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Rindfleisch Natura-Beef

TOP 8 steps to go
TOP 8 steps to go

Kriterien

Kontrollen
Warenfluss
Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge
Medikamente
Futter und Wasser
Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht
Platz im Stall und Ausgestaltung
Auslauf im Freien
Weide
Arttypisches Verhalten
Zucht
Transport
Schlachtung
Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Detailbewertung

Kontrollen

Aktuelle Kontroll- oder Begutachtungsresultate

Kontrollen durch unabhängige Kontrollstelle, Kontrolldienst STS macht Stichproben

Wirksames Kontrollintervall

Kontrollen mindestens alle 4 Jahre für Betriebe, die dreimal hintereinander nicht beanstandet wurden. Betriebe mit Beanstandungen werden häufiger kontrolliert. Durchschnittlich werden jedes Jahr 60 % der Betriebe kontrolliert

Glaubwürdige Kontrollen

Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldet kontrolliert zu werden, besteht (alle 20 Jahre). Zusätzlich stichprobenweise unangemeldete Kontrollen des KD STS

Art der Einsicht durch den Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS)

Kontrolldienst STS kontrolliert Natura-Beef-Betriebe

Vollständigkeit der Kontrollen oder Begutachtungen auf allen Betrieben

Der Kontrolldienst STS kontrolliert stichprobenweise einzelne Natura-Beef Betriebe, der Grossteil der Betriebe wird durch Dritte kontrolliert

Warenfluss

Alle Tiere des Betriebs nach denselben Anforderungen gehalten

Alle Tiere einer Tierkategorie gemäss denselben Anforderungen gehalten, für unter dem Label verkaufte Tiere spezielle Zertifizierung

Tierkennzeichnung

Rinder mit je zwei Ohrmarken individuell gekennzeichnet

Nachverfolgbarkeit ganze Warenflusskette

Unabhängige Zertifizierung

Unversehrtheit der Tiere und Gesundheitsvorsorge

Tiere unversehrt

Kein Coupieren der Schwänze, kein Kennzeichnen mit Heiss- oder Kaltbrand; keine Eingriffe an der Zunge, der Nasenscheidewand, dem Zungenbändchen oder am Flotzmaul

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Schmerz verursachende Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung

Tiere nicht enthornt, Hornspitzen intakt

Traditionell einige genetisch hornlose Rassen. Enthornen der Kälber unter Anästhesie und mit Schmerzmittelgabe, Enthornen von Kühen ist möglich mit Anästhesie und Schmerzmittelgabe

Höchstens Einsatz von geeigneten Saugschutzringen

Keine Einsatz von Saugschutzringen, da in der Mutterkuhhaltung Kälber an der Mutter saugen

Haltungsform gewährleistet Klauenabrieb

Regelmässiger Auslauf im Freien gewährleistet Klauenabrieb und artgerechte Körperhaltung

Fellzustand der Tiere gut

Der STS hat keine Daten hierzu

Keine Liegeschwielen, keine verhornten Hautstellen

Der STS hat keine Daten hierzu

Perforierte Böden ungefährlich

Detaillierte Vorgaben zu perforierten Böden, um Verletzungsgefahren auszuschliessen

Tierpflege, Krankenbucht vorhanden

Kranke oder verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt, behandelt oder getötet

Tägliche Tierkontrollen

Tierkontrollen täglich

Nottötung

Tötung nur mit Betäubung, Tötungsmethode (Bolzenschuss und Entbluten an beiden Halsschlagadern) vorgeschrieben

Medikamente

 Führen Behandlungsjournal

Behandlungsjournal muss geführt werden, Visum Tierarzt nicht verlangt

Kein prophylaktischer Einsatz Antibiotika

Dank der Haltung mit ihren eigenen Müttern ist der Antibiotikeinsatz bei den auf dem Betrieb geborenen Kälbern vergleichsweise gering. Bei den zugekauften Kälbern kann ein höherer Antibiotikaeinsatz nötig sein

Antimikrobielle Leistungsförderer

Antibiotika oder ähnliche Stoffe als Leistungsförderer verboten

Hormone

Hormone zur Brunst-Synchronisation sind zulässig, aber selten nötig

Futter und Wasser

Genügend und genügend breite Futterplätze

Fressen auf der Weide während der Vegetationsperiode, im Winter ein Fressplatz pro 2.5 Tiere bei ad libitum Fütterung, ein Fressplatz pro Tier bei rationierter Fütterung

Fütterung basierend auf Raufutter

Viel Weidegang, mindestens 75 % der Futterration aus Raufutter

Artgemässe Fresshaltung

Futterplätze von seit 2008 erbauten Ställen müssen um mindestens 10 cm erhöht sein. Im Sommer viel Weide, wo der Weideschritt möglich ist

Genügend geeignete Wassertränken

Mindestens zweimal täglich Zugang zu Wasser, Tränkezapfen oder -nippel nicht zulässig

 Fütterungseinrichtungen und Tränken funktionstüchtig und sauber

Der STS hat keine Daten hierzu

Soja aus verantwortungsvollem Anbau

Keine Verfütterung von Soja

Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut für Futtermittel

Keine GVO-Bestandteile im Futtermittel

Luftqualität, Lärm, Temperatur, Licht

Tageslicht

Mindestens 15 Lux durch Tageslicht im Stall , ständiger Zugang zu Auslauf im Freien und während des Sommerhalbjahres regelmässiger Weidegang, dort uneingeschränktes Tageslicht

Mindestens 8 Stunden dunkel, maximal eine Dunkelphase

Nicht mehr als 16 Stunden Lichtphase, höchstens eine Dunkelphase

Lüftung / Schadgase / Staub

Permanent Zugang zu frischer Luft

Zuverlässige Sicherung Frischluftzufuhr

Alarmanlage oder Notstromaggregat oder selbstöffnende Fenster

Abkühlungsmöglichkeit

Nur Vorgaben für Wasserbüffel und Yaks

Kein Lärm

Tiere nicht über längere Zeit übermässigem Lärm ausgesetzt

Platz im Stall und Ausgestaltung

Bewegungsfreiheit der Tiere

Weder Mastrinder noch Muttertiere werden angunden gehalten

Genügend grosse Fläche pro Tier

Fläche pro Tier gewichtsabhängig vorgeschrieben, täglich Auslauf, ausreichende Bewegungsfreiheit

Genügend grosse Liegefläche

Liegefläche gewichtsabhängig vorgeschrieben, erlaubt knapp allen Tieren gleichzeitiges Liegen

Keine Perforation der Liegeflächen

Gummimatten in den Liegeboxen oder Tiefstreu; keine Perforation der Liegeflächen

Böden gleitsicher und ausreichend sauber

Böden müssen gleitsicher und ausreichend sauber sein

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Keine elektrisierenden Steuervorrichtungen

Auslauf im Freien

Zugang zu Auslauf im Freien

Täglicher Auslauf im Freien

Zugang zum Auslauf permanent

Täglich Zugang zu Laufhof oder Weide

Auslauf genügend gross

Auslaufflächen je Tierkategorie vorgegeben

Ungedeckte Fläche genügend gross

Die Hälfte der Auslauffläche ist ungedeckt

Öffnungen genügend gross

Öffnungen zum Laufhof ausreichend gross

Auslauf grösstenteils ohne Perforation

Keine Vorgabe

Bei unbefestigtem Auslauf keine morastigen Stellen

Bei unbefestigtem Auslauf morastige Stellen ausgezäunt

Begrenzung Laufhof stabil; Strom führende Begrenzung nur wenn Laufhof genügend gross

Auslauf sicher eingezäunt, stromführende Zäune nur bei ausreichend grosser Fläche und wenn die Tiere einander ausweichen können

Dokumentation

Nach spätestens 3 Tagen in einem Auslaufjournal

Weide

Weide vorhanden

Weide vorgeschrieben

Zugang zur Weide tagsüber oder permanent

Täglich mindestens Halbtagesweide während der Vegetationsperiode

Weide genügend gross

17 Aren Weidefläche pro Kuh inkl. Kalb

Grasnarbe intakt, morastige Stellen ausgezäunt

Morastige Stellen ausgezäunt

Schatten

Keine Vorgabe

Kein Stacheldraht, elektrische Bänder oder Einzellitzen gut gespannt und regelmässig kontrolliert

Keine Vorgabe

Dokumentation

Nach spätestens 3 Tagen in einem Auslaufjournal

Arttypisches Verhalten

Haltung in Gruppen

Rinder werden in Gruppen gehalten

Mit verformbarem Material eingestreute Liegefläche

Strohmatratze oder Liegematte müssen verformbar sein

Muttergebundene Aufzucht

Kälber bleiben bis zum Schlachttag bei ihren Müttern

Scheuermöglichkeit

Keine Vorgabe

Zucht

Zweinutzungsrind: Zucht auf Milch- und Fleischleistung

Tiere eher auf Fleischleistung gezüchtet (keine Milchgewinnung), aber keine Extremzucht

Keine extreme Zucht auf Fleisch

Es gibt ausgeprägte Fleischrassen, aber Zucht mit weissblauen Belgiern (auch Kreuzungen) ist verboten

Verbot Embryotransfer

Embryotransfer verboten

Transport

Maximale Fahrzeit (reine Fahrzeit = rollende Räder)

Höchstens 6 Stunden rollende Räder

Maximale Transportzeit (Gesamttransportzeit)

Höchstens 8 Stunden Gesamttransportzeit

Schonendes Aufladen

Ruhiges Treiben mit geeigneten Treibmitteln

Transporte während Lebensdauer

Tiere werden ab Absetzen direkt zum Schlachthof transportiert. Keine weiteren Transporte (ausser allenfalls von und zu entlegenen Weiden)

Abschlussgitter vorhanden

Abschlussgitter an allen Öffnungen sichert Tiere

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Treibweg gesichert, stabil, ohne Irritationen, ohne scharfe Kurven

Geeignete Rampen vorhanden

Rampen mit an die Grösse der Tiere angepassten Seitenschutzeinrichtungen vorhanden

Besatzdichte korrekt

Tiere können dicht an dicht stehen

Mindesthöhe eingehalten

Tiere können aufrecht stehen und haben freien Kopfraum

Klimatisiertes Fahrzeug

Keine aktive Belüftung der Fahrzeuge vorgeschrieben, Öffnungen müssen genügend Frischluftzufuhr bieten

Schlachtung

Pflicht zur Betäubung

Tiere müssen vor der Tötung betäubt werden

Betäubung ohne Leiden

Bolzen- oder Kugelschuss mit genügender Ladung, elektrische Betäubung mit korrekter Ansatzstelle und genügender Stromstärke

Zutrieb zur Betäubung

Treibwege nicht immer optimal eingerichtet, Vorgaben hierzu wenig präzise

Wasser am Schlachthof für jedes Tier

Tiere sind mit Wasser zu versorgen, sofern sie nicht unmittelbar geschlachtet werden

Wartezeit und Unterbringung am Schlachthof

Bei bis zu 4 Stunden Wartezeit können alle Tiere dicht an dicht stehen, bei mehr als 4 Stunden Wartezeit muss den Tieren deutlich mehr Platz zur Verfügung gestellt werden

Entblutungsmethode

Beide Halsschlagadern oder Bruststich

Entblutung genügend schnell

Entbluten je nach Methode 20 bis 60 Sekunden nach Betäubung

Weitere Schlachtschritte erst wenn Tier tot

Mindestens 3 Minuten zwischen Entblutungsschnitt und nächstem Schlachtschritt

Finanzielle Sicherheit für Produzenten

Preis (Direktzahlungen und Labelpreis) höher als landesüblicher Preis für konventionelle Produktion

Durch Direktzahlungen (+ 3 %) und Preiszuschläge (+ 27 %) fairer Preis. Keine Daten zu Preisen bei Direktvermarktung

Preisentwicklung

Über 10 Jahre schwankende Preise, kein Trend ausmachbar. Der Landesindex für Konsumentenpreise verhält sich ähnlich

Erfolgreich vermarktete Tiere

Jährlich vereinbarte Mengen werden garantiert abgenommen

Die Kälber bleiben während 10 Monaten bei ihren Müttern, die Fütterung erfolgt grossmehrheitlich durch Raufutter. Weidegang im Sommerhalbjahr und Auslauf im Freien im Winterhalbjahr ermöglichen viel Bewegungsfreiheit. Die meisten arttypischen Verhaltensweisen können ausgelebt werden. Es gilt die Transportrichtlinie des Schweizer Tierschutz STS. Ein Teil der Transporte und der Landwirtschaftsbetriebe werden vom Kontrolldienst Schweizer Tierschutz (KD STS) unangemeldet kontrolliert. Quelle: Produktionsreglement Natura-Beef vom 15.12.15

Schweizer Tierschutz STS
Dornacherstrasse 101
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 365 99 99
www.tierschutz.com
sts@tierschutz.com

Kompetenzzentrum Nutztiere
Kontrolldienst STS
Weihermattstrasse 98
5000 Aarau
Telefon +41 62 296 09 71
www.kontrolldienst-sts.ch
kompetenzzentrum@tierschutz.com

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