Rindfleisch Agri Natura
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Nur Einsicht in Vorgaben
Wirksames Kontrollintervall
Jährliche Kontrollen
Glaubwürdige Kontrollen
Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden, besteht (alle 20 Jahre)
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Nur Einsicht in Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Nur Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Alle Tiere einer Tierkategorie gemäss denselben Anforderungen gehalten. Für unter dem Label verkaufte Tiere spezielle Prüfung, ob es mindestens 5 Monate auf einem IP-Suisse-Betrieb war
Tierkennzeichnung
Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Unabhängige Zertifizierungsstelle
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt
Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, der Nasenscheidewand, dem Zungenbändchen oder am Flotzmaul
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt
Enthornen der Kälber unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe ist gängige Praxis, Enthornen von Kühen ist möglich mit Anästhesie und Schmerzmittelgabe
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen
Detaillierte Vorgaben zu Saugschutzringen
Regelmässiger Auslauf im Freien gewährleistet Klauenabrieb und artgerechte Körperhaltung
Fellzustand der Tiere gut
Der STS hat keine Daten hierzu
Keine Liegeschwielen, keine verhornten Hautstellen
Der STS hat keine Daten hierzu
Perforierte Böden ungefährlich
Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet
Tägliche Tierkontrollen
Tierkontrollen täglich
Nottötung
Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern) vorgeschrieben
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika
Prophylaktischer Einsatz von Antibiotika möglich
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Hormone
Hormone zur Brunst-Synchronisation sind zulässig, aber selten nötig
Futter und Wasser
Genügend und genügend breite Futterplätze
Ein Fressplatz pro 2,5 Tiere bei ad libitum Fütterung. Bei rationierter Fütterung ein Fressplatz pro Tier
Fütterung basierend auf Raufutter
Keine Vorgabe
Artgemässe Fresshaltung
Futterplätze von seit 2008 erbauten Ställen müssen um mindestens 10 cm erhöht sein, in älteren Ställen nicht
Genügend geeignete Wassertränken
Mindestens zweimal täglich Zugang zu Wasser, Tränkezapfen oder -nippel nicht zulässig
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Keine Angabe
Soja-Herkunft
Soja aus verantwortungsbewusstem Anbau (kein Abholzen von Primärwäldern, keine Gentechnik)
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-Bestandteile im Futter
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall, ständiger Zugang zu Auslauf im Freien und während des Sommerhalbjahres regelmässiger Weidegang, dort uneingeschränktes Tageslicht
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase
Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase
Lüftung / Schadgase / Staub
Täglicher Auslauf an die frische Luft
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster
Abkühlungsmöglichkeit
Nur Vorgaben für Wasserbüffel und Yaks
Kein Lärm
Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt
Platz im Stall und Ausgestaltung
Keine Anbindehaltung bei Mastrindern, Anbindehaltung für Muttertiere möglich
Genügend grosse Fläche pro Tier
Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, genügend Bewegungsfreiheit
Genügend grosse Liegefläche
Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt knapp allen Tieren gleichzeitiges Liegen
Keine Perforation der Liegeflächen
Strohmatratze oder Liegematten
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Regelmässiger Auslauf im Freien
Zugang zum Auslauf permanent
Permanent Zugang zu einer Auslauffläche, oder regelmässig Weide (26 Tage pro Monat im Sommerhalbjahr auf die Weide, 13 Tage pro Monat im Winterhalbjahr in einer Auslauffläche) und Laufstall
Auslauf genügend gross
Auslaufflächen je Tierkategorie vorgegeben
Ungedeckte Fläche genügend gross
Die Hälfte der Auslauffläche ist ungedeckt
Öffnungen genügend gross
Öffnungen zum Laufhof ausreichend gross
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Keine Vorgabe
Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen
Bei unbefestigtem Auslauf morastige Stellen ausgezäunt
Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross
Keine Vorgabe
Dokumentation
Nach spätestens 3 Tagen in einem Auslaufjournal
Weide
Weide vorhanden
Für Mastrinder keine Weide vorgeschrieben
Zugang zur Weide tagsüber oder permanent
Keine Vorgabe
Weide genügend gross
Keine Vorgabe
Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt
Keine Vorgabe
Schatten
Keine Vorgabe
Keine Vorgabe
Dokumentation
Keine Vorgabe
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Gruppenhaltung der Mastrinder, Anbindehaltung für Muttertiere möglich
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Strohmatratze oder Liegematte müssen verformbar sein
Muttergebundene Aufzucht
Kälber können kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt werden
Scheuermöglichkeit
Keine Vorgabe
Zucht
Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung
Tiere eher auf Fleischleistung gezüchtet (keine Milchgewinnung), aber keine Extremzucht
Keine extreme Zucht auf Fleisch
Zucht mit weissblauen Belgiern, Blonde d’Aquitaine und Charolais (auch Kreuzungen) ist verboten
Verbot Embryotransfer
Embryotransfer möglich
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Höchstens 6 Stunden rollende Räder
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit
Schonendes Aufladen
Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln
Transporte während Lebensdauer
Tiere werden zum Mastbetrieb und zum Schlachthof transportiert. Keine weiteren Transporte
Abschlussgitter vorhanden
Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Geeignete Rampen vorhanden
Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden
Besatzdichte korrekt
Tiere können dicht an dicht stehen
Mindesthöhe eingehalten
Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden
Betäubung ohne Leiden
Bolzen- oder Kugelschuss mit genügender Ladung, elektrische Betäubung mit korrekter Ansatzstelle und genügender Stromstärke
Zutrieb zur Betäubung
Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof
Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden
Entblutungsmethode
Beide Halsschlagadern oder Bruststich
Entblutung genügend schnell
Entbluten je nach Methode 20 bis 60 Sekunden nach Betäubung
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Durch Direktzahlungen (+ 4 %) und Preiszuschläge (+ 2 bis 7 %) knapp genügender Preis
Über 10 Jahre schwankende Preise, kein Trend ausmachbar. Der Landesindex für Konsumentenpreise verhält sich ähnlich
Erfolgreich vermarktete Tiere
Mehrheitlich erfolgreiche Mengensteuerung durch Labelinhaber
Tierschutzgesetz (1.5.17) und Tierschutzverordnung (1.1.20) regeln Platzverhältnisse. Die Einhaltung der IP-Suisse Richtlinien (7.4.20) wird vorausgesetzt. Die Rinder erhalten regelmässigen Auslauf im Freien, für Mastrinder ist Weide aber nicht zwingend vorgeschrieben. Einige arttypische Verhaltensweisen können ausgelebt werden, andere nicht. Es gilt die Transportrichtlinie des Schweizer Tierschutz STS, diese wird vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert.