Pouletfleisch Migros Bio (CH)
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Nur Einsicht in Vorgaben
Wirksames Kontrollintervall
Kontrolle mindestens einmal jährlich
Glaubwürdige Kontrollen
Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden, besteht (alle 10 Jahre)
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Nur Einsicht in Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Nur Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Gesamtbetrieblichkeit: Alle Tiere nach denselben Anforderungen gehalten
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Unabhängige Zertifizierungsstelle macht Warenflusskontrollen
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Den Tieren werden keine Körperteile entfernt. Der Schnabelschluss darf nicht verhindert werden, es dürfen keine Schnabelbrillen eingesetzt werden
Kürzen der Schnabelspitzen (Touchieren) wird bei Mastpoulets in der Praxis nicht durchgeführt. Kürzen der Schnäbel (Coupieren), Flügel und Kämme, sowie Verhindern des Schnabelschlusses sind verboten
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung erlaubt
Keine Entzündung der Fussballen
Viele Tiere mit Fussballenläsionen (Entzündungen der Fusssohle) gelten als schwerwiegender Mangel. Keine Erhebungen durch STS
Verschmutzung der Brust, Brustblasen
Der STS hat keine Daten hierzu
Gefiederzustand
Der STS hat keine Daten hierzu
Tierpflege
Kranke oder verletzte Tiere müssen angemessen betreut und untergebracht sein, oder getötet werden
Nottötung
Vorrichtung zur Nottötung mit Betäubung, Tötung durch Entblutung im Anschluss an die Betäubung nicht vorgeschrieben
Bei Mortalitätsraten über 3 % müssen Massnahmen ergriffen werden
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, kein Visum Tierarzt verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika oder Kokzidiostatika
Antibiotika dürfen nicht prophylaktisch verabreicht werden. Kokzidiostatika sind verboten
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Futter und Wasser
Genügend Futterstellen
Ständig Futter, weniger als 4 Tiere teilen sich einen Futterplatz. Auf der Weide können Futtersuchaktivitäten ausgelebt werden
Genügend Tränkestellen
1 Nippeltränke pro 15 Tiere oder eine Bechertränke pro 30 Tiere
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Nachhaltiges Soja
Sämtliches Futter, inklusive Soja, aus Europa
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-Bestandteile im Futter
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux Tageslicht im Stall, regelmässiger Auslauf ins Freie, dort uneingeschränktes Tageslicht
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase, Orientierungslicht in der Nacht schwach (unter 1 Lux)
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase (Orientierungslicht unter 1 Lux erlaubt)
Lüftung / Schadgase / Staub
Den Tieren angepasstes Klima, keine stickige Luft im Stall. Zugang zu Weide und damit Bereichen mit frischer Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Temperatur
Stalltemperatur darf im Sommer bei Hitze die Aussentemperatur nicht wesentlich überschreiten
Platz im Stall
Genügend grosse Fläche pro Tier
Maximal 25 kg / m² (entspricht weniger als 13 Masthühnern pro m²). Sitzgelegenheiten erhöhen das Platzangebot. Der Aussenklimabereich und die Weide ermöglichen zusätzliche Bewegungsfreiheit
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen im Stall
Herdengrösse
In der Vormast sind maximal 2’000 Tiere pro Herde und in der Ausmast maximal 500 Tiere pro Herde erlaubt
Betriebsgrösse (in Anlehnung an Höchstbestandesverordnung HBV)
Betriebsgrösse limitiert (z.B. maximal 27’000 Mastpoulets), falls Mist oder Gülle auf andere Betriebe gebracht werden muss. Aktuell existiert kein Bio-Betrieb, der mehr als 1’000 Tiere hat
Aussenklimabereich (AKB)
Aussenklimabereich (AKB) vorhanden
Ein Aussenklimabereich (AKB) muss vorhanden sein
AKB genügend gross
Zusätzlich zum Stall 20 % der Stallgrundfläche als AKB
AKB ab 22. Lebenstag tagsüber offen
Der AKB ist täglich zugänglich. Ausnahmen sind möglich bei schneebedeckter Oberfläche der Umgebung oder tiefen Temperaturen
