Pouletfleisch M-Budget
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Nur Einsicht in Vorgaben
Wirksames Kontrollintervall
Je mehr Betriebe mitmachen, desto weniger häufig werden sie kontrolliert. Kontrollen weniger als alle 4 Jahre sind möglich
Glaubwürdige Kontrollen
Keine Vorgaben
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Einsicht in Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Tiere nach Migros-Standard müssen physisch von Tieren nach anderen Standards getrennt sein
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Unabhängige Zertifizierungsstelle macht Warenflusskontrollen
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden
Kürzen der Schnabelspitzen (Touchieren) wird bei Mastpoulets in der Praxis nicht durchgeführt. Kürzen der Schnäbel (Coupieren), Flügel und Kämme, sowie Verhindern des Schnabelschlusses sind verboten
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung zulässig. Kürzen der Schnabelspitzen (Touchieren) ohne Schmerzausschaltung erlaubt
Keine Entzündung der Fussballen
Viele Tiere mit Fussballenläsionen (Entzündungen der Fusssohle) gelten als schwerwiegender Mangel. Keine Erhebungen durch STS.
Verschmutzung der Brust, Brustblasen
Der STS hat keine Daten hierzu
Gefiederzustand
Der STS hat keine Daten hierzu
Tierpflege
Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden
Nottötung
Keine Vorgabe
Keine Vorgabe
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Keine Vorgabe
Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika oder Kokzidiostatika
Der STS hat keine Daten hierzu
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Genügend Futterstellen
Ständig Futter, etwa 4 Tiere teilen sich einen Futterplatz
Genügend Tränkestellen
1 Nippeltränke pro 15 Tiere oder eine Bechertränke pro 30 Tiere
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Nachhaltiges Soja
Keine Vorgabe
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine Vorgabe
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 5 Lux Tageslicht über Fenster erreicht
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, Orientierungslicht in der Nacht schwach (unter 1 Lux)
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase (Orientierungslicht unter 1 Lux erlaubt)
Lüftung / Schadgase / Staub
Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Kein Zugang zu Bereichen mit frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Temperatur
Stalltemperatur darf im Sommer bei Hitze die Aussentemperatur nicht wesentlich überschreiten
Platz im Stall
Genügend grosse Fläche pro Tier
30 kg / m² (entspricht 13-15 Masthühnern pro m²). Wenig Bewegungsfreiheit
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall
Herdengrösse
Keine Vorgabe
Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)
Keine Vorgabe
Aussenklimabereich (AKB)
Aussenklimabereich (AKB) vorhanden
Keine Vorgabe
AKB genügend gross
Keine Vorgabe
AKB ab 22. Lebenstag tagsüber offen
Keine Vorgabe
Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch
Keine Vorgabe
AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien
Keine Vorgabe
AKB vollständig überdacht
Keine Vorgabe
Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz
Keine Vorgabe
Dokumentation Auslauf im AKB
Keine Vorgabe
Weide
Weide vorhanden
Keine Vorgabe
Weide genügend gross
Keine Vorgabe
Weide ab 22. Lebenstag offen
Keine Vorgabe
Weide bewachsen
Keine Vorgabe
Genügend Öffnungen, genügend nahe, breit und hoch
Keine Vorgabe
Zufluchtsmöglichkeiten
Keine Vorgabe
Weidefläche in mehrere Teilflächen aufgeteilt
Keine Vorgabe
Dokumentation Weideauslauf
Keine Vorgabe
Arttypisches Verhalten
Substrat zum Scharren
Gesamte Stallfläche mit zweckmässigen Materialien in ausreichender Menge eingestreut; die Einstreu ist sauber, trocken und locker
Erhöhte Sitzgelegenheiten ab dem 10. Lebenstag
Keine Vorgabe
Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu
Ganze Stallfläche mit zweckmässiger und ausreichend Einstreu bedeckt, keine zusätzliche Beschäftigung
Separates Staubbad
Kein separates Staubbad, Einstreu bedingt zum Staubbaden geeignet
Zucht
Keine Vorgabe
Mastdauer, Einsatz langsam wachsender Rassen
Keine Vorgabe
Tiere können sich am Mastende noch bewegen
Der STS hat keine Daten hierzu
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer
Einpacken, Verladen und Transport höchstens 12 Stunden
Zeit ohne Futter und Wasser
Einpacken und Transport maximal 12 Stunden, zusätzlich bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof
Schonendes Aufladen
Keine Vorgabe
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten
Besatzdichte
Je nach Gewicht bis zu 18 Masthühner in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist
Mindesthöhe eingehalten
Mindestens 24 cm hohe Kisten
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Pflicht zur Betäubung
Betäubung ohne Leiden
Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)
Wartezeit am Schlachthof
Bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof, falls Wartebereich belüftet ist
Entbluten des Tieres genügend schnell
Entbluteschnitt je nach Betäubungsmethode innert maximal 10 bis 20 Sekunden
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Nächster Schlachtschritt erst wenn das Tier tot ist, keine zeitliche Vorgabe
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Höherer Preis je kg wegen höherem Aufwand (genauer Preis unbekannt)
Der STS hat keine Daten hierzu
Erfolgreich vermarktete Tiere
Langjährige Verträge mit Integratoren (genaue Vertragsdauern unbekannt)
Migros verspricht, bis 2020 die Anforderungen der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung auch für Importe umzusetzen. Für Frischfleisch (aus Frankreich, Deutschland und Ungarn) sei die Umstellung erfolgt, bei tiefgekühltem Fleisch und Charcuterie (Brasilien und Thailand) stehe sie kurz bevor (https://generation-m.migros.ch/de/versprechen/tierwohl-versprechen/status-versprechen-tierwohl.html#heading-poulet Stand 29.5.20). Die Platzverhältnisse gemäss schweizerischer Tierschutzverordnung sind beengt, es gibt weder Auslauf noch Weide. Viele arttypische Verhaltensweisen können nicht ausgelebt werden.