Rindfleisch EU-Bio
Kriterien
Detailbewertung
Kontrollen
Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate
Keine Angabe
Wirksames Kontrollintervall
Jährliche Kontrollen
Glaubwürdige Kontrollen
Einzelne Stichprobenkontrollen unangemeldet, keine Vorgabe wie viele
Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)
Einsicht in Vorgaben
Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben
Einsicht in Vorgaben
Warenfluss
Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten
Alle Tiere derselben Tierart nach denselben Anforderungen
Tierkennzeichnung
Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet
Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette
Zertifizierung erwähnt, Unabhängigkeit nicht
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Tiere unversehrt
Eingriffe wie Schwanz kürzen nicht routinemässig
Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung
Schmerzen verursachende Eingriffe nur mit Betäubung und Schmerzausschaltung
Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt
Enthornung unter Schmerzausschaltung möglich
Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen
Keine Vorgabe
Regelmässiger Auslauf im Freien gewährleistet Klauenabrieb und artgerechte Körperhaltung
Fellzustand der Tiere gut
Der STS hat keine Daten hierzu
Keine Liegeschwielen, keine verhornten Hautstellen
Der STS hat keine Daten hierzu
Perforierte Böden ungefährlich
Keine Vorgabe
Tierpflege, Krankenbucht vorhanden
Keine Vorgabe
Tägliche Tierkontrollen
Keine Vorgabe
Nottötung
Keine Vorgabe
Medikamente
Führen Behandlungsjournal
Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt
Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika
Prophylaktischer Einsatz von Medikamenten verboten, aber keine Massnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes
Antimikrobielle Leistungsförderer
Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten
Hormone
Hormone zur Brunst-Synchronisation sind nicht zulässig
Futter und Wasser
Genügend und genügend breite Futterplätze
Keine Vorgabe
Fütterung basierend auf Raufutter
Keine Vorgabe
Keine Vorgabe
Genügend geeignete Wassertränken
Keine Vorgabe
Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber
Der STS hat keine Daten hierzu
Keine Vorgabe
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel
Keine GVO-Bestandteile im Futter
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Tageslicht
Zugang zu Freigelände, wenn es das Wetter zulässt, dort uneingeschränktes Tageslicht
Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase
Kleine präzisen Vorgaben (Tiere weder in ständiger Dunkelheit, noch ohne angemessene Unterbrechung der Beleuchtung)
Lüftung / Schadgase / Staub
Zugang zu Freigelände, wenn es das Wetter zulässt. Im Stall Schadgaskonzentrationen in für Tiere unschädlichem Bereich
Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr
Notstromaggregat und Alarmanlage
Abkühlungsmöglichkeit
Keine Vorgabe
Kein Lärm
Keine Vorgabe
Platz im Stall und Ausgestaltung
Anbindung der Tiere ist untersagt für grössere Betriebe
Genügend grosse Fläche pro Tier
Flächen gewichtsabhängig vorgeschrieben, genügend Fläche je Tier
Genügend grosse Liegefläche
Keine Vorgabe
Keine Perforation der Liegeflächen
Keine perforierte Liegefläche
Böden gleitsicher und ausreichend sauber
Böden müssen gleitsicher sein
Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen
Keine Vorgabe
Auslauf im Freien
Zugang zu Auslauf im Freien
Auslauf oder Weide
Zugang zum Auslauf permanent
Auslauf im Freien oder, falls Rinder Zugang zur Weide haben, Weidegang wenn es das Wetter zulässt
Auslauf genügend gross
Flächen gewichtsabhängig vorgeschrieben, genügend Bewegungsfreiheit
Ungedeckte Fläche genügend gross
Keine Vorgabe
Öffnungen genügend gross
Keine Vorgabe
Auslauf grösstenteils ohne Perforation
Keine Vorgabe
Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen
Keine Vorgabe
Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross
Keine Vorgabe
Dokumentation
Keine Vorgabe
Weide
Weide vorhanden
Keine Weide vorgeschrieben
Mehrstündiger Zugang zur Weide
Keine Weide vorgeschrieben
Weide genügend gross
Keine Weide vorgeschrieben
Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt
Keine Weide vorgeschrieben
Schatten
Keine Weide vorgeschrieben
Keine Weide vorgeschrieben
Dokumentation
Keine Weide vorgeschrieben
Arttypisches Verhalten
Haltung in Gruppen
Gruppenhaltung der Mastrinder, Anbindehaltung für Muttertiere möglich
Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche
Ausreichend geeignete und trockene Einstreu in der Liegefläche
Muttergebundene Aufzucht
Keine Vorgabe
Scheuermöglichkeit
Keine Vorgabe
Zucht
Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung
Keine Vorgabe
Keine extreme Zucht auf Fleisch
Keine Vorgabe
Verbot Embryotransfer
Embryotransfer verboten
Transport
Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)
Bis zu 28 Stunden Fahrzeit möglich, wenn nach 14 Stunden einstündige Pause mit Wasserzugang gemacht wird
Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)
Bis zu 29 Stunden Transport möglich, wenn nach 14 Stunden einstündige Pause mit Wasserzugang gemacht wird
Schonendes Aufladen
Elektrotreiber verboten. Schonende Behandlung vorgeschrieben, ohne weitere Vorgaben
Transporte während Lebensdauer
Anzahl der Transporte zwischen Geburt und Schlachtung nicht eingeschränkt
Abschlussgitter vorhanden
Transportfahrzeuge so konstruiert, dass Tiere nicht hinausfallen können, keine explizite Vorgabe zu Abschlussgittern
Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven
Keine Vorgaben zum Treibweg
Geeignete Rampen vorhanden
Keine Vorgabe
Besatzdichte korrekt
Tiere können dicht an dicht stehen, für sehr schwere Tiere sehr wenig Platz
Mindesthöhe eingehalten
Keine Vorgabe
Klimatisiertes Fahrzeug
Keine Vorgabe
Schlachtung
Pflicht zur Betäubung
Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden, ausser bei rituellen Schlachtungen
Betäubung ohne Leiden
Bolzen- oder Kugelschuss mit genügender Ladung, elektrische Betäubung mit korrekter Ansatzstelle und genügender Stromstärke
Zutrieb zur Betäubung
Keine Vorgaben
Wasser am Schlachthof für jedes Tier
Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden
Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof
Keine Vorgaben für Tiere, die weniger als 12 Stunden Wartezeit am Schlachthof haben. Bei mehr als 12 Stunden Wartezeit muss Einstreu und Futter angeboten werden
Entblutungsmethode
Keine Vorgabe
Entblutung genügend schnell
Entbluten so rasch als möglich, keine maximale Zeitvorgabe für die Zeit zwischen Betäubung und Entblutung
Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot
Nur für unbetäubte Tiere geregelt
Finanzielle Sicherheit für Produzenten
Preis höher als normaler EU-Preis, genaue Höhe nicht ausgewertet
Der STS hat keine Daten hierzu
Erfolgreich vermarktete Tiere
Der STS hat keine Daten hierzu
Die Verordnungen 834/2007 und 889/2008 regeln Platzverhältnisse, Auslauf und Einstreu. Die Rinder dürfen mehr als einen Tag transportiert werden (Richtlinie 2005/01/EG). Betäubung vor der Tötung ist vorgeschrieben, ausser für rituelles Schlachten (Verordnung 1099/2009).