Genügend Zugänge zum AKB, genügend nahe, breit und hoch
Es gibt genügend Zugänge zum AKB, sie sind genügend breit und nahe, die Höhe des Zugangs ist aber nicht vorgeschrieben
AKB lückenlos eingestreut mit zweckmässigen Materialien
Der AKB muss ausreichend eingestreut sein
AKB vollständig überdacht
Der AKB ist vollständig überdacht
Eine Längsseite des AKB zur Lüftung offen oder mit Windschutznetz
Eine Längsseite des AKB ist offen oder mit Windschutzgeflecht
Dokumentation Auslauf im AKB
In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen
Weide
Weide vorhanden
Weide vorhanden
Weide genügend gross
1.5 bis 2 m² Weide ist pro Tier immer verfügbar
Weide ab 22. Lebenstag offen
Weidezugang während mindestens 75 % des natürlichen Tages, Morgen- und Abendstunden bevorzugt
Weide bewachsen
Bewuchs der Weidefläche einwandfrei
Genügend Öffnungen, genügend nahe, breit und hoch
Öffnungen so bemessen und verteilen, dass Tiere problemlos zirkulieren können
Zufluchtsmöglichkeiten
Maximale Distanz zwischen Zufluchtsmöglichkeiten wie Bäumen und Sträuchern vorgeschrieben
Weidefläche in mehrere Teilflächen aufgeteilt
Wechsel nach jedem Umtrieb, maximal zweimal jährlich auf der selben Fläche
Dokumentation Weideauslauf
In einem Auslaufjournal, nach spätestens 3 Tagen
Arttypisches Verhalten
Substrat zum Scharren
Gesamte Stallfläche mit zweckmässigen Materialien in ausreichender Menge eingestreut; die Einstreu ist sauber, trocken und locker
Erhöhte Sitzgelegenheiten ab dem 10. Lebenstag
Erhöhte Sitzgelegenheiten, in ausreichendem Angebot, sind ab dem 10. Lebenstag vorhanden
Beschäftigung (Strohballen, Körnergabe, Picksteine) zusätzlich zur Einstreu
Ganze Stallfläche mit zweckmässiger und ausreichend Einstreu bedeckt. Körner werden dem Alter entsprechend angeboten
Separates Staubbad
Im AKB integriertes Staubbad
Zucht
Keine Vorgabe
Mastdauer, Einsatz langsam wachsender Rassen
Die Mastdauer beträgt mindestens 63 Tage. Langsam wachsende Rassen werden eingesetzt
Tiere können sich am Mastende noch bewegen
Nur Einsicht in Vorgaben
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit) inklusive Verladedauer
Einpacken, Verladen und Transport höchstens 8 Stunden
Zeit ohne Futter und Wasser
Einpacken und Transport maximal 12 Stunden, zusätzlich bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof
Schonendes Aufladen
Keine Vorgaben
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten
Besatzdichte
Je nach Gewicht bis zu 18 Masthühner in einer Kiste, die etwas mehr als einen halben Quadratmeter gross ist. Erfahrung aus Transportkontrollen: Bei hohen Temperaturen werden zusätzliche Kisten verwendet, um die Tierzahl pro Kiste zu senken
Mindesthöhe eingehalten
Mindestens 24 cm hohe Kisten
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Pflicht zur Betäubung, ausser für rituelles Schlachten
Betäubung ohne Leiden
Einige der zugelassenen Betäubungsmethoden sind für die Tiere belastend (kopfüber hängend bei Elektrobetäubung, einphasige CO2-Anlagen)
Wartezeit am Schlachthof
Bis zu 4 Stunden Wartezeit am Schlachthof, falls Wartebereich belüftet ist
Entbluten des Tieres genügend schnell
Entbluteschnitt je nach Betäubungsmethode innert maximal 10 bis 20 Sekunden
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Nächster Schlachtschritt erst wenn das Tier tot ist, keine zeitliche Vorgabe
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Mittels Vollkostenrechnung wird ein für den Landwirt angemessener Stundenlohn ermittelt und vertraglich abgesichert
Der STS hat keine Daten hierzu
Erfolgreich vermarktete Tiere
Die Pouletmäster haben mehrjährige Verträge, welche die Vermarktung der Tiere sicherstellen
Vorausgesetzt wird das Tierschutzgesetz (1.5.17) und die Tierschutzverordnung (1.1.20). Zugang zu Weide und Aussenklimabereich inklusive Staubbad sind vorgeschrieben. Die Einhaltung der Bio-Suisse-Richtlinie (1.1.22) wird vorausgesetzt (Quelle: https://www.migros.ch/de/einkaufen/migros-marken/bio/bio-bei-der-migros.html und schriftliche Auskünfte). Viele arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden.