
Warenfluss
Gesamtbetrieblichkeit: Alle Tiere nach denselben Anforderungen gehalten
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Unabhängige Zertifizierungsstelle macht Warenflusskontrollen
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden
Kürzen der Schnabelspitzen (Touchieren) wird bei Mastpoulets in der Praxis nicht durchgeführt. Kürzen der Schnäbel (Coupieren), Flügel und Kämme, sowie Verhindern des Schnabelschlusses sind verboten
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung zulässig. Kürzen der Schnabelspitzen nicht erlaubt
Keine Entzündung der Fussballen
Viele Tiere mit Fussballenläsionen (Entzündungen der Fusssohle) gelten als schwerwiegender Mangel. Keine Erhebungen durch STS
Verschmutzung der Brust, Brustblasen
Der STS hat keine Daten hierzu
Gefiederzustand
Der STS hat keine Daten hierzu
Tierpflege
Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden
Nottötung
Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung, Tötung durch Entblutung im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben
Bei Mortalitätsraten über 3 % müssen Massnahmen ergriffen werden
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, kein Visum Tierarzt verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika oder Kokzidiostatika
Antibiotika dürfen nicht prophylaktisch verabreicht werden. Kokzidiostatika sind verboten
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Genügend Futterstellen
Ständig Futter, weniger als 4 Tiere teilen sich einen Futterplatz. Auf der Weide können Futtersuchaktivitäten ausgelebt werden
Genügend Tränkestellen
1 Nippeltränke pro 15 Tiere oder eine Bechertränke pro 25 Tiere
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Nachhaltiges Soja
Sämtliches Futter, inklusive Soja, aus Europa
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-Bestandteile im Futter
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux Tageslicht im Stall, regelmässiger Auslauf ins Freie, dort uneingeschränktes Tageslicht
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, Orientierungslicht in der Nacht schwach (unter 1 Lux)
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase (Orientierungslicht unter 1 Lux erlaubt)
Lüftung / Schadgase / Staub
Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Zugang zu Weide und damit Bereichen mit frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Temperatur
Stalltemperatur darf im Sommer bei Hitze die Aussentemperatur nicht wesentlich überschreiten
Platz im Stall
Genügend grosse Fläche pro Tier
Maximal 25 kg / m² (entspricht weniger als 13 Masthühnern pro m²). Sitzgelegenheiten erhöhen das Platzangebot. Der Aussenklimabereich und die Weide ermöglichen zusätzliche Bewegungsfreiheit
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall
Herdengrösse
Pro Herde sind maximal 500 Tiere erlaubt
Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)
Betriebsgrösse limitiert (z.B. maximal 27’000 Mastpoulets), falls Mist oder Gülle auf andere Betriebe gebracht werden muss. Aktuell kein KAGfreiland-Betrieb, der mehr als 1’000 Tiere hat
Aussenklimabereich (AKB)
Aussenklimabereich (AKB) vorhanden
Ein Aussenklimabereich (AKB) muss vorhanden sein
AKB genügend gross
Zusätzlich zum Stall 50 % der Stallgrundfläche als AKB, bzw. zusätzlich 100 % ab dem 28. Tag. Bei mobilen Ställen sind zusätzlich 66 % der Stallgrundfläche als AKB vorgeschrieben
AKB ab 22. Lebenstag tagsüber offen
Der AKB ist während des ganzen Tages zugänglich. Ausnahmen sind möglich bei tiefen Temperaturen
Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch
Die Öffnungen sind so bemessen und verteilt, dass Tiere problemlos zirkulieren können
AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien
Der AKB muss ausreichend eingestreut sein
AKB vollständig überdacht
Der AKB ist vollständig überdacht
Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz
Eine Längsseite des AKB ist offen oder mit Windschutzgeflecht
Dokumentation Auslauf im AKB
In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen
Weide
Weide vorhanden
Weide vorhanden
Weide genügend gross
1 m² Weide ist pro Tier immer verfügbar, ab dem 28. Tag 2 m² pro Tier
Weide ab 22. Lebenstag offen
Während zwei Dritteln des Lebens täglicher Weidegang. Einschränkungen sind möglich bei starkem Schneefall oder bei ausgiebigem Dauerregen. Weidezugang während mindestens 75 % des natürlichen Tages, Morgen- und Abendstunden bevorzugt
Weide bewachsen
Bewuchs der Weidefläche einwandfrei
Genügend Öffnungen, genügend nahe, breit und hoch
Öffnungen so bemessen und verteilen, dass Tiere problemlos zirkulieren können
Zufluchtsmöglichkeiten
Maximale Distanz zwischen Zufluchtsmöglichkeiten wie Bäumen und Sträuchern vorgeschrieben
Weidefläche in mehrere Teilflächen aufgeteilt
Nutzung einer neuen Teilfläche nach jedem Umtrieb, maximal zweimal jährlich auf der selben Fläche
Dokumentation Weideauslauf
In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen
Arttypisches Verhalten
Substrat zum Scharren
Gesamte Stallfläche mit zweckmässigen Materialien in ausreichender Menge eingestreut; die Einstreu ist sauber, trocken und locker
Erhöhte Sitzgelegenheiten ab dem 10. Lebenstag
Erhöhte Sitzgelegenheiten, in ausreichendem Angebot, sind ab dem 10. Lebenstag vorhanden
Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu
Ganze Stallfläche mit zweckmässiger und ausreichend Einstreu bedeckt. Körner werden dem Alter entsprechend angeboten. Zusätzlich Stroh- oder Heuballen zur Beschäftigung der Tiere empfohlen
Separates Staubbad
Im AKB integriertes Staubbad
Zucht
Keine Vorgabe
Mastdauer, Einsatz langsam wachsender Rassen
Die Mastdauer beträgt mindestens 63 Tage. Langsam wachsende Rassen werden eingesetzt
Tiere können sich am Mastende noch bewegen
Erfahrungen aus Kontrollen: Bewegungsfreudige Tiere am Mastende
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 2 Stunden rollende Räder. In begründeten und zu bewilligenden Fällen sind 3 Stunden möglich
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer
Einpacken, Verladen und Transport höchstens 3 Stunden, dank kleiner Herdengrösse geringere Verladezeit
Zeit ohne Futter und Wasser
Aufgrund der vorgegebenen Transportzeit weniger als 10 Stunden
Schonendes Aufladen
Keine Vorgaben
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten
Besatzdichte
Je nach Gewicht bis zu 18 Masthühner in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist. Erfahrung aus Transportkontrollen: Bei hohen Temperaturen werden zusätzliche Kisten verwendet, um die Tierzahl pro Kiste zu senken
Mindesthöhe eingehalten
Mindestens 24 cm hohe Kisten
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten
Betäubung ohne Leiden
Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)
Wartezeit am Schlachthof
Bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof, falls Wartebereich belüftet ist
Entbluten des Tieres genügend schnell
Entbluteschnitt je nach Betäubungsmethode innert maximal 10 bis 20 Sekunden
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Nächster Schlachtschritt erst wenn das Tier tot ist, keine zeitliche Vorgabe
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Viel Direktvermarktung, zusätzliche Absicherung über Direktzahlungen
Der STS hat keine Daten hierzu
Erfolgreich vermarktete Tiere
Viel Direktvermarktung, keine Daten bekannt
Grundlage sind die KAGfreiland-Tierhaltungsrichtlinien 2021 sowie die Bio Suisse-Richtlinie 2021. Vorausgesetzt wird das Tierschutzgesetz (1.5.17) und die Tierschutzverordnung (1.1.20). Zugang zu Weide und einem Bereich mit Aussenklima (gemäss Direktzahlungsverordnung Stand 1.1.20) vorgeschrieben, zusätzlich gibt es ein Staubbad. Viele arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden. Es gilt die Transportrichtlinie des Schweizer Tierschutz STS. Der Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) kontrolliert Tierhaltung und Tiertransporte unangemeldet